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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-05-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-05-06

Wortprotokoll

Die Umnutzung von Pannenstreifen hat sich als probates und raumschonendes Mittel zur Verflüssigung des Verkehrs erwiesen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die Umnutzung von Pannenstreifen unter bestimmten Voraussetzungen eine sinnvolle Alternative zu Spurausbauten sein kann.

Die Geschichte wurde hier bereits erzählt. Noch einmal: Bei der Beantwortung der bisherigen Vorstösse zu dieser Thematik - Frage Imark 17.5330, "Vereinfachte Verfahren bei der Umnutzung von Pannenstreifen"; Motion Imark 17.3748, "Pannenstreifenumnutzungen mit vereinfachten Verfahren ermöglichen" - hat sich der Bundesrat insbesondere aus juristischen Überlegungen tatsächlich kritisch zur Einführung [PAGE 647] eines vereinfachten Plangenehmigungsverfahrens für die Pannenstreifenumnutzung zwischen zwei Anschlüssen oder über mehrere Anschlüsse hinweg geäussert. Der Nationalrat hat die Motion Imark 17.3748 aber am 12.[NB]September 2019 angenommen. Der Ständerat hat sie dann am 24.[NB]September 2024 abgelehnt.

Der Bundesrat ist jetzt bereit, dieses Postulat zur Annahme zu empfehlen - im Sinne einer Prüfung möglicher Vereinfachungen. Sie können das dem Wechsel des Departementsvorstehers zuschreiben. Wir haben nicht miteinander gesprochen, aber ich sehe natürlich, dass sich die Situation nach der Abstimmung nicht geändert hat. Das Nein bei der Abstimmung zum Autobahnausbau gilt es zu akzeptieren. Gerade auf wesentlichen Strecken, wo der Verkehr überlastet ist, können wir jetzt die Autobahn nicht ausbauen. Der Verkehr ist aber trotzdem überlastet. Gerade in diesem Bereich gibt es Strecken, auf denen allenfalls eine Pannenstreifenumnutzung Abhilfe schaffen könnte. Wir suchen nach Alternativen, das ist unsere Aufgabe nach dem Nein zum Autobahnausbau. In diesem Sinn können Sie die Bereitschaft, dieses Postulat zu prüfen, verstehen.

Selbstverständlich heisst das: Wenn wir eine Vereinfachung machen wollen, die eine allfällige Einschränkung der Mitsprache bedeuten würde, käme das ganz normal in den gesetzgeberischen Prozess. Dort, wo grössere Umweltanliegen betroffen sind, wird es wohl kaum zu einem einfacheren Verfahren kommen. Das möchte ich hier auch sagen. Aber wir sind bereit, ein rascheres Vorgehen anzuschauen - dort, wo es möglich ist, dort, wo vielleicht andere Anliegen weniger betroffen sind. Es geht lediglich um einen Bericht in dieser Angelegenheit.

Ich bitte Sie, dieses Postulat im Sinne einer Lösungsfindung anzunehmen, da sich die Welt nach einer Abstimmung eben schon etwas verändert.