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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-05-06

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-05-06

Wortprotokoll

Ich spreche zur Motion 25.3024, "Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung". Die Motion, über die Sie heute befinden, ist materiell eigentlich gegenstandslos. Der Bundesrat hat am 2.[NB]April mitgeteilt, dass er dem mehrfach geäusserten Anliegen der Gesetzgeberin nachkommen werde und ein Spezialgesetz erarbeitet und dass er zugleich auf eine Regelung der Steuerdatenerhebung in der aktuell zur Revision stehenden Bundesstatistikverordnung verzichtet.

Das übliche Vorgehen als Kommission wäre es, die überholte Motion zurückzuziehen. Wenn Sie aber darüber abstimmen, weil die Mehrheit der WAK-N die Motion aufrechterhalten möchte, möchte ich Ihnen die nach wie vor gültigen Argumente der Kommissionsminderheit nicht vorenthalten.

Diese Motion erschwert die Digitalisierung der Verwaltung, und sie verlängert den unbefriedigenden Zustand, dass in unserem[NB]Land[NB]vorhandene[NB]statistische[NB]Daten,[NB]die[NB]für verläss- liche Schätzungen von Wirtschaftsforscherinnen und -forschern gebraucht würden, für Auswertungen nicht in der richtigen Form oder nicht am richtigen Ort zur Verfügung stehen - obwohl sie vorhanden wären. Die Abnehmerinnen und Abnehmer sind wir selber - die Politik, die Bevölkerung -, und es betrifft die Qualität unserer Entscheidungen. Gute Wirtschaftspolitik basiert auf einer möglichst verlässlichen empirischen Abschätzung der Folgen. Bei finanz- und sozialpolitischen Entscheidungen ist es zentral, dass wir die Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen wie auch auf die Situation der verschiedenen betroffenen Gruppen evaluiert haben. Wir erwarten solche Schätzungen, und wir fordern sie zuhauf ein, sei das bei Vorstössen, bei Initiativen oder Referenden.

Ich zitiere Ihnen aus einem Schreiben von Professor Kurt Schmidheiny, des Präsidenten der Schweizerischen Gesellschaft für Volkswirtschaft und Statistik (SGVS). Es wurde von der halben Ökonomengilde der Schweiz unterzeichnet. Die SGVS schreibt: "Das Zahlenmaterial für diese Schätzungen liefern meistens die Steuerdaten der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Es liegt aber nur ein partieller Auszug aus der Veranlagung der direkten Bundessteuer vor. Die Daten sind regelmässig nicht detailliert genug, um wichtige Fragen zu beantworten. Sie enthalten beispielsweise nur wenige Angaben zu den verschiedenen Einkommensbestandteilen und zur Familiensituation. Angaben zu den Vermögen enthalten sie keine, und bei den Unternehmenssteuern wird von der ESTV bislang nur eine kleine Teilmenge der kantonalen Daten nutzbar gemacht. Die Bundesverwaltung muss dann für politikrelevante Schätzungen auf starke Annahmen zurückgreifen. Irrtümliche Annahmen können zu grossen Fehlern und Unschärfen führen. So konnte z.[NB]B. die Betroffenheit der Heiratsstrafe mit den Daten der ESTV nur mittels starker und später korrigierter Annahmen geschätzt werden. [PAGE 622]

In den Daten fehlte die Aufteilung der Einkommen zwischen den Ehepartnern, obwohl diese in den Veranlagungen ausgewiesen wären. Auch die Prognose der Mehreinnahmen aus den G20-OECD-Zusatzsteuern basierte nur auf Annahmen. Mit besseren kantonalen Daten hätte das viel verlässlicher abgeschätzt werden können.

Wenn wir anonymisieren, sind Verknüpfungen mit anderen Datenquellen, z.[NB]B. aus der Sozialstatistik oder der Unternehmensstatistik, ohne Identifikationsnummer unmöglich. Wir verlieren so zahlreiche Steuersubjekte, die in einen anderen Kanton umziehen. Frauen, die heiraten oder sich scheiden lassen, können auch nicht über die Zeit verfolgt werden. So kann die Wirkung von Reformen auf das Verhalten von natürlichen und juristischen Personen nicht zuverlässig geschätzt werden."

Die Schätzung solch dynamischer Effekte ist aber eine elementare Voraussetzung für fundierte und transparente Politikentscheide und wurde in der WAK-N schon x-fach gefordert. Ironie der Geschichte ist, dass wir an derselben Sitzung, in der wir diese Motion behandelt haben, eine detaillierte finanzielle Abschätzung für eine andere Vorlage eingefordert haben. Die Mehrheit der Kommission verlangt also Klarsicht und verordnet gleichzeitig einen Blindflug.

Ich möchte noch eine mögliche Unklarheit betreffend die Anonymisierung ausräumen: Die Identifikation bei Einzeldaten wird nur für die zentrale Stelle gebraucht, welche die Verknüpfungen auf der Zeitachse oder mit komplementären Datensätzen vornimmt. Danach werden die Daten für die Nutzer in anonymisierter Form ausgewertet. Bei einer zu geringen Anzahl an Daten auf Gemeindeebene, die Rückschlüsse auf Einzelfälle zulassen würden, werden die entsprechenden Daten aggregiert abgegeben. Publizierte Ergebnisse solcher Auswertungen[NB]lassen[NB]keine[NB]Rückschlüsse[NB]auf[NB]Einzelfälle zu.

Ich bitte Sie: Erschweren Sie nicht unsere eigene Arbeit, die Aufrechterhaltung der Glaubwürdigkeit der politischen Entscheidungen und die Digitalisierung der Verwaltung, und lehnen Sie diese Motion ab. Sie ist zudem bereits überholt.