Reimann Lukas · Nationalrat · 2025-05-06
Reimann Lukas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-05-06
Wortprotokoll
Ich bitte Sie um Zustimmung zur Motion, um die demokratische Kontrolle durch Volk und Parlament bei WHO-Verträgen sicherzustellen.
Es geht mir heute nicht darum, den WHO-Pandemiepakt oder die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) zu verteufeln. Es gibt bestimmt gute Argumente für den WHO-Pandemiepakt, und es gibt bestimmt gute Argumente gegen den WHO-Pandemiepakt. Genauso gibt es gute Argumente für die Internationalen Gesundheitsvorschriften, und es gibt gute Argumente gegen die Internationalen Gesundheitsvorschriften. Aber seien Sie bitte nicht gegen die demokratischen Rechte, gegen die demokratische Kontrolle, gegen eine demokratische Debatte über diese Verträge, sondern nehmen Sie Ihre demokratische Kontrolle wahr und sorgen Sie dafür, dass in der Schweiz hier im Parlament und auch in der Bevölkerung eine Debatte darüber stattfinden kann.
Wir erfuhren vor wenigen Tagen aus den Medien, der WHO sei der Durchbruch gelungen. Am 16.[NB]April vermeldete die WHO einen "groundbreaking", weltbewegenden, -verändernden Beschluss. Man habe jetzt den Durchbruch geschafft. Ich muss Ihnen sagen, Frau Bundesrätin, ich bin als Mitglied des Nationalrates nicht informiert worden. Ich bin auch als Mitglied der Aussenpolitischen Kommission nicht informiert worden. Ich hätte gerne diese Information. Ich möchte, dass eine Debatte stattfinden kann, und das ist bis jetzt so nicht geschehen.
Ich möchte auch an das Rechtsgutachten von Frau Titularprofessorin Isabelle Häner erinnern. Sie schreibt in diesem Gutachten unter anderem, den WHO-Mitgliedstaaten sei bezüglich der Internationalen Gesundheitsvorschriften eine offene Meinungsbildung im Vorfeld der Weltgesundheitsversammlung verunmöglicht. Das ist weder vertrauenserweckend noch sachlich nachvollziehbar, zumal der WHO-Pandemievertrag und die angepassten Internationalen Gesundheitsvorschriften als ein sich ergänzendes Regelwerk angesehen werden können. Also ist dieses Vorgehen selbst in juristischen Kreisen sehr umstritten.
Bei den IGV besteht potenziell die Gefahr, dass die Ausrufung eines internationalen öffentlichen Gesundheitsnotfalls auch für die Schweiz gelten könnte, und es ist schlichtweg inakzeptabel, dem demokratisch nicht legitimierten WHO-Generaldirektor die Befugnis zu erteilen, einseitig einen Pandemienotfall zusätzlich zu einem öffentlichen Gesundheitsnotfall ausrufen zu können.
Es besteht auch die Gefahr, dass eine dauerhafte nationale IGV-Behörde in der Schweiz geschaffen werden müsste, was ich als sehr problematisch betrachte. Es gibt Passagen des bisher gescheiterten Pandemievertrags, die neu in den IGV auftauchen. Es ist auch die Rede davon, dass unliebsame Meinungen einfach als Fake News verboten werden sollten, was ich als sehr unschweizerisch betrachte.
Letztendlich läuft die Frist: Der Bundesrat muss bezüglich der IGV bis zum 19.[NB]Juli 2025 Stellung beziehen. Auch diesbezüglich ist mir nicht bekannt, was der Bundesrat gemacht hat oder macht. Ich habe die Äusserungen von Ihnen, Frau Bundesrätin, in der Vergangenheit gehört. Sie haben zum Beispiel zur Motion 22.3546 der SVP-Fraktion gesagt, es gehe hier um Verträge von keiner grossen Tragweite, der Inhalt sei grösstenteils technischer Natur. Daher habe ich einfach die Befürchtung, dass Sie diese ganze WHO-Geschichte am liebsten an Parlament und Volk vorbeischmuggeln möchten. Umso wichtiger, denke ich, ist es, dass jetzt die demokratische Kontrolle über diese Verträge sichergestellt wird, dass Transparenz geschaffen wird, dass auch die interessierten Bürgerinnen und Bürger - und das Interesse in der Bevölkerung ist sehr gross - die Möglichkeit haben, mitzureden, dass wir im Parlament die Möglichkeit haben, als Volksvertreter mitzureden.
In diesem Sinne bitte ich um Zustimmung zur Motion 23.3910, "WHO. Demokratische Kontrolle durch Volk und Parlament sicherstellen".