Jans Beat · Bundesrat · 2025-05-05
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05
Wortprotokoll
Bei der Motion geht es um ein aktuelles und wichtiges Anliegen, um die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Wählen und abstimmen zu dürfen, bedeutet Menschen mit Behinderungen viel. Es verkörpert eine Möglichkeit, selbstbestimmt an unserem politischen und gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen zu können. Deshalb erklärt der Bundesrat die Förderung der politischen Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu einem der Ziele seiner Behindertenpolitik für die Jahre 2023 bis 2026.
Der Bundesrat nimmt die Bedenken ernst, die gegen die Motion sprechen. Es besteht grundsätzlich ein legitimes öffentliches Interesse daran, Personen vom Stimmrecht auszuschliessen, wenn sie die Bedeutung und Wirkung politischer Entscheide nicht verstehen und äussern können. Trotzdem kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Argumente für eine Annahme der Motion heute überwiegen. Der Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht in seiner jetzigen Form ist zu absolut und führt zu Spannungen mit dem Prinzip der Rechtsgleichheit. Es bestehen auch grosse kantonale Unterschiede, wann Behörden umfassende Beistandsschaften errichten. Vergleicht man beispielsweise die Kantone Waadt und Zürich, fällt auf, dass der Kanton Waadt zwar nur rund halb so viele Einwohnerinnen und Einwohner wie der Kanton Zürich zählt, jedoch fast zehnmal mehr umfassende Beistandsschaften anordnet. Schliesslich zeigt ein Blick auf die Kantone eine Tendenz in Richtung Aufhebung von Stimmrechtsausschlüssen. Die Beispiele in Genf und Appenzell Innerrhoden zeigen, dass eine solche Reform machbar ist und auch positiv aufgenommen wird.
Der Bundesrat beantragt deshalb die Annahme der Motion. Sie würde nicht nur einen rechtlichen, sondern auch einen gesellschaftlichen Fortschritt für die Inklusion und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bedeuten.