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Candinas Martin · Nationalrat · 2025-05-06

Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-06

Wortprotokoll

Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat nach der Anhörung der Regierungen der Kantone Uri, Graubünden und Tessin zum Ausweichverkehr entlang der Nord-Süd-Achsen im Alpenraum an ihrer Sitzung vom 14.[NB]Januar 2025 die vorliegende Motion 25.3003, "Auch Navigationssysteme müssen einen Beitrag für die Sicherheit leisten", beschlossen.

Was will die Motion? Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit Betreiber von Navigationsgeräten angeordnete Strassensperrungen abbilden müssen.

Viele Dörfer in der Schweiz - wir haben es vorhin gehört - leiden zeitweise massiv unter dem Ausweichverkehr. So leiten Navigationssysteme den Verkehr auf Hauptstrassen, teilweise sogar durch Nebenstrassen und auf Strassen, die von den Behörden temporär für den Durchgangsverkehr gesperrt wurden. Gerade in den Dörfern entlang der Nord-Süd-Achsen entstehen dadurch teilweise prekäre Situationen, zumal dadurch oft auch keine Alternativrouten für Blaulichtorganisationen vorhanden sind.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass es dringend verschiedene Massnahmen braucht, um diese Situation zu entschärfen und die Sicherheit und den Schutz der Bevölkerung in den betroffenen Dörfern zu garantieren. Die heutige Situation ist inakzeptabel.

Damit der Grundsatz der Gleichbehandlung eingehalten wird, muss eine Lösung erarbeitet werden, die gesamtschweizerisch anwendbar ist. Technisch ist die Übermittlung der Daten über die von den Behörden für den Durchgangsverkehr gesperrten Strecken möglich. Entsprechend will die Kommissionsmehrheit die Betreiber von Navigationsgeräten verpflichten, diese Daten zu übernehmen bzw. die Verkehrsbeschränkungen abzubilden und den Verkehr nicht auf behördlich temporär gesperrte Strecken zu lenken.

Nun zweifeln Bundesrat und Kommissionsminderheit daran, dass dies umsetzbar sei, da die meisten Betreiber nicht im Inland stationiert sind. Auch die Kommissionsmehrheit kann keine Garantie abgeben - die Zukunft wird es weisen. [PAGE 637] Tatsache ist aber, und das sollte uns interessieren, dass die Vorgaben der Schweizer Gesetzgebung in anderen Bereichen respektiert und umgesetzt werden. So halten die Betreiber von Navigationsgeräten beispielsweise unsere rechtlichen Vorgaben betreffend Verzicht auf Radarmeldungen konsequent ein. Wieso sollte dies also nicht auch beim Abbilden von behördlich temporär für den Durchgangsverkehr gesperrten Strecken der Fall sein?

Namens der Kommissionsmehrheit ist es mir ein Anliegen, nochmals klar festzuhalten, dass es mit dieser Motion nicht um eine Informationssperre geht, wie dies teilweise behauptet wurde. Es geht einzig und allein darum, dass die behördlich angeordneten Vorgaben in der Welt der Navigationsgeräte abgebildet werden müssen. Kurz gesagt: Navigationsgeräte sollen nicht übersteuert werden, sie sollen einfach nicht Automobilisten auf Kantonsstrassen lenken, die behördlich temporär für den Durchgangsverkehr gesperrt wurden. Die Kommissionsmehrheit will nicht mehr und nicht weniger erreichen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich auch bewusst, dass es viele Massnahmen braucht, um die Sicherheit auf den Nord-Süd-Achsen zu erhöhen und die Bevölkerung auf diesen Strecken zu entlasten. Die eierlegende Wollmilchsau werden wir mit dieser und den folgenden Kommissionsmotionen nicht finden, aber verschiedene massvolle und sinnvolle Massnahmen können die Situation im Alpenraum rund um den Ausweichverkehr zumindest entschärfen. Genau solche Massnahmen sollten wir treffen.

Aus diesem Grund beantragt Ihnen die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates mit 14 zu 11 Stimmen, dieser Motion zuzustimmen.

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