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Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · 2025-05-06

Bregy Philipp Matthias · Nationalrat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-06

Wortprotokoll

Vorliegend behandeln wir, wie es die Präsidentin gesagt hat, zwei Motionen der WAK Ihres Nationalrates. Die Motion 25.3024, "Keine Weitergabe von Steuerdaten ohne Anonymisierung", entspricht im Prinzip der Motion Regazzi 24.3507, welche aktuell in der WBK-S behandelt wird. Die Motion 25.3025, "Übermittlung von Steuerdaten durch die Kantone an den Bund zu statistischen Zwecken. Für eine formelle Gesetzesgrundlage", entspricht der Motion Feller 24.3514.

Ihre Kommission beantragt mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die erste Motion anzunehmen, und sie beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, auch die zweite Motion anzunehmen. Sie haben es gehört: Es gibt zwei Minderheiten, Bertschy und Ryser, welche für die eine bzw. die andere Motion die Ablehnung beantragen.

Aber der Reihe nach: Der Bund will die Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes und die Verordnung über die Organisation der Bundesstatistik totalrevidieren und in einer Bundesstatistikverordnung zusammenführen. So weit, so gut. Die Kommission ist mit diesem Vorgehen des Zusammenführens grundsätzlich einverstanden.

Bestandteil der Verordnung soll auch die Erhebung von Steuerdaten sein, und zwar nicht anonymisiert. Die vorerwähnten Motionen Regazzi und Feller wurden genau aus diesem Grund eingereicht. Es geht bei dieser Kritik vor allem um die fehlende Anonymisierung und bei der Motion Feller auch um die fehlende formell-gesetzliche Grundlage. Diese Kritik konnte im Parlament noch nicht behandelt werden. Ich habe es gesagt: Die Motion Regazzi ist aktuell in der WBK-S, und die Motion Feller ist noch nicht behandelt worden. Nur: Die Anzahl an Mitunterzeichnenden dieser beiden Motionen und die Haltung der politischen Parteien zeigen, dass höchstwahrscheinlich beide angenommen werden.

Die zuständigen Bundesämter hörten diese Kritik jedoch nicht. Für sie gab es auch keinen Grund für einen Marschhalt. Sowohl das Bundesamt für Statistik als auch die Eidgenössische Steuerverwaltung drückten aufs Gas und wollten die neue Verordnung einführen. Dieses Verhalten geht aus Sicht Ihrer Kommission nicht, und Sie werden verstehen, dass ich - zwar nicht als Berichterstatter, aber zumindest als Mitte-Fraktionschef - wenig Vertrauen in das Bundesamt für Statistik habe.

Ich komme zurück zur Sicht der Kommission. Das Vorgehen ist aus Sicht der Kommission nicht akzeptabel, zumal weder das Bundesamt für Statistik noch die Eidgenössische Steuerverwaltung aufzeigen konnten, wie der Schutz der Daten schlussendlich gewährleistet wird. Es besteht der Verdacht, dass man innerhalb der Bundesverwaltung nicht mit der gleichen Elle misst wie beim privaten Datenschutz. Aus diesem Grund hat die WAK-N entschieden, beide Vorstösse noch einmal einzureichen, und zwar als Kommissionsvorstösse - dies erstens, um eine zeitliche Beschleunigung vorzunehmen, da offensichtlich die Zeit drängt, und zweitens, um den Druck auf die Verwaltung aufrechtzuerhalten, um in dieser entscheidenden und wichtigen Frage eine klare Regelung zu erreichen.

Sie fragen sich vielleicht noch, was diese beiden Motionen beinhalten. Ich hatte es bereits gesagt: Sie entsprechen im Grundsatz den Motionen Regazzi und Feller. Die Motion 25.3024 verlangt eine Anonymisierung der Daten vor der Übergabe durch die Kantone an den Bund. Der Grund ist [PAGE 621] klar: In diesen Steuerdaten befinden sich auch viele persönliche Daten - ich meine nicht nur das Einkommen, sondern es könnten durchaus auch Informationen zu bezogenen ärztlichen Leistungen usw. darin enthalten sein. Bei der Motion 25.3025 geht es im Grundsatz um die Frage der Abwägung des öffentlichen Interesses an statistischen Daten gegenüber dem privaten Interesse des Steuergeheimnisses sowie um die Frage, ob es hierfür eine gesetzliche Grundlage braucht. Ich zitiere gerne Professor Peter Locher, der klar zum Ausdruck gebracht hat, dass eine solche fehlt.

Ich komme zum Schluss. Alles in allem fordert Ihre Kommission einen Marschhalt. Sie fordert eine konsequente Einhaltung des Datenschutzes und schlussendlich eine Verbesserung der Vorlage.

Ich hoffe, Sie können Ihrer Kommission folgen und nehmen diese beiden Motionen an.