von Falkenstein Patricia · Nationalrat · 2025-05-05
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-05-05
Wortprotokoll
Mehrere Kantone verpflichten Hundehalter zu einem Kursbesuch mit Theorie, Praxis und Prüfung. Kinder bekommen und Kinder erziehen kann man in diesem Land ohne staatliche Vorschriften. Als Liberale finde ich beides richtig und gut. Unerlässlich ist aber die Wahrnehmung der Eigenverantwortung sowie, und darum geht es heute, die Respektierung der Rechte der Kinder. Weil die Eigenverantwortung nicht von allen und nicht immer wahrgenommen wird, braucht es Gesetze. Gesetze sollen bekanntlich das Zusammenleben regeln, Handlungen erlauben oder verbieten. Wenn wir feststellen, dass in irgendeinem Bereich ein Malaise besteht, müssen wir als Gesetzgeber auch Mängel beheben, Lücken schliessen.
Leider ist es eine Tatsache, dass in unserer Gesellschaft auch im Jahr 2025 tagtäglich Kinder Gewalt durch ihre Eltern oder Erziehungsberechtigten erfahren. Diese Gewalt hat viele Erscheinungsformen: Ohrfeigen oder andere Schläge, an den Ohren oder an den Haaren ziehen oder demütigen, Ablehnung oder Entzug von Zuneigung - die Palette ist leider breit. Sicher sind wir uns alle einig, dass solche Zustände nicht haltbar sind. Vielleicht sind wir uns nicht einig, was dagegen getan werden soll. Für mich und die FDP-Liberale Fraktion ist klar, dass gehandelt werden muss. Wir als gesetzgebende Gewalt müssen etwas gegen Gewalt in der Erziehung tun.
Wer Kinder hat, kennt die Situation, wenn im normalen Dialog keine Einflussnahme auf das Verhalten des Kindes ausgeübt werden kann. Ja, Kinder können einen ganz schön beschäftigen und an den Rand der Verzweiflung bringen. Ich kenne dies aus eigener Erfahrung, wie sicher viele von Ihnen auch.
Was tun, wenn sich das Kind im Einkaufszentrum schreiend auf den Boden legt, weil es bezüglich des Einkaufs andere Prioritäten hat als die, die auf der Einkaufsliste der Mutter stehen? Es sind solche Situationen, die Eltern dazu verleiten können, Gewalt anzuwenden. Wer hat solche Szenen nicht schon miterlebt und dem Kind dabei gewünscht, es möge bald alt genug sein, um sein Schicksal in die eigenen Hände nehmen zu können, weil das beobachtete Verhalten der Eltern inakzeptabel war? Trotz der Anspannung, ja Verzweiflung der Eltern in solchen und ähnlichen Situationen darf Gewalt keine Reaktion darauf sein.
Die Formulierung im neuen Artikel 302 ZGB ist aus der Sicht unserer Fraktion gut. Das Verhältnismässigkeitsprinzip wird beachtet, erzieherische und damit auch korrigierende Verhaltensweisen bleiben möglich. Handlungen gegen den Willen des Kindes, die aber seinem Schutz dienen, zählen nicht als Gewalt. Sie müssen dem Erziehungsziel förderlich und der Situation angemessen sein. Das heisst, dass auch künftig Bestrafungen des Kindes möglich sind. Bestrafung darf aber nicht mit körperlicher Gewalt erfolgen und auch nicht erniedrigend oder abwertend sein.
Die neue Gesetzesbestimmung soll zusätzlich die Prävention stärken. Niederschwellige Beratungsangebote sollen geschaffen oder, wo bereits vorhanden, bei Bedarf ausgebaut werden. Der Zugang zu solchen Präventionsangeboten soll erleichtert werden. Verantwortlich dafür sind die Kantone, die Stellen zur Beratung bei Schwierigkeiten in der Erziehung zur Verfügung stellen müssen. Neben der Beratung sollen auch Möglichkeiten zur Unterstützung von Eltern in schwierigen Erziehungssituationen geschaffen werden. Die meisten Kantone haben bereits Angebote, welche diesen Anforderungen gerecht werden, möglicherweise aufgeteilt auf verschiedene Dienststellen.
Für uns von der FDP-Liberalen Fraktion ist es wichtig, dass auch mit dieser Gesetzesänderung die Eltern frei sind, ihre Kinder zu erziehen. Es gibt keine Vorschriften und auch keine staatlichen Kurse wie die erwähnten Hundehalterkurse. Auch schreibt der Staat keinen bestimmten Stil der Erziehung vor. Klar wird aber im ZGB neu festgehalten, dass bei der Erziehung keine Gewalt angewendet werden soll. Diese Klarheit ist wichtig, auch wenn es für die Mehrheit der Eltern eine Selbstverständlichkeit ist, keine Gewalt anzuwenden.
Indem wir diese neue Bestimmung ins Gesetz aufnehmen, schliessen wir eine Lücke. Viele europäische Staaten haben bereits Bestimmungen geschaffen, um Gewalt in der Erziehung zu verbieten oder die gewaltfreie Erziehung zu fördern. [PAGE 572] Die Notwendigkeit, das ZGB zu ergänzen, ergibt sich aber nicht aus dem Vergleich mit anderen Ländern. Es ist vielmehr ein Muss für unsere Gesellschaft, das Kindeswohl in den Mittelpunkt der Erziehung zu stellen. Es geht um jedes einzelne Kind, dessen Werdegang durch die Akzentuierung des Verbots körperlicher und erniedrigender Strafen verbessert werden kann; denn wir wissen, dass auch in unserer aufgeklärten Gesellschaft Kindern durch Eltern und Erziehungsberechtigte täglich Gewalt angetan wird. Die Idylle von Erziehung und Begleitung ins Leben durch erwachsene Bezugspersonen, wie wir sie aus den wunderbaren Bildern von Albert Anker kennen, erleben leider nicht alle Kinder. Es braucht diese Korrekturen.
Im Namen der FDP-Liberalen Fraktion bitte ich Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage.