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Rösti Albert · Bundesrat · 2025-05-06

Rösti Albert · Bundesrat · Bern · 2025-05-06

Wortprotokoll

Der Bundesrat soll mit den drei Motionen beauftragt werden, die gesetzlichen Grundlagen für die Einführung von Tunnelgebühren für die im Nord-Süd-Verkehr relevanten Alpenübergänge des Nationalstrassennetzes zu schaffen. Die Lösung soll folgende Eckwerte berücksichtigen: variables Preissystem zur besseren Auslastung der bestehenden Infrastruktur, angemessene Entlastung der Bevölkerung sowie flankierende Massnahmen zur Verhinderung von Ausweichverkehr.

Der Bundesrat ist sich der Problematik des Ausweichverkehrs entlang der Nationalstrassen absolut bewusst. Er hat im Bericht in Erfüllung des Postulates Stadler 22.4044, "Verbesserung des Verkehrsmanagements und der Umgang mit Ausweichverkehr", aufgezeigt, dass er bereits heute grosse Anstrengungen gegen die unerwünschten Auswirkungen der Verkehrsüberlastung unternimmt und künftig weitere Massnahmen ergreifen wird. Dazu gehört zum Beispiel die Sperrung von Autobahneinfahrten oder bauliche Massnahmen wie die Verlängerung von Ausfahrtspuren. Der Bundesrat ist überdies bereit, das Thema von automatisierten Ausfahrtdosierungen an den Anschlüssen A2 und A13 weiter zu vertiefen. Das Thema der Benutzungsgebühr an den Alpenübergängen ist ebenfalls Bestandteil des Berichtes.

Der Bundesrat hat die Massnahmen vertieft untersucht und die in der Motion geforderten Eckwerte geprüft. Die Erhebung einer Benutzungsgebühr an den Alpenübergängen könnte theoretisch und unter der Voraussetzung, dass die Tarife sehr hoch angesetzt sind, einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation leisten. Dennoch lehnt der Bundesrat eine Benutzungsgebühr aus folgenden Gründen ab:

Erstens wäre der Kanton Tessin ganzjährig nur noch über gebührenpflichtige Strassen mit den restlichen Landesteilen verbunden. Für die Tessiner Wirtschaft und Gesellschaft wäre dies natürlich ein Nachteil - die Frage nach dem Zusammenhalt wurde gestellt. Der Bundesrat ist auch der Meinung, dass sich das Tessin dann als abgeschottet vorkommen könnte. Erschwerend kommt hinzu, dass die Benutzungsgebühr auch den lokalen Alltagsverkehr treffen könnte. Denkbar ist zwar die Einführung von Mehrfahrtenkarten mit entsprechenden Rabatten. Die rechtsgleiche Behandlung aller Verkehrsteilnehmenden gemäss Bundesverfassung verbietet es aber, die Bevölkerung der lokal betroffenen Kantone einzig aufgrund ihres Wohnsitzes in Bezug auf die Gebührenpflicht oder die Gebührenhöhe besserzustellen gegenüber den übrigen Nutzern. Der Bundesrat sieht in einer Benutzungsgebühr einen nicht vertretbaren Eingriff in die räumliche Vernetzung der benachbarten Regionen.

Zweitens ist der Bundesrat nicht bereit, von dem in der Bundesverfassung verankerten Grundsatz der gebührenfreien Benutzung öffentlicher Strassen abzuweichen.

Drittens ist es für den Bundesrat nicht nachvollziehbar, weshalb an den Alpenübergängen eine Benutzungsgebühr eingeführt werden soll, nicht aber auf anderen Strassenstrecken, die auch vom Ausweichverkehr betroffen sind und uns grosse Schwierigkeiten bereiten.

Im Namen des Bundesrates beantrage ich Ihnen deshalb, die drei Motionen abzulehnen.