AB 354988
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-03-19
Wortprotokoll
Die Kommission, die wir jetzt behandeln, kümmert sich um die Aufarbeitung eines dunklen Kapitels der Geschichte der Schweiz. Es geht hier nämlich um die Frage von Raubkunst einerseits aus der Nazizeit im Zweiten Weltkrieg und andererseits aus der Zeit des Kolonialismus. Es ist aus ethisch-moralisch-gesellschaftlichen Gründen wichtig, dass wir diese Kommission einrichten. Es ist aber auch wichtig, dass wir sie so einrichten, dass sie wirklich Sinn macht, dass sie handeln kann und dass sie Empfehlungen abgeben kann, die dann hoffentlich auch ihre Wirkung zeigen.
Damit sie als Kommission eine Wirkung haben kann, ist es eigentlich klar, dass sie einseitig sollte angerufen werden können, wie es auch der Bundesrat vorgeschlagen hat. "Einseitig" heisst: Die Partei, die das Gefühl hat, eine andere Partei habe ihre ehemaligen Kulturgüter geraubt, erhalten oder billig gekauft, möchte dies testen und abklären, wie es damals genau war - und vielleicht, wenn es denn so war, kommen sie sogar wieder zum rechtmässigen Besitzer oder zur rechtmässigen Besitzerin zurück. "Einseitig" heisst aber vor allem: Auch dann, wenn die Seite, die das Kulturgut jetzt hat, nicht einverstanden ist - was leider oftmals der Fall ist -, soll die Kommission von den Betroffenen angerufen werden können, um abzuklären, ob das, was sie selbst meinen, tatsächlich [PAGE 455] wahr ist. Wenn es nicht möglich ist, dass im Konfliktfall auch nur eine Partei anfragen kann, dann wird es schwierig, wirklich schwierige Fälle aufarbeiten zu können.
Wir hatten im Nationalrat eine Variante, die passabel gewesen wäre, einen Kompromissvorschlag, der besagte, dass die Kommission wenigstens für den Teil aus dem Zweiten Weltkrieg, dem Nazitum, einseitig hätte angerufen werden können. Der Ständerat sieht das leider nicht so, und er geht aus Sicht der Minderheit deutlich zu wenig weit. Es soll nur bei Kulturgütern in öffentlich finanzierten Museen und Sammlungen eine einseitige Anrufung der Kommission möglich sein, nicht aber bei Kulturgütern bei Privaten. Es ist aber vor allem und gerade bei Kulturgütern bei Privaten so, dass Konflikte auftreten, dass es nicht zu einer Einigung kommt, dass es nicht möglich ist, die Geschichte abzuklären.
Denken Sie zurück: Man muss leider sagen, dass die Schweiz einer der bedeutendsten Umschlagplätze für Raubkunst war. Hier geschah der Handel, hier wurde viel Raubkunst weiterverkauft. Ich bitte Sie deshalb, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten, wonach es bei Kulturgütern im Kontext des Nationalsozialismus stets möglich sein soll, die Kommission einseitig anzurufen, um von ihr eine Empfehlung und Einschätzung dazu zu erhalten, was sich damals geschichtlich zugetragen hat und wie die Besitzverhältnisse waren.
Ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen. Es geht nicht um Rechtsprechung, es geht um eine Empfehlung. Niemand verliert dabei, aber wir sehen dadurch der Geschichte ins Auge und versuchen eine späte Wiedergutmachung.
Noch einmal, ich bitte Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.