Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-06-16

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-06-16

Wortprotokoll

Ich möchte zunächst etwas klarstellen: Die Konzession wird durch die Comcom erteilt, und das Bakom, das Bundesamt für Kommunikation, ist Instruktionsbehörde, also in diesem Falle Verwaltungsabteilung der Comcom. Aber die Konzession wird nicht durch den Bundesrat erteilt, auch wenn das Bakom hier arbeitet. Das Bakom ist - bei dieser Arbeit - der völlig unabhängigen Comcom zugewiesen. Ich sage das deswegen, weil das bewusst durch den Gesetzgeber so gemacht wurde. Das hat auch seinen Sinn, indem nämlich der Bund ja gleichzeitig Mehrheitseigentümer der Swisscom ist; wenn jetzt der Bundesrat dazu aufgerufen wäre, den Konkurrenten der Swisscom die Bedingungen, welche sie ihrem Personal bieten müssen, vorzuschreiben, würde er in den Markt eingreifen. Es gehört eben zum Markt, solches nicht zu tun. Es geht nicht um Dumping, das meine ich keineswegs, das wollte ja der Gesetzgeber mit dieser Bestimmung, auf die ich nachher zurückkommen werde, eben gerade auch verhindern. Aber es wäre nicht angängig, wenn der Bundesrat hier die Bedingungen formulieren würde, die bei der Konkurrenz, d. h. der Swisscom, gelten, welcher derselbe Bundesrat als Vertreter des Bundes vorsteht. Daher war es richtig, dass es die Comcom und das Bakom als ihr zugeordnete Instruktionsbehörde waren, die hier zu handeln hatten.

Nun ist es ja so, dass das Parlament nicht wollte, dass hier mit Dumping oder mit anderen unfairen Methoden gearbeitet werden kann. Deswegen steht in Artikel 6 des Fernmeldegesetzes, dass, wer eine Konzession erwerben will, die arbeitsrechtlichen Vorschriften einhalten und die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleisten muss. Mehr sagt das Gesetz nicht. Was die Gesamtarbeitsverträge angeht - das steht ja auch im Gesetz -, ist eindeutig nur die Bundesunternehmung, also nur die Swisscom, gemeint. Sie hat einen solchen Gesamtarbeitsvertrag abzuschliessen, was sie auch gemacht hat. Wenn die Konkurrenz das auch tut, begrüssen wir das. Sie muss es aber nicht, weil es zum Kompetitionsvorteil der Konkurrenz gehören kann, dass sie hier jetzt nicht mit einem Gesamtarbeitsvertrag, sondern mit anderen arbeitsrechtlichen Bedingungen arbeitet und so zu Personal kommt.

[PAGE 605]

Als nun dieser Konflikt bei Orange ausbrach, wurde das Bakom zum ersten Mal - das müssen Sie auch sehen - überhaupt mit dieser Frage konfrontiert. Es stellte sich dann die Grundsatzfrage: Was heisst jetzt das, was heisst jetzt diese Branchenüblichkeit? Sie kann ja nicht darin bestehen, dass einfach der Gesamtarbeitsvertrag des Hauptmarktteilnehmers, der Swisscom, tel quel übernommen wird. Weil die Comcom und das Bakom sich hier zunächst einmal mit Grundsatzfragen auseinander gesetzt haben, konnten sie nicht sofort in dem Ausmasse handeln - und haben das auch nicht getan -, wie das aus der Sicht des Personals natürlich wünschbar gewesen wäre. Nachdem dieser Konflikt mit dem Personal gelöst werden konnte, hat nun aber die Comcom die Sache nicht einfach beiseite gelegt, sondern sie arbeitet jetzt detailliertere Kriterien aus, für den Fall, dass wieder so etwas geschieht, sodass sie dann sofort auch konkret handeln könnte. Sie hat dazu einen Arbeitsrechtler verpflichtet, der hier konkrete Vorgaben erarbeitet. Ich habe sie noch darauf achten lassen, dass das nicht einfach nur ein Professor ist, der ein abstrakt-generelles Gutachten macht - so, wie die Swissair sich Gutachten beim Flughafen einholte -, sondern jemand, der vielleicht konkret sagen kann, was dann auch zu tun ist, damit es dann auch "hält" und damit man sofort zuschlagen kann. Sie haben - unter Mithilfe des Bundesrates - in dieser Frage eben Neuland betreten. Diese Formulierung ist neu, und jetzt ist der erste Fall da gewesen. Wir hoffen, dass die Comcom beim zweiten Fall dann auch handeln kann.

[VS]

[VS]

[VS]

Schluss der Sitzung um 19.40 Uhr

La séance est levée à 19 h 40

[PAGE 606]

[VS]

[VS]