Beerli Christine · Ständerat · 2003-06-13
Beerli Christine · Ständerat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte als Erstes herzlich für die ausserordentlich ausführliche Antwort danken, die ich erhalten habe und die auch viele interessante Informationen enthält. Ich habe einige Bemerkungen zu zwei Fragenkreisen anzubringen. Der erste Fragenkreis betrifft in der Tat die abgegrenzte Arbeit der Asylrekurskommission. Der zweite Fragenkreis geht eher über in die Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes und die Art und Weise, wie man den Übergang von der Asylrekurskommission zum Bundesverwaltungsgericht vornehmen will, ohne dass irgendwelche Einbussen in der Arbeitskraft dieser Behörde entstehen.
Zum ersten Fragenkreis, der Arbeit der Asylrekurskommission respektive den dazu notwendigen rechtlichen Grundlagen: Ich hatte in meiner Interpellation die Frage gestellt, ob es nicht angezeigt wäre, für die Bearbeitung der Beschwerden, die bei der Asylrekurskommission eingereicht werden, kürzere Fristen zu setzen, damit diese Verfahren eben allenfalls noch rascher abgeschlossen werden können. Es wurde mir hier geantwortet, dass solche Fristen nur Ordnungsfristen sein könnten und dass es demzufolge nicht sinnvoll sei, solche Fristen zu setzen.
Ich erlaube mir hier doch, eine gegenteilige Meinung zu vertreten. Ich teile die Ansicht in Bezug auf die rechtliche Einschätzung dieser Fristsetzung, aber ich denke doch, dass eine Fristsetzung etwas bewirken kann: Vor allem wenn eine Beschwerde allenfalls auch noch mit einer gewissen Kostenvorschusspflicht verbunden ist, ist es für die Beschwerdeführenden dann eben doch ein Abwägen, ob man bei geringer Chance einer Beschwerde noch eine solche einreichen soll oder nicht, wenn man sich davon nicht eine enorme Verlängerung des Verfahrens erwarten kann. Es kommt doch sehr oft vor, dass Beschwerden einfach auch deshalb eingereicht werden, weil man sich dann ausrechnen kann, dass man über längere Zeit nichts von der Behörde hört und das Verfahren dann in die Länge gezogen werden kann. Ich denke also, dass eine Fristsetzung - und das Wissen darum, dass Beschwerden eben rasch behandelt werden, dass man rasch mit einer Antwort zu rechnen hat - doch auch eine gewisse psychologische Wirkung haben kann.
Der zweite Fragenkreis, der mich beunruhigt, ist gerade auch die Überführung der Asylrekurskommission ins Bundesverwaltungsgericht, weil ich doch aus der Antwort des Bundesrates schliessen kann, dass sehr, sehr viele Fragen offen sind, und weil ich auch davon ausgehe, dass man sich noch nicht ganz darüber geeinigt hat, in welcher Art und Weise man dieses grosse, dieses wirklich umfassende Projekt organisieren will. Ich habe den Entscheid der Kreierung des Bundesverwaltungsgerichtes und auch der Ansiedlung in St. Gallen mitgetragen - ich trage ihn weiter mit, ich denke, das ist ein richtiger Entscheid, und der muss umgesetzt werden -, aber ich habe etwas Bedenken, weil ich denke, dass man sich hier der Tragweite und des Umfanges dieser Arbeiten, die da auf einen zukommen, noch nicht ganz gewahr geworden ist und dass vielleicht namentlich noch keine wirklich richtige und professionelle Projektorganisation aufgebaut worden ist.
Ich denke, es müsste hier eine ganz straffe Projektleitung eingesetzt werden, die sich um die Kontakte mit den Kantonen kümmert, die sich um die Infrastruktur kümmert, um die Organisation des Gerichtes, um all die Fragen, wer dann welche Arbeiten aufnimmt. Diese Projektleitung müsste auch darum bekümmert sein - und das scheint mir in diesem Zusammenhang das grösste Anliegen -, dass wirklich kein Unterbruch in den Arbeiten dieser Kommissionen und Behörden stattfindet, dass in dieser Übergangszeit nicht damit gerechnet werden muss, dass die Arbeitserledigung zurückgeht, dass die Effizienz leidet, dass man dann mit einem Stau von Beschwerden rechnen muss, weil die zuständigen Organe mit Umzugsarbeiten, mit Organisationsarbeiten beschäftigt sind und ihre Arbeitskraft einfach nicht mehr in der notwendigen Weise in die Erledigung der Beschwerden investieren können.
Aus der Antwort, die mir vorliegt, ist nicht ersichtlich, dass wirklich eine derartige Projektorganisation besteht. Es wird sogar gesagt, dass gewisse Behörden selber gewisse Ängste äussern, dass ihre Arbeitskraft allenfalls durch den Umzug leiden könnte, auch wegen dem Weggang von Behördenmitgliedern, die den Umzug vielleicht nicht mitmachen möchten. Ich denke, dass dieser Problematik grösste Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Denn wir können es uns gerade in einem so sensiblen Bereich nicht leisten, dass durch eine Umstrukturierung Einbussen in der Effizienz geschehen und man dann mit einem grösseren Berg von unerledigten Beschwerden rechnen muss.