Lexipedia

Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-05-07

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

Meine Motion fordert eine Ausweitung des Werbeverbots auf die Säuglingsfolgenahrung. Warum dies? Ich nenne vier Punkte:

1.[NB]Der Schutz des Stillens ist gesetzlich verankert - Marketing ist davon nicht ausgenommen. Nach geltendem Recht darf Säuglingsanfangsnahrung, das heisst Nahrung für Säuglinge bis im Alter von sechs Monaten, in der Schweiz nicht beworben werden. Dadurch soll das Stillen geschützt werden, denn bekanntlich und wissenschaftlich erwiesen weist Muttermilch im Vergleich zu Ersatzprodukten gesundheitliche Vorteile auf. Heute ist also Werbung für die Folgenahrung ab dem siebten Lebensmonat erlaubt. In der Praxis zeigt sich nun, dass das Werbeverbot für die Anfangsnahrung umgangen und auch Anfangsnahrung beworben wird. Das erfolgt durch sogenanntes Crossmarketing. Das BLV hat dieses Problem in einem Informationsschreiben vom März 2025 benannt und die kantonalen Kontrollbehörden aufgefordert, hier genauer hinzuschauen.

2.[NB]Wie erfolgt das gezielte Marketing für die Folgenahrung, das irreführend ist? Die Folgenahrung wird oft in einer Verpackung angeboten, die fast mit jener von Säuglingsanfangsnahrung identisch ist. Das bezeichnet man eben als Crossmarketing. Es ist eine Geschäftspraxis, die bezweckt, das geltende Werbeverbot für Säuglingsanfangsnahrung zu umgehen. Für die Konsumentinnen und Konsumenten besteht ein Verwechslungsrisiko. Im Informationsschreiben hat das BLV davor gewarnt und gesagt, es müsse jegliches Verwechslungsrisiko vermieden werden. Um dies in[NB]Zukunft[NB]auch[NB]wirklich zu vermeiden, soll das Werbeverbot auf die Folgenahrungen ausgedehnt werden. Das fordert diese Motion.

3.[NB]Gemäss den Empfehlungen für die Säuglingsernährung der Ernährungskommission der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie lässt sich die Unterscheidung von Säuglingsanfangs- und Folgenahrung biologisch nicht begründen. Es besteht also überhaupt keine Notwendigkeit, ab dem siebten Monat von Säuglingsanfangsnahrung auf die Folgenahrung zu wechseln. Säuglingsnahrungen bieten nach Vollendung des ersten Lebensjahrs sowieso überhaupt keine gesundheitlichen Vorteile mehr.

4.[NB]Die WHO fordert im Internationalen Kodex für die Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten Einschränkungen der Werbung für Säuglingsnahrung. In der Schweiz[NB]wurden[NB]bisher[NB]nur[NB]Teile[NB]davon in die nationale Gesetzgebung übernommen. Dieser Missstand muss behoben werden.

Ich danke Ihnen bestens für die Unterstützung der Motion. Ich möchte aber auch dem Bundesrat danken, dass er das BLV aufgefordert hat, dieses Informationsschreiben vom März 2025 zu veröffentlichen, um die Hersteller und die Akteure auf diese Problematik hinzuweisen.