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Stadler Simon · Nationalrat · 2025-05-06

Stadler Simon · Nationalrat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-06

Wortprotokoll

Während der verkehrsreichen Tage wie Ostern, Pfingsten, Auffahrt und auch beim Ferienbeginn treten viele Reisende gleichzeitig die Reise in den Süden an. Dies führt zu einer temporären Überlastung auf der Autobahn. Mit den heutigen Navigationsgeräten wird der Verkehr relativ früh auf die Kantonsstrassen umgeleitet. Das führt immer wieder zu einer massiven Überlastung der Kantonsstrassen - das Problem ist bekannt. Die Anwohnerinnen und Anwohner erreichen ihr Zuhause nicht mehr und die Blaulichtorganisationen nicht mehr ihren Einsatzort. Aber auch die Gewerbebetriebe in meinem Kanton werden zu gewissen Zeiten nicht mehr bedient, da die Zulieferer nicht mehr in den Stau fahren möchten.

Die Kommission möchte jetzt Nägel mit Köpfen machen. Die betroffenen Kantone auf der Nord-Süd-Achse sollen neu die Möglichkeit erhalten, auf gewissen Kantonsstrassenabschnitten temporäre Fahrverbote auszusprechen. Dies ist heute [PAGE 639] aufgrund der Durchgangsstrassenverordnung nicht möglich. Betroffen sind hier in erster Linie die Kantone, die an den beiden Nord-Süd-Achsen A2 und A13 liegen. Diese temporären Schliessungen für ein besseres Verkehrsmanagement müssen aber weiterhin zwingend nach Rücksprache mit dem ASTRA erfolgen. Selbstverständlich sind die Anwohnerinnen und Anwohner, aber auch die Zulieferer von diesen Schliessungen ausgenommen.

Nur mit einer rechtlichen Anpassung kann das Fahrverbot durchgesetzt und erst so dann auch durch die Polizei geahndet werden. Dies ist dringend notwendig. Die Situation ist für die Personen, die heute den Verkehr regeln, nicht mehr haltbar. Dazu möchte ich zwei Zwischenfälle erwähnen: Einmal wurde das Personal, welches den Verkehr regelte, handgreiflich angegangen; ein anderes Mal wurde eine Person von einem Auto mitgeschleift.

Die Idee für diesen Vorstoss kommt übrigens vom Bundesrat, welcher dazu im Rahmen meines Postulates Stellung bezogen hat. Er schreibt in seiner Stellungnahme, dass Massnahmen auf dem nachgeordneten Strassennetz notwendig seien. Temporäre Fahrverbote seien ein wirksames Mittel gegen den Ausweichverkehr durch die Dörfer in den betroffenen Kantonen. Mit der Kommissionsmotion möchten wir den Bundesrat auffordern, auch B zu sagen und zu handeln.

Die Durchgangsstrassenverordnung sollte eigentlich sicherstellen, dass alle Regionen unseres Landes jederzeit erreichbar bleiben. Heute ist aber leider das Gegenteil der Fall. Denn die Erreichbarkeit der Bergdörfer ist gerade aufgrund des Ausweichverkehrs durch diese Dörfer nicht mehr gewährleistet. Die Durchgangsstrassenverordnung ist deshalb sicher nicht dazu da, als Dauerventil für die Strasse auf den Nord-Süd-Achsen zu dienen. Es kann aber Situationen wie Unwetterereignisse geben, wo diese Entlastung über die Kantonsstrassen sinnvoll ist. Die Kantonsstrassen sollen aber sicher nicht ständig das Überlaufbecken der Autobahn sein. Wir sollten an dieser Stelle ein bisschen Vertrauen in unsere Kantone haben. Sie werden die Kantonsstrassen verantwortungsvoll bewirtschaften. Die vorliegende Motion wurde übrigens in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen erarbeitet. Sie wurden in der Kommission auch angehört und haben uns ihre Unterstützung zugesichert.

Die Kommission hat die Motion mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie will damit eine wirksame und verhältnismässige Massnahme für einen temporären Eingriff der betroffenen Kantone schaffen. Eine Minderheit Giezendanner lehnt die Motion ab.

Wir bitten Sie hier an dieser Stelle, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.