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Gutjahr Diana · Nationalrat · 2025-03-20

Gutjahr Diana · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-03-20

Wortprotokoll

Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Auszahlung von Schlechtwetterentschädigungen bei grosser Hitze für bestimmte Erwerbszweige zu vereinfachen. Dafür soll Artikel 43 Absätze 2, 3 und 4 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes in bestimmten Fällen nicht angewendet werden. Diese Bestimmungen sehen aktuell vor, dass nur halbe oder ganze Tage angerechnet werden und dass eine Karenzzeit abgezogen wird.

Ständerätin Gapany reichte die Motion am 12.[NB]Juni 2024 ein, und der Ständerat nahm sie am 23.[NB]September 2024 mit 22 zu 14 Stimmen an. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.

Welches waren die in der Kommission des Nationalrates vorgebrachten Gründe und aufgeworfenen Fragen, die zum ablehnenden Entscheid geführt haben?

Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es bereits zahlreiche wirksame Massnahmen gibt, um die Gesundheit der Arbeitnehmenden beispielsweise bei grosser Hitze zu schützen. Es gebe Beschattungsmöglichkeiten, es gebe die Verschiebung der Arbeitszeiten. Häufigere Pausen und organisatorische Massnahmen seien ohnehin zielführender. Tendenziell gebe es auch zu wenig Arbeitskräfte, um die vielen Aufträge abarbeiten zu können. Es sei deshalb unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die Arbeiten von den Unternehmungen besser und freier organisiert werden können. Uns ist weiter gesagt worden, Entschädigungen seien nicht der richtige Weg, um der Hitze entgegenzutreten. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, wie die Temperatur gemessen werden soll. Auf derselben Baustelle könne es zu unterschiedlichen Temperaturen kommen. Die Befürworter der Motion haben sich auf die Meteo-Daten berufen; gemäss Verwaltung seien diese aber auch nicht zielführender.

Auch die Befürworter der Motion setzen grosse Fragezeichen hinter der Frage, wie die Abrechnungs- und Messfrage gelöst werden könnte. Auch die Thematik des unternehmerischen Risikos wurde mehrfach erwähnt; dieses [PAGE 490] dürfe nicht einfach auf die Arbeitslosenversicherung abgewälzt werden. Dies sei umso problematischer, als die Entschädigung von[NB]allen[NB]Beitragszahlenden finanziert wird, sie jedoch nur einer begrenzten Anzahl von Erwerbszweigen zugutekommen würde.

Man war sich in der Kommission hingegen darin einig, dass wir nicht nur bei dieser Motion, sondern immer dafür sorgen müssen, dass auf den Baustellen gearbeitet werden kann. Es geht nicht darum, dass nach Lösungen gesucht wird, damit nicht gearbeitet werden muss oder nicht gearbeitet werden kann, sondern es soll vielmehr den Unternehmern die Freiheit gegeben werden, flexibler zu werden, um die Arbeiten und Tätigkeiten besser einteilen zu können. Dies müssen sie auch tun, denn die Unternehmen sind daran interessiert, ihre Arbeiten möglichst rasch fertigzustellen.

Die Befürworter der Motion hingegen argumentierten, dass es nicht um Sinn oder Unsinn der Schlechtwetterentschädigung geht, sondern um die Frage, ob wir anerkennen, dass sich die meteorologischen Herausforderungen für die Baubranche in den letzten Jahrzehnten verändert und vom Winter zum Sommer hin verlagert haben und dass Schlechtwetterentschädigungen aufgrund der immer milderen Winter seltener in Anspruch genommen werden. Sowohl die Gewerkschaften wie auch der Schweizerische Baumeisterverband gehen von rund 15 Millionen Franken aus. Wir müssen also aufpassen, dass das Versicherungsprinzip nicht noch mehr ausgeweitet und unsere Versicherungen überstrapaziert werden.

Deshalb hat die Kommission nach intensiven Diskussionen mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, die Motion zur Ablehnung zu empfehlen.