Rösti Albert · Bundesrat · 2025-05-06
Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-05-06
Wortprotokoll
In der Schweiz gilt ja ein allgemeiner Grenzwert von einem Mikrogramm; er ist übrigens hundertmal tiefer als jener in der EU, dies einfach noch in Klammern gesagt. Es gibt elf Stoffe, für die wir noch keinen Grenzwert festgelegt haben. Wir werden jetzt in einer ersten Phase Grenzwerte für sieben zusätzliche Stoffe festlegen, damit dann klar gesagt werden kann, wann bei kritischen Stoffen die Grenzwerte überschritten sind. Und ja, Sie sagen es richtig: Die Abwasserreinigungsanlagen betreffen nicht die Landwirtschaft. Die Elimination von Mikroverunreinigungen ist dennoch sehr wichtig. Was aber die Zuströmbereiche betrifft, so gehen wir davon aus, dass 6 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen in solchen Bereichen liegen. Das ist relativ viel; das sind 60[NB]000 Hektaren, die wir festlegen müssen. Es ist also eine zünftige Arbeit, dank der wir dann aber definieren können, woher letztlich das Trinkwasser kommt. Dies, verbunden mit den Grenzwerten, ergibt sehr wohl ein gutes Monitoring. Auf dieser Grundlage muss dann gehandelt werden. Aber es geht darum, dass für den entsprechenden Stoff nicht gleich die nationale Zulassung verlorengeht, wenn lokal gehandelt wird.