Rieder Beat · Ständerat · 2025-03-20
Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-03-20
Wortprotokoll
Dieses Traktandum ist wirklich eine Inspiration. Für mich ist es das wichtigste Traktandum dieser Session. Ich spreche allerdings nicht zu den vom Berichterstatter und von dem Präsidenten der SPK bereits erwähnten wichtigen Fragen des Notrechts, sondern einzig zu Kapitel 10 und Anhang II Ziffer 5 auf Seite 108 des Berichtes, wo es um die Aufsicht und die Kontrolle von Notrecht geht.
Nun, der Garant unserer Freiheit, unseres freiheitlichen Staatswesens ist weder der Bundesrat noch das Parlament noch das Bundesgericht und schon gar nicht die Bundesverfassung, die hier so viel zitiert wurde, sondern ein einziges demokratisches Prinzip: das Prinzip der Gewaltenteilung. Der grösstmögliche Angriff auf diese Freiheit, auf das Prinzip der Gewaltenteilung ist der Angriff mit Notrecht. Darum sollten wir besonders aufmerksam sein, wenn es in der Schweiz zu einer Häufung von Anwendungen von Notrecht kommt. Hören Sie also "Notstand" oder "Notrecht", ist dies ein unverkennbares Kennzeichen von Machtballung, die für die direkte Demokratie sehr gefährlich ist. Oftmals oder fast immer geht es um Massnahmen von Diktaturen oder autoritären Regierungen. Der Unterschied zur Schweiz liegt einzig und allein in der Beschränkung und vielleicht noch in der Zeitdauer der Anwendung von Notrecht.
Gewaltenteilung ist die einzige Barriere gegen Notrecht und nicht etwa Verfassung oder Bundesgericht. Jede Bananenrepublik, jede Diktatur kennt eine Verfassung und kennt ein Verfassungsgericht mit allen möglichen garantierten Rechten. Kollege Engler hat die verfassungsrechtlichen Pflichten und Rechte erwähnt. Man kennt dafür in den USA einen einzigen Satz: "just words on paper", einzig Worte auf Papier.
Ich habe als Vorlage, als Idee für meinen Beitrag hier die Eröffnungsrede des Justice of the Supreme Court Antonin Scalia vom 5.[NB]Oktober 2011 vor dem Senatsausschuss der USA genommen: Das Einzige, was in solchen Notrechtslagen hilft, ist die Teilung der Macht. Sie muss effektiv und vor allem in Notrechtslagen effizient sein. Unser Parlament hat keine Mittel gegen Notrecht unserer Regierung. Sie wenden nun ein, es sei ja unsere Regierung. Ja, leider, leider ist jeder Regierung das Risiko ihres totalen Versagens inhärent. Um ein solches Versagen auszubügeln, gibt es nur ein einziges Prinzip, nämlich das Prinzip der Gewaltenteilung: die Legislative und die Judikative als Gegengewicht zum Bundesrat. Ein solches Gegengewicht ist nur wirksam, wenn dieses Gegengewicht auch Instrumente hat, um handeln zu können.
Auch Gerichte können über die Stränge schlagen. Man nennt dies dann "Fehlurteile". Diese Fehlurteile können durch die Legislative korrigiert werden - wir machen ein Gesetz. Auch das Parlament kann über die Stränge schlagen. Wir können Gesetzgebungsexzesse machen. Wir können uns mit einem Zweikammersystem sogar bis zum Stillstand blockieren. Aber hier haben wir die Verwaltung und die Justiz, die dann das Ganze stoppen.
Aber eine Regierung mit Notrecht ist mit Abstand die grösste Gefahr für einen direkt-demokratischen Staat. Daher glaube ich, dass der Bundesstaat Schweiz eine sogenannte Notrechtskommission im Parlament braucht und dass diese Notrechtskommission sofort die Arbeit aufnehmen soll, sobald der Bundesrat den Notrechtsmotor startet. Nachträgliche Kontrolle ist falsch, zu spät und unwirksam. Schaden kann man teilweise nicht mehr beheben, weil er nicht mehr begrenzbar ist.
Nachträglich gibt keine Regierung der Welt zu, dass sie in einer Krise versagt hat. Ob die Axpo wirklich in einer Notlage war, wissen wir heute noch nicht, Herr Kollege Engler. Eine Notrechtskommission unseres Parlamentes wäre einem Milizsystem angepasst, denn wir verfügen nicht über die Möglichkeiten, als Milizsystem angemessen zu reagieren. Denken Sie doch nur an die abenteuerliche Einberufung unseres Parlamentes nach der ersten Covid-19-Phase. Ich danke jetzt noch den Ständeräten, die das initiiert haben.
Wieso haben wir mit der FinDel nur im Finanzbereich ein solches Organ, das - zwar nur, aber immerhin - die Entscheide des Bundesrates in Notlagen in finanzieller Hinsicht kontrolliert? Wieso haben wir dieses Kontrollinstrument nicht auch im Kernbereich unseres Staates, wo es um die Staatsgewalt selbst geht? Und wenn diese Notrechtskommission auch nur ein Anhörungsrecht hätte, wäre es bereits besser als die gegenwärtige Situation. Mit anderen Worten, um die Inspiration zu Ende zu führen: In einem Zweikammersystem wie in der Schweiz, in einem Milizsystem gibt es eigentlich nur eine einzige Gefahr für unsere Demokratie. Das ist eben gerade die Anwendung von Notrecht durch eine Kollektivregierung, wie wir sie haben. Deshalb bitte ich die SPK des Ständerates, diesen Punkt noch einmal auf die Traktandenliste zu hieven und vertieft zu überprüfen.