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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2003-06-16

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte beiden Kollegen sehr danken, dass sie die Grundfragen der Finanzierungsproblematik jetzt aufgeworfen haben. Der Antrag Bieri lag der Kommission vor. Er ist dort abgelehnt, dann als Minderheitsantrag aufgenommen und heute begründet worden. Der Antrag Epiney ist neu, und dazu kann ich selbstverständlich nur meine persönliche Meinung äussern.

Ich bemerke zunächst zu den Ausführungen von Herrn Bieri Folgendes: Er hat sich bemüht, den Gesamtzusammenhang der finanzrechtlichen Ordnung aufzuzeigen. Zunächst zur Ersteinlage selber: Die Ersteinlage ist eine Art Ausgleichsreserve, die der Stabilisierung der Ausgaben dient. Wenn Sie die Fertigstellung der Nationalstrassen in den Fonds einbeziehen, dann müssen Sie natürlich auch die Mittel, die ja zu diesem Zweck bereits erhoben worden sind, zur Verfügung stellen. Das ist zwingend. Sie haben aus den Grafiken, die verteilt wurden, gesehen, dass aus dem Fonds am Anfang in erster Linie eben diese Fertigstellung des bestehenden Nationalstrassennetzes finanziert werden muss. Diese Mittel müssen in der Ersteinlage zur Verfügung gestellt werden. Dem hat nun Herr Bieri zugestimmt. Die "Hälfte" - das ist nicht einfach Willkür - ergab sich aufgrund von Erhebungen der Verwaltung über den effektiven Finanzierungsbedarf. Er liegt bei etwa 50 Prozent der 3,4 Milliarden Franken.

Die Bemerkungen grundsätzlicher Art von Herrn Bieri veranlassen mich, gleichzeitig noch zu Absatz 4 etwas beizufügen - dann ist das auch erledigt. Die Bestimmungen über die Schuldenbremse gelten selbstverständlich. Jede Jahrestranche ist eine Ausgabe und untersteht der Schuldenbremse. Soll ein den Ausgleich übersteigender Betrag dem Fonds zugewiesen werden, dann ist allenfalls zu kompensieren - wie normal bei der Schuldenbremse. Für die Ersteinlage muss natürlich die Ausnahmeklausel über die Erhöhung des Ausgabenplafonds beansprucht werden, damit die übrigen Aufgaben nicht darunter leiden. Sind diese Ausnahmevoraussetzungen nicht erfüllt - also stimmt beispielsweise die qualifizierte Mehrheit der Räte nicht zu -, dann spielt die normale Schuldenbremse. Dann müsste der ganze Betrag der Ersteinlage kompensiert werden.

Das Budget kann seine normale Funktion erfüllen; namentlich kann dort frei über die jährlichen Einlagen bestimmt werden.

Die Finanzrechnung, die Herr Bieri angesprochen hat, wird im Normalfall durch die fraglichen Infrastrukturausgaben nicht belastet. Mehrausgaben in einem Jahr werden durch das Fondskapital gedeckt. Mehr, als abgedeckt werden kann, darf nicht ausgegeben werden. Eine Belastung der [PAGE 598] Finanzrechnung ist nur denkbar, wenn zusätzliche Zinsausgaben entstehen, wenn in einem Jahr die Fondsausgabe höher ist als die Fondseinlage. Selbstverständlich setzt auch dies voraus, dass das Fondskapital die Lücke abdeckt, sonst sind die Ausgaben zu reduzieren. Beim Start muss eben diese Ersteinlage zur Verfügung stehen.

Damit zum Votum von Herrn Epiney. Herr Epiney schlägt uns im Grunde genommen eine grundsätzliche Umorientierung in der gesamten Verkehrsfinanzierung vor. Das ist sein Anliegen. Über diese grundsätzliche Frage wird einmal zu diskutieren sein, aber das ist jedenfalls nicht hier im Plenum und auch nicht im Rahmen dieser Vorlage möglich.

Ich glaube, es stellen sich schon Fragen zum Verständnis des Antrages Epiney. Herr Epiney spricht offensichtlich vom Fonds schlechthin. Und dieser Fonds schlechthin soll aus Durchgangs- oder Transitgebühren finanziert werden. Das würde also heissen, dass auch die Fertigstellung des Nationalstrassennetzes so finanziert würde. Das würde heissen, dass auch der Agglomerationsverkehr aus diesen Durchgangsgebühren finanziert werden müsste. Ja, das hiesse sogar, dass der Agglomerationsverkehr auf der Schiene auf diesem Wege finanziert werden müsste, jedenfalls nach dem Wortlaut des Antrages. Das wird ja wohl kaum so gemeint sein.

Diese grundsätzliche Strassengebührenpolitik, die Mautpolitik, die uns Herr Epiney vorschlägt, sprengt mindestens den Rahmen dieser Vorlage. Über dieses Problem hat der Rat in Zusammenhang mit dem NFA diskutiert. Dort wurde ja ein entsprechender Entwurf des Bundesrates in einem viel eingeschränkteren Bereich - für das Road Pricing in den Agglomerationen - vom Rat abgelehnt. Darum scheint es mir nicht möglich, hier das gesamte System infrage zu stellen, wenn Sie das schon in diesem engen Bereich nicht akzeptiert haben.

Herr Epiney befürchtet dann vor allem, dass der Antrag der Kommission finanziell nicht realisierbar sei. Er fragt also nach den finanziellen Perspektiven der vorgeschlagenen Fondslösung. Nach einer Simulationsrechnung der Verwaltung dürfte sich aus einer Regelung gemäss Antrag ein Finanzierungsbedarf von gegen 14,4 Milliarden Franken bis zum Jahre 2015 ergeben. Das ersehen Sie auch aus den Grafiken, die Ihnen ausgeteilt wurden. Die Einnahmen dürften bei einer mittleren Annahme - je nach Szenario mit oder ohne CO2-Gesetz -, samt einer Teuerung von 2 Prozent und der Ersteinlage von 1,7 Milliarden Franken, bei 30 bis 40 Prozent der jährlichen zweckgebundenen Strassenverkehrseinnahmen liegen, d. h. bei etwa 1,2 Milliarden Franken. Das ergibt dann eine Drittelsteilung, wonach etwa ein Drittel in den Fonds käme - wir kommen bei Absatz 3 noch darauf zurück.

Nach dieser Simulationsrechnung - insofern hat Herr Epiney durchaus einen wunden Punkt aufgegriffen - ergäbe sich eine Finanzierungslücke von etwa 400 bis 900 Millionen Franken pro Jahr. Aber das ist nicht weltbewegend. Das zeigt, dass diese Vorlage realistisch und nicht überrissen ist. Sie führt darum einen Steuerungsmechanismus bei der Bundesversammlung ein. Auch im schlimmsten Fall, wenn eine Finanzierungslücke in dieser Grössenordnung eintreten würde, muss die Bundesversammlung entsprechend steuern. Sie muss die Ausgaben auf dieses Niveau reduzieren.

Es gibt andere Leute, die sagen - und der Bundesrat hat in der Botschaft auch auf diese Möglichkeit hingewiesen -, dass man allenfalls von einer Erhöhung der Mineralölsteuer sprechen muss. Wenn man diesen Weg beschreiten wollte, dann müsste man vernünftigerweise auch auf eine Fondslösung einschwenken, denn eine Fondslösung ist ein gutes Argument, um allenfalls eine Mineralölsteuererhöhung durchzubringen. Im Übrigen, Herr Epiney, kann man mit den beiden Instrumenten des Fondsreglementes und der Kompetenz der Bundesversammlung längerfristig steuern. Sie können selbst künftige Entlastungsprogramme, die Sie angesprochen haben, auf diese Art und Weise regeln. Ein Entlastungsprogramm wäre auch künftig - wie heute - bei einem FinöV-Fonds zu behandeln. Allenfalls müsste die Bundesversammlung das Fondsreglement anpassen, aber das ist ohne weiteres möglich, das braucht nichts als eine Verordnung.

Die finanziellen Perspektiven sind also zu bewältigen, es ist eine Frage der Steuerung durch die Bundesversammlung. Damit ist das kein Grund, das gesamte System der Verkehrsfinanzierung jetzt umzuorientieren.

Ich bitte Sie, dem Antrag Epiney nicht zu folgen.