Lexipedia

Müller Leo · Nationalrat · 2025-05-06

Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-05-06

Wortprotokoll

Mit meiner Motion verlange ich, dass der Bundesrat beauftragt wird, Artikel 48a Absatz 4 der Gewässerschutzverordnung - und das betone ich: der Verordnung - anzupassen.

Die Grundlage für diese Verordnungsbestimmung ist Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a des Gewässerschutzgesetzes. Dort ist geregelt, dass eine Zulassung für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte überprüft werden muss, wenn ein gewisser Grenzwert für Pestizide oder deren Abbauprodukte wiederholt und verbreitet überschritten wird. An diesem Grundsatz - ich bitte Sie, das zur Kenntnis zu nehmen - will ich mit meiner Motion nichts ändern. Ich will nur, dass die Verordnungsbestimmung so formuliert wird, dass sie dem Anliegen des Gesetzgebers entspricht.

Mir ist wichtig, zu betonen, dass ich an dieser Gesetzesgrundlage auch selber festhalte. Die Anschuldigung, dass mit meiner Motion ein Versprechen gebrochen werde, stimmt einfach nicht. Dieser Gesetzestext lag vor den Abstimmungen über die diversen Initiativen schon so vor. Daran soll - und ich wiederhole mich - nicht gerüttelt werden. Ich bitte all jene, die eine anderslautende Behauptung in den Raum[NB]stellen,[NB]diese[NB]anderen nachsprechen und von anderen abschreiben, dies einmal deutlich und klar zur Kenntnis zu nehmen.

Ich finde es störend, dass ein Gesetzestext derart restriktiv in der Verordnung umgesetzt werden soll. Deshalb verlange ich nicht eine Änderung des Gesetzestextes, sondern eine Änderung des Verordnungstextes.

Betrachtet man die aktuelle Praxis, muss man feststellen, dass der Schutz für viele Pflanzen wie Raps, Kartoffeln, Zuckerrüben oder auch der Schutz für Gemüse nicht mehr entsprechend möglich ist. Deshalb wird der Anbau solcher Kulturen in der Schweiz immer schwieriger. Damit ein solcher Anbau überhaupt noch möglich ist, sind immer mehr Notzulassungen von Pflanzenschutzmitteln erforderlich. So hat sich die Zahl der Notzulassungen von 2018 bis 2023 mehr als vervierfacht. Das ist doch keine Lösung: Es gibt ja eine gesetzliche Grundlage, und es gibt Bestimmungen in der[NB]Verordnung,[NB]und da geht es doch nicht an, dies über Notzulassungen regeln zu müssen. Daran muss man etwas ändern.

Noch ein Weiteres: Einige Leute in diesem Land verlangen lautstark, dass die menschliche Ernährung vermehrt über pflanzliche Produkte und weniger über tierische erfolgen soll. Deshalb wurde auch die Ernährungspyramide angepasst. Die Realität zeigt nun aber, dass die Produktion von pflanzlichen Lebensmitteln in der Schweiz abnimmt, weil diese pflanzliche Produktion immer mehr geschwächt wird. Das ist ein Widerspruch, den es zu beseitigen gilt. Denn spielt es auf einmal keine Rolle mehr, unter welchen Bedingungen pflanzliche Lebensmittel produziert werden, wenn diese importiert werden? Das kann doch nicht sein. Wir brauchen hier gleich lange Spiesse. Ausserdem will die Schweiz die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln an die Kriterien der EU anpassen. Dabei ist unser Monitoring um einiges strenger als dasjenige der EU. Das ist ein weiterer Widerspruch.

Dann noch zum Absenkpfad: Dieser wurde festgelegt, das Ziel vereinbart und gesetzlich verankert. Demnach müssen die Risiken bei Pflanzenschutzmitteln in zehn Jahren halbiert werden. Viele Ziele wurden schon in den Jahren 2020 und 2021 erreicht. Diesbezüglich sind wir also auf gutem Weg, sodass wir nicht noch schärfere gesetzliche Bestimmungen brauchen.

Mir ist klar, dass es hier einen Zielkonflikt gibt. Einerseits ist in der Bundesverfassung der Schutz der Gewässer verankert, andererseits aber auch die Ernährungssicherheit. Es gilt zwar, diesen Widerspruch zu ertragen, was aber nicht einseitig zulasten des einen Zieles geschehen darf.

Ich bitte Sie, meine Motion anzunehmen.