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Michel Matthias · Ständerat · 2025-03-20

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-03-20

Wortprotokoll

Auf den ersten Blick, aber eben nur auf den ersten, ist die Motion sympathisch. Solarzellen kommen vor allem aus China, das wollen wir nicht, oder wir sollten zumindest die Herkunft kennen. Aber wenn man genauer hinschaut, würde diese Motion in zweifacher oder in mehrfacher Hinsicht einen eigentlichen Paradigmenwechsel bedeuten.

Ich führe das wie folgt aus: Die Motion verlangt, wie das von Kollege Stark ausgeführt worden ist, dass der Hersteller von Fotovoltaikmodulen verpflichtet wird, die Herkunft der Solarzellen, also eines Bestandteils eines Gesamtprodukts, zu deklarieren. Wo haben wir derzeit Deklarationspflichten zur Herkunft von Produkten? Wir haben sie bei Nahrungsmitteln, im Tierbereich und zum Teil beim Holz. Bei diesen Produkten geht es um die öffentliche Gesundheit. Es gibt also um der Gesundheit willen ein hohes, ein sehr hohes öffentliches Interesse daran, zu wissen, woher die Produkte stammen und mit welchen Produktionsmethoden sie hergestellt wurden, insbesondere wenn diese Methoden in der Schweiz nicht zugelassen sind. Bei industriellen Produkten gibt es keine Deklarationspflichten. Das wird jetzt mit Hinweisen auf das Markenschutzgesetz irgendwie so suggeriert, aber es gibt keine Deklarationspflichten. Das ist auch logisch, denn das erwähnte hohe Interesse der öffentlichen Gesundheit besteht hier nicht. Es geht mehr - und das wurde, glaube ich, offen dargelegt - um wirtschafts- und handelspolitische Interessen und Fragen.

Mit der Annahme der Motion würden nun Produkte mit ihren Bestandteilen - zum Beispiel, wie gesagt, die Solarzellen - mit einer Deklarationspflicht überhäuft. Das wäre eine sehr kasuistische und bisher völlig einmalige Regelung in der Schweizer Gesetzgebung. Man könnte und müsste das dann weiterdenken, auch wenn jetzt suggeriert wird, man schaffe damit kein Präjudiz. Aber warum nicht die Bestandteile von Autobatterien, Bestandteile von Kinderspielzeugen, von Textilien und so weiter mit Deklarationspflichten überhäufen? Das wäre der Start einer völlig falschen Gesetzgebung.

Die Debatte um Deklarationspflichten kennen wir. Mit der Annahme der Motion 20.4267 unserer WBK-S haben unser Rat und auch der Schwesterrat ein Prinzip festgelegt. Deklarationen von Produkten aus dem Ausland - hier geht es um tierische und Nahrungsmittelprodukte - sollten dort stattfinden, wo diese Produkte hergestellt werden, und zwar mit Methoden, die in der Schweiz verboten sind. Diese Leitlinie gilt eingeschränkt auf Nahrungsmittelprodukte sowie pflanzliche und tierische Erzeugnisse. Zusätzlich, das war unsere Piste, müssen diese Deklarationspflichten definierbar, völkerrechtskonform und auch durchsetzbar sein. Wir haben damals lange um diesen Weg gerungen, eine allgemeine Regel für Produkte zu finden, die im Ausland hergestellt werden und die in der Schweiz auf diese Art nicht hergestellt werden dürften. Wenn man sich nun daran anlehnt, und das scheint diese Motion zu tun, wenn man diese Regel der Deklarationspflichten im Nahrungsmittelbereich auf industrielle Produkte ausserhalb der Nahrungsmittelkette anwenden wollte, etwa auf Solarzellen - die sind meines Wissens nicht essbar -, dann ist erstens zu sagen: Hier fehlt das Schutzobjekt der öffentlichen Gesundheit, und solche Einschränkungen dürften auch gegen WTO-Regeln verstossen. Zweitens setzt die Motion nicht voraus, dass die Herstellungsprozesse für die Solarzellen in der Schweiz verboten sind, sondern es geht um etwas ganz anderes.

Die Motion schiesst weit über die bisherige Grundhaltung des Parlamentes im Bereich der Deklarationspflichten hinaus, ja missachtet diese geradezu. Ich glaube, das ist der Kern der Ablehnung.

Ich komme noch zum zweiten, ergänzenden Argument, dass hier die Markenschutzgesetzgebung bemüht wird. Aus Sicht der Minderheit wird dieses Markenschutzgesetz geradezu missbraucht. Selbst wenn man inhaltlich Sympathie für die Motion hätte, muss man sich doch mal vergegenwärtigen, wo wir hier sind. Die Marke ist ein Werbemittel, und das Markenschutzgesetz regelt den korrekten Gebrauch des Werbemittels Marke.

Die Motion soll jetzt eine neue Deklarationspflicht, wie gesagt, punktuell für einen Bestandteil eines Produkts einführen, und das will man in der Markenschutzgesetzgebung unterbringen. Man will es dort unterbringen, wo die berühmten Swissness-Regeln enthalten sind. Sie kennen diese aus der eigenen Beratung. Diese Swissness-Regeln wurden legiferiert, um den Wert der Marke Schweiz zu schützen, den Missbrauch mit dem Hinweis auf die schweizerische Herkunft eines Produkts zu vermeiden. Deshalb verbietet das Markenschutzgesetz in Artikel 47 den Gebrauch unzulässiger Herkunftsangaben. Man sagt also, was man nicht tun darf, und nicht, was deklariert werden muss. Diese Swissness-Regeln im Markenschutzgesetz sind also eine völlige Umkehrung dieser Herkunftsangabe.

Es geht also mit der Motion bei Weitem nicht um den Schutz der Marke Schweiz, sondern darum, neue Pflichten zu bezeichnen, den Herstellungsort gewisser Produktkomponenten zu deklarieren. Wir sind klar der Auffassung, dass das überhaupt nicht mit Sinn und Zweck unserer Markenschutzgesetzgebung übereinstimmt. Ich habe mir auch noch die Evaluation der Swissness-Gesetzgebung aus dem Jahr 2022 angeschaut, und dort war eigentlich der Befund, dass im Wesentlichen an dieser Swissness-Gesetzgebung nichts zu ändern ist, sicher nicht im Sinne neuer Deklarationspflichten, wie die Motion das verlangt.

Es gibt noch einen weiteren gesetzgeberischen Fehler. Man pickt ein einzelnes Produkt, d.[NB]h. nicht nur ein Produkt, sondern einen Bestandteil eines Produkts, heraus und will das in einem generell-abstrakten Erlass regeln. Wir wissen als Gesetzgeber: Gute Gesetzgebung heisst, generell-abstrakte Regeln für eine Vielzahl analoger Situationen zu erlassen und nicht nur für ein bestimmtes Produkt. Das entspricht sicher nicht unserer gesetzgeberischen Tradition und wäre eine ganz schlechte Gesetzgebung. Hinzu käme noch das Problem, dass, wie gesagt, sich diese Motion nicht auf das Fotovoltaikmodul als Ganzes, sondern auf einen einzelnen Bestandteil, die Solarzelle, bezieht, und bezüglich dieser Solarzelle würden dann, wie gesagt, die Regeln des Markenschutzgesetzes umgedreht. Gemäss Markenschutzgesetz gilt: Wenn man eine Herkunftsangabe macht, muss sie korrekt sein, und "korrekt" heisst beim industriellen Produkt, dass mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten - das ist das Kriterium - im Land anfallen müssen, das die Herkunftsangabe trägt.

Die Motion bedeutet also in mehrfacher Hinsicht eine Durchbrechung unserer Grundhaltung betreffend [PAGE 339] Deklarationspflichten und auch einen Paradigmenwechsel. Sie ist auch eine schlechte Gesetzgebung betreffend Markenschutz. Und last, but not least bringt man noch das Argument des Täuschungsschutzes vor. Ich glaube, es ist landläufig bekannt, dass Solarzellen jetzt halt auch in China hergestellt werden. Ich denke, eine Täuschung des Marktes liegt nicht vor. Das Hauptproblem scheint dort zu sein, dass wir andere, konkurrenzfähige Alternativen für Standorte zur Produktion von Solarzellen haben sollten. Das haben wir adressiert, zum Beispiel mit den Vorstössen 23.4190 und 21.3870.

Aus diesen mehrfachen Gründen bitte ich Sie, die starke Minderheit zu unterstützen und die Motion abzulehnen.