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Jans Beat · Bundesrat · 2025-03-20

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-03-20

Wortprotokoll

Der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden spielt eine zentrale Rolle bei der Kriminalitätsbekämpfung. Innerhalb des Schengen-Raums bestehen gut funktionierende Instrumente wie das Schengener Informationssystem, kurz SIS, um nach Personen und Objekten zu fahnden. Kriminalität macht nicht an den Grenzen des Schengen-Raums halt. Daher ist es ebenso wichtig, Informationen von Drittstaaten und internationalen Organisationen über Personen zu erhalten, die der Beteiligung an schwerer Kriminalität oder Terrorismus verdächtigt werden. In den meisten Fällen ist die Agentur der EU, kurz Europol, für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung zuständig. Sie verfügt über die nötigen Informationen und das Personal dazu.

Was soll sich mit der Umsetzung der vorliegenden relevanten EU-Verordnung ändern? Europol soll basierend auf den Informationen zu Drittstaatsangehörigen einem Schengen-Mitgliedstaat vorschlagen können, eine Person im SIS auszuschreiben. Dieser Prozess soll in vier Schritten erfolgen.

Erster Schritt: Europol erhält Informationen von einem Drittstaat oder einer internationalen Organisation zu einer bestimmten Person, bei welcher der Verdacht auf Beteiligung an Terrorismus oder an anderen schweren Straftaten besteht.[NB]Europol[NB]gelangt zum Schluss, dass es für die Sicherheit des Schengen-Raums wichtig ist, diese Information zu verbreiten.

Zweiter Schritt: Europol gelangt an einen Schengen-Staat und schlägt diesem vor, zur besagten Person eine Informationsausschreibung im SIS vorzunehmen.

Dritter Schritt: Der Schengen-Staat, welcher den Vorschlag von Europol erhalten hat, prüft diesen. Wenn Europol an die Schweiz gelangt, wird diese Prüfung vom Fedpol vorgenommen. Es liegt immer im Ermessen des angefragten Staates, ob er eine bestimmte Ausschreibung umsetzen will oder nicht.

Vierter Schritt: Wenn der angefragte Schengen-Staat, zum Beispiel die Schweiz, dem Vorschlag von Europol folgt, schreibt er besagte Person im SIS aus. Ab diesem Moment kann es jederzeit während einer polizeilichen Personenkontrolle im Schengen-Raum zu einem solchen Treffer zu dieser Person im SIS kommen.

Ausschreibungen in Fahndungssystemen bedürfen einer Rechtsgrundlage. Dies gilt für alle bereits bestehenden Ausschreibungskategorien des SIS, wie zum Beispiel die Ausschreibung zur Verhaftung. Die neuen Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen, die Europol vorschlägt, müssen deshalb auch im schweizerischen Recht auf Gesetzesebene geregelt werden. Diese gesetzliche[NB]Regelung[NB]erfolgt[NB]durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI).

Auf zwei wichtige Punkte möchte ich noch hinweisen. Erstens ist vorgesehen, dass einzig das Fedpol Informationsausschreibungen im SIS vornehmen kann, und zweitens dürfen die Informationsausschreibungen nur bei Personen erfolgen, die der schweren Kriminalität oder des Terrorismus verdächtigt werden. Ein neuer Anhang zum BPI beinhaltet einen Deliktskatalog, der die Straftatbestände auflistet, für die eine Informationsausschreibung infrage kommt. Alle diese Straftatbestände, wie beispielsweise Terrorismus, organisierte Kriminalität oder Menschenhandel, sehen eine Freiheitsstrafe oder eine freiheitsentziehende Massnahme von mindestens drei Jahren vor.

Die technische Umsetzung der neuen Ausschreibungskategorie in der Schweiz hat für das Fedpol einmalige Kosten von 150[NB]000 Franken zur Folge. Für die Kantone gibt es keine Mehrausgaben. Zusätzlich haben sowohl die Kantone Fribourg, Neuenburg, Waadt, Luzern als auch die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten der Schweiz (KKPKS) und die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) in der Vernehmlassung anerkannt, dass der Entwurf des Bundesrates die Sicherheit im Schengen-Raum erhöht.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen.