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Jans Beat · Bundesrat · 2025-05-05

Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-05-05

Wortprotokoll

Bei der Radikalisierung im islamistischen Umfeld sind nicht die Moscheen die Hotspots, das Internet ist der Hotspot. Kontakte werden dort oft in geschlossenen Netzwerken geknüpft. Dies erläutert der Bundesrat im Bericht "Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung von gewaltextremistischem und terroristischem Gedankengut in religiösen Vereinigungen" in Erfüllung des Postulates 21.3451, "Imame in der Schweiz". [PAGE 593]

Zum gleichen Ergebnis kommt der Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Im Rahmen der laufenden Revision des Nachrichtendienstgesetzes sind zusätzliche genehmigungspflichtige Beschaffungsmassnahmen vorgesehen. Neu soll der NDB in Computersysteme oder Computernetzwerke eindringen dürfen, wenn die Nichtaufklärung eine schwere Bedrohung der Schweiz zur Folge hätte. Eine solche Bedrohung liegt vor, wenn gewalttätig-extremistische Personen sich bewaffnen, ausbilden und immer stärker von der Aussenwelt abkapseln. Ein Begleitindiz dafür kann sein, dass sich solche Personen zunehmend namentlich in sozialen Medien mit bereits erfolgten gewaltextremistischen oder terroristischen Anschlägen befassen und sich dazu äussern.

Sprachliche Vorgaben für Predigten in Moscheen würden hingegen die Risiken einer Radikalisierung kaum vermindern. Sprachliche Vorgaben nur für Muslime wären zudem diskriminierend, das betonte der Bundesrat schon in seiner Stellungnahme zur Motion Quadri 16.3330, "Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht". Das Grundrecht der Sprachenfreiheit gilt für alle, auch christliche Predigten werden in anderen Sprachen abgehalten.

Wichtig für die Reduktion des Radikalisierungsrisikos ist die präventive Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinschaften vor Ort. Das ist Sache der Kantone, in denen viele Muslime leben - sie praktizieren das auch, ebenso viele Städte. Der Bund führte zudem schärfere Transparenzregelungen für religiöse, kulturelle und karitative Vereine ein, die im Ausland Geld sammeln. Seit dem 1.[NB]Januar 2023 müssen sie sich im Handelsregister eintragen.

Schliesslich wäre der Bundesgesetzgeber aufgrund der fehlenden Verfassungsgrundlage gar nicht befugt, Sprachvorgaben gegenüber Religionsgemeinschaften zu erlassen - das ist wahrscheinlich das entscheidende Argument.

Der Bundesrat beantragt daher die Ablehnung der Motion.