Lexipedia

Rösti Albert · Bundesrat · 2025-05-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-05-06

Wortprotokoll

Die Kommission will den Bundesrat mit der Motion beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um Betreibern von Navigationsgeräten die Abbildung von angeordneten Strassensperrungen vorschreiben zu können. Damit sollen die Navigationsgeräte einen Beitrag an die Verhinderung von Ausweichverkehr leisten. Das ist auf den ersten Blick ein attraktiver Ansatz. Viele Verkehrsteilnehmende verlassen sich heute bei der Routenwahl auf ihr Navigationsgerät. Erkennen diese Staus und Verkehrsstörungen, berechnen sie automatisch alternative Routen, um schneller voranzukommen. Trotzdem beantragt Ihnen der Bundesrat, die vorliegende Motion abzulehnen.

Zunächst bezweifelt der Bundesrat die Notwendigkeit für die Schaffung einer entsprechenden Gesetzesgrundlage. Ein gutes Navigationssystem zeichnet sich dadurch aus, dass es aktuell ist. Einbahnstrassen, Fahrverbote, Baustellen, Staus und so weiter sollen in Echtzeit angezeigt werden. Das ist die Erwartung der Kundinnen und Kunden. Es liegt also im Interesse der Navigationssystemanbieter, ihren Nutzern aktuelle Strassendaten zur Verfügung zu stellen. Dazu braucht es nach unserer Meinung keine gesetzliche Verpflichtung.

Was es aber braucht, ist die Bereitstellung dieser Daten durch die jeweiligen Strassenbetreiber, also durch Bund, Kantone und Gemeinden. Über standardisierte Schnittstellen können diese Daten übermittelt werden. Das gilt auch für temporäre Fahrverbote, wie sie die Kantone zur Eindämmung von Ausweichverkehr wünschen. Wichtig dabei ist, dass solche Fahrverbote ordentlich verfügt und auch auf der Strasse entsprechend signalisiert werden.

Neben der fehlenden Notwendigkeit sieht der Bundesrat vor allem grosse Probleme bei der Durchsetzung eines solchen Gesetzes. Navigationssystemanbieter und Fahrzeughersteller haben ihre Firmensitze in der Regel im Ausland. Aufgrund des Territorialitätsprinzips beschränkt sich die Geltung von Schweizer Recht auf Schweizer Staatsgebiet. Wir können diese Hersteller also nicht direkt zur Einhaltung einer Schweizer Rechtsnorm verpflichten.

Möglich wäre allenfalls der indirekte Weg über eine Strafnorm, mit der beispielsweise Navigationsgerätehersteller, die die Schweizer Vorgaben nicht einhalten, gebüsst werden. Da stellt sich in der Praxis aber sofort die Frage des Vollzugs. Um die Hersteller belangen zu können, wäre die Schweiz auf internationale Rechtshilfe angewiesen. Hier kommt die Voraussetzung der doppelten Strafbarkeit hinzu; die Schweiz kann nicht davon ausgehen, für etwas, das im Herkunftsland nicht strafbar ist, Rechtshilfe zu erhalten.

Das sind nur einige der Gründe, weshalb der Bundesrat Zweifel an der Umsetzbarkeit dieser Motion hat.

Ein letzter Punkt noch: Navigationssysteme finden sich heute nicht mehr nur in Autos. Jedes Smartphone verfügt über Navigations-Apps, die auch im Auto genutzt werden können. Damit solche Apps und auch die heute in Fahrzeugen verbauten Geräte die gesetzlichen Vorgaben jederzeit einhalten, müssten diese zwingend ein Update erfahren. Ein solcher Update-Zwang stünde allerdings im Widerspruch zu internationalen Vereinbarungen.

Dies sind die Gründe des Bundesrates, aus denen er Ihnen empfiehlt, die Motion abzulehnen.