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Wicki Franz · Ständerat · 2003-06-13

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-06-13

Wortprotokoll

Herr Pfisterer hat in vier Punkten Bedenken angemeldet:

1. Er sagt, sachlich gehe es nicht um Begnadigung. Das ist selbstverständlich. Das sagen wir auch. Die Begnadigungskommission wird hier als Rehabilitationskommission eingesetzt. Wir haben eine Kommission; die soll jetzt rehabilitieren und die Abklärungen machen. Ich muss Ihnen sagen: Sehen Sie sich die Zusammensetzung der Begnadigungskommission des Parlamentes an - das sind qualifizierte Leute. Es ist auch die Aufgabe der Begnadigungskommission - in der Form der Begnadigungskommission -, den Sachverhalt abzuklären und auf die Personen einzugehen. Das ist genau das, was dann bei dieser Rehabilitationskommission passieren muss.

2. Herr Pfisterer hat gesagt, es brauche dann Anhörungen usw. Das ist nichts Neues für eine parlamentarische Kommission. In der Geschäftsprüfungsdelegation z. B., der ich angehöre, oder auch in der Geschäftsprüfungskommission führen wir Anhörungen durch. Da ist man sich im Klaren, wie man das machen muss. Ich möchte sagen, was ich bereits vorher betont habe: Diese Kommission kann durchaus einen Experten beiziehen, wenn sie wirklich ein historisches Problem hat. Das kommt wahrscheinlich immer noch billiger, als für einige Jahre eine Dreierkommission mit einem ausgebildeten Historiker oder einer ausgebildeten Historikerin anzustellen.

3. Zur Gefahr der Verpolitisierung: Die Begnadigungskommission hat doch in all den letzten Jahren und Jahrzehnten gezeigt, dass sie bei den Begnadigungen durchaus nicht politisiert. Sie kann da von der Politik abstrahieren. Ich glaube, das ist deshalb genau die richtige Kommission.

4. Zum Drohfinger in Bezug auf Strassburg: Inwiefern das Verfahren einen zivilrechtlichen Charakter aufweisen soll, weiss ich nicht; ich bin nur ein gewöhnlicher Jurist. (Heiterkeit) Wenn gesagt wird, das könnte dann hier eine Rolle spielen und man könnte ein solches Verfahren dann nach Strassburg ziehen: Diesen Drohfinger in Bezug auf Strassburg, dieses Risiko würde ich in Kauf nehmen. Ich gehe davon aus, dass die Begnadigungskommission solche Fälle, die dann unterbreitet werden, grosszügig behandelt und es so gar keine Veranlassung gibt, auf den Gedanken zu kommen, man müsse noch die Richter von Strassburg beiziehen.

Alles in allem: Wählen Sie den einfacheren Modus, die Begnadigungskommission als Rehabilitationskommission.