Töngi Michael · Nationalrat · 2025-05-06
Töngi Michael · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2025-05-06
Wortprotokoll
Kollege Imark hat es bereits gesagt: Der Vorstoss wurde hier schon einmal behandelt; er wurde im Ständerat abgelehnt. Man kann in der Ständeratsdebatte nachlesen, weshalb er abgelehnt worden ist. Der Bundesrat schrieb das auch 2017 in seiner Stellungnahme zum Vorstoss: Es ist so, dass man Pannenstreifenumnutzungen heute schon oft im erleichterten Verfahren umsetzen kann. Es gibt zwei Verfahren, bei welchen dies erleichtert geschieht. Nur dann, wenn man über mehrere Kreuzungen oder Ausfahrten hinweg Pannenstreifen umnutzen will, braucht es ein Verfahren. Herr Imark, da haben Sie, glaube ich, dem Ständerat nicht ganz zugehört. In den meisten Fällen kann man Pannenstreifenumnutzungen heute schon im vereinfachten Verfahren umsetzen. Die Pannenstreifenumnutzungen werden auch juristisch insofern schon privilegiert behandelt, als sie im Verpflichtungskredit für Unterhalt, Betrieb und Ausbauten im Sinne von Anpassungen bewilligt werden. Das ist eine Erleichterung, obwohl allen klar ist: Eine Pannenstreifenumnutzung ist eine Kapazitätserweiterung und hat natürlich mit Mehrverkehr zu tun.
Weshalb jetzt der Bundesrat, obwohl diese Fragen schon geklärt sind, ein Postulat entgegennehmen will, ist uns unklar; wir haben den Eindruck, es liege wahrscheinlich daran, dass der Departementsvorsteher gewechselt hat. Es ist das Recht des Bundesrates, nochmals auf seine Meinung zurückzukommen. Aber die Grundlage ist klar: Gewisse Abschnitte können heute schon im vereinfachten Verfahren bewilligt werden. Uns ist daher völlig unklar, was man jetzt nochmals prüfen will. Wir von der Grünen Fraktion wehren uns dagegen, dass nun alle Umnutzungen, auch längere, mittels eines vereinfachten Verfahrens vorgenommen werden können. Ich möchte Kollege Imark daran erinnern, dass die Stahlhelme am 24.[NB]November offensichtlich eine Abstimmung gewonnen und die Bevölkerung überzeugt haben, dass man keinen Kapazitätsausbau auf der Autobahn mehr haben will. Es ist jetzt schon etwas merkwürdig, wenn man nach einer solchen Abstimmungsniederlage als Erstes einen Vorstoss einreicht, der einen Kapazitätsausbau im vereinfachten Verfahren durchführen will.
Wir können gerne miteinander eine gute Diskussion darüber führen, wie man bestehende Kapazitäten besser nutzt, damit wir Mobilität mit weniger Beton und Asphalt garantieren können. Wir können gerne darüber diskutieren, wie wir die Digitalisierung, wie wir das Teilen von Fahrzeugen, wie wir gescheite Mobilitätsformen und Verbindungen davon nutzen können. Wir können von mir aus auch über das autonome Fahren diskutieren - das ist auch ein Thema, das auf uns zukommt. All das sind Möglichkeiten, um die Mobilität zu verbessern. Aber bitte machen Sie das jetzt nicht, indem Sie die Mitsprache der Betroffenen einschränken. Man kann einen Pannenstreifen ja auch im normalen, ordentlichen Verfahren umnutzen.
Ich bitte Sie in diesem Sinne, das Postulat abzulehnen und der Verwaltung diesen Leerlauf zu ersparen.