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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-05-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-05-07

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, der Nationalrat als Erstrat und der Ständerat haben unterschiedliche Vorlagen zur Individualbesteuerung beschlossen. Die vom Nationalrat zunächst beschlossene Vorlage entspricht derjenigen, die der Bundesrat in Ihrem Auftrag vorgeschlagen hat. Einzige Abweichung zur Vorlage des Bundesrates ist die Bestimmung zur Frist für die Inkraftsetzung. Die vom Ständerat beschlossene Vorlage weicht in einigen wesentlichen Punkten vom Beschluss des Nationalrates ab. Es geht also um die Bereinigung dieser Differenzen.

Die WAK-N hat als vorberatende Kommission bei der Regelung der kinderbezogenen Abzüge am Beschluss Ihres Rates festgehalten. Die WAK-N hat aber einen Tarif vorgeschlagen, der in Bezug auf die Mindereinnahmen zwischen den Beschlüssen der beiden Räte liegt. Ich nehme es vorweg: Der Bundesrat unterstützt den Kompromiss, den Sie in der WAK-N gefunden haben.

Lassen Sie mich kurz auf die verschiedenen Differenzen im Einzelnen eingehen. Die erste Differenz betrifft die Frage, ob zwischen Elternteilen ein Übertrag der kinderbezogenen Abzüge möglich sein soll, die aufgrund eines fehlenden oder eines tiefen Zweiteinkommens sonst ins Leere fallen würden. Die Vorlage von Bundesrat und Nationalrat sieht keinen solchen Übertrag vor. Im Gegenzug soll aber der Kinderabzug von 6800 auf 12[NB]000 Franken erhöht werden. Der Ständerat will hingegen den Übertrag ermöglichen. Weil dadurch die kinderbezogenen Abzüge gegenüber der Vorlage von Bundesrat und Nationalrat an Kraft gewinnen, hat der Ständerat gleichzeitig beschlossen, den Kinderabzug von 6800 nur auf 10[NB]700 Franken zu erhöhen. Die Möglichkeit des Übertrages der kinderbezogenen Abzüge schafft eine starke Abhängigkeit zwischen den Steuerdossiers der Elternteile. Der Ständerat hat deshalb auch eine Anpassung von Verfahrensbestimmungen beschlossen. Diese betreffen Fragen zum Steuergeheimnis und zur nachträglichen Korrektur der Steuerveranlagung. Die WAK-N hat jedoch am Beschluss des Nationalrates festgehalten und ist damit auch dem Antrag des Bundesrates gefolgt. Gemäss der WAK-N soll kein Übertrag von kinderbezogenen Abzügen zwischen Elternteilen möglich sein, und der Kinderabzug soll bei 12[NB]000 Franken belassen werden.

Die zweite Differenz betrifft die Gestaltung des Tarifs, der nach Einführung der Individualbesteuerung gelten soll. Der vom Bundesrat vorgesehene und vom Nationalrat beschlossene Tarif sieht gegenüber heute bei tiefen und mittleren Einkommen eine Absenkung der Steuersätze vor, bei sehr hohen Einkommen eine leichte Erhöhung. Damit ist dieser Tarif etwas progressiver als heute. Der Ständerat hat nun nochmals eine deutliche Verstärkung der Progression beschlossen. Dieser progressivere Tarif soll nach dem Inkrafttreten der Individualbesteuerung zehn Jahre gelten. Danach würde gemäss Beschluss des Ständerates ebenfalls wieder der Beschluss des Nationalrates gelten.

Der jetzt von der WAK-N neu vorgeschlagene Tarif liegt zwischen den Tarifen, die Nationalrat und Ständerat beschlossen haben. Er ist so ausgestaltet, dass er die geschätzten Mindereinnahmen der Reform gegenüber der Variante von Nationalrat und Bundesrat reduziert. Im Unterschied zum Tarif gemäss Beschluss des Ständerates findet aber keine gezielte Verschärfung der Progression statt. Anders als in der Variante des Ständerates beinhaltet der Beschluss der WAK-N auch keine Übergangsbestimmung zur Befristung des[NB]beschlossenen[NB]Tarifs. Es käme also nicht wie in der Fassung des Ständerates nach zehn Jahren zu einer Tarifanpassung.

Ich komme noch zu den Auswirkungen auf die Steuererträge und die Steuerpflichtigen. Zuerst zu den finanziellen Auswirkungen: Die zunächst vom Nationalrat beschlossene Variante führt gemäss aktualisierter Schätzung zu Mindereinnahmen von 870 Millionen Franken. Die Schätzungen beziehen sich jeweils auf das Steuerjahr 2025, und sie betreffen ausschliesslich die direkte Bundessteuer. In der Botschaft war der Bundesrat noch von 1 Milliarde Franken ausgegangen; diese Zahlen wurden in der Zwischenzeit aktualisiert. Der wichtigste Grund für diese Differenz ist, dass in der Zwischenzeit im geltenden Recht ein Ausgleich der Folgen der kalten Progression stattgefunden hat. Im Gesetzentwurf zur Individualbesteuerung erfolgte jedoch während der parlamentarischen Beratung kein solcher automatischer Ausgleich. Im Weiteren basiert die neue Schätzung auf einer aktualisierten Datenbasis, was immer auch zu einer gewissen Verschiebung führen kann.

Die Variante Ständerat sieht bei der direkten Bundessteuer Mindereinnahmen von 430 Millionen Franken vor. Zehn Jahre nach Inkrafttreten würden sich die Mindereinnahmen erhöhen, weil dann der Tarif des Nationalrates in Kraft treten würde. Die geschätzten finanziellen Auswirkungen der Variante der vorberatenden Kommission Ihres Rates liegen, wie erwähnt, zwischen den Beschlüssen beider Räte: Bezogen auf das Steuerjahr 2025 geht es um Mindereinnahmen von 600 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer.

Nun noch ein Wort zu den Belastungsrelationen: Gewisse Auswirkungen der Individualbesteuerung auf die Belastung der verschiedenen Gruppen resultieren quasi systembedingt und erfolgen deshalb unabhängig von der konkreten Ausgestaltung der Reformvorlage. So ist die Individualbesteuerung für Ehepaare tendenziell umso vorteilhafter, je gleichmässiger die Einkommensaufteilung zwischen den Eheleuten ist. Bei den Belastungsrelationen kennen Sie die Ergebnisse in Bezug auf das, was Sie im Nationalrat beim ersten Mal entschieden haben.

Erlauben Sie mir noch, etwas zum Tarif des Ständerates zu sagen, weil hier jetzt eine Differenz besteht. Hier haben Sie in Ihrer Kommission einen abweichenden Beschluss gefasst. Hier kommt die Kehrseite der geringeren Mindereinnahmen zum Ausdruck, die sich naturgemäss in höheren Steuerbelastungen im Reformszenario zeigt. Der vom Ständerat beschlossene Tarif ist deutlich progressiver. Daher führt diese Variante zu einer erheblichen Verschiebung der Belastungen zulasten der höchsten Einkommen. In der Summe steigt die Steuerbelastung durch die Reform gemäss Beschluss des Ständerates für die 10 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen um rund 500 Millionen Franken. Bei den unteren 90 Prozent der Steuerpflichtigen sinkt die Belastung insgesamt um knapp 1 Milliarde. Ich erinnere aber daran, dass die direkte Bundessteuer bereits heute stark progressiv ausgestaltet ist und die 10 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen schon heute rund 80 Prozent der Einnahmen aus der direkten Bundessteuer beisteuern.

Die Variante Ihrer Kommission sieht, ausgehend von derjenigen des Nationalrates bzw. des Bundesrates, eine Anpassung des Tarifs zur Reduktion der Mindereinnahmen vor. Die logische Kehrseite von geringeren Mindereinnahmen des Bundes sind geringere Entlastungen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler durch die Reform. Die Stauchung des Tarifs gemäss Vorschlag Ihrer Kommission führt dazu, dass jede Tarifstufe bereits bei einem etwas niedrigeren Einkommen erreicht wird. Im Ergebnis resultieren im Reformszenario deshalb über alle Einkommensklassen hinweg etwas höhere Steuerbelastungen als in der ursprünglichen Variante des Nationalrates respektive der Variante des Bundesrates.

Da die Variante der WAK-N keine gezielte Verstärkung der Progression vorsieht, sind die im Tarif vorgesehenen Grenzsteuersätze dieselben wie im Tarif gemäss Botschaft des Bundesrates. Auch bei einer Stauchung stellt man jedoch fest, dass die Variante vor allem bei den hohen Einkommen zu stärkeren Belastungen führt. Der Grund hierfür ist schlicht, dass die direkte Bundessteuer, wie bereits erwähnt, schon [PAGE 697] heute stark progressiv ist und sich deshalb Veränderungen an der Reform vor allem bei den hohen Einkommen auswirken. Auch in der Variante der WAK-N würde die Reform aber insgesamt über alle Einkommensklassen hinweg im Durchschnitt zu Entlastungen führen. Es ist auch weiterhin so, dass die Anzahl der Personen, die eine Entlastung erfahren, deutlich grösser ist als die Anzahl jener, die eine Mehrbelastung erfahren. Durch die Anpassung des Tarifs, ausgehend von der Variante von Nationalrat und Bundesrat, steigen jedoch gerade im obersten Einkommenszehntel in gewissen Konstellationen die Mehrbelastungen.

Ich komme zum Schluss: Der Bundesrat hat schon in der Botschaft darauf hingewiesen, dass die pauschal hälftige Aufteilung auf die Eheleute bei den Kinderabzügen dazu führen kann, dass Kinderabzüge an Kraft verlieren, weil sie teilweise ins Leere fallen. Eine praktikable Lösung, die hier allen Konstellationen gerecht wird, gibt es nicht. Im Interesse einer möglichst unkomplizierten Veranlagung hat sich der Bundesrat hier für eine pauschale Lösung mit einem erhöhten Kinderabzug entschieden. Der Ständerat möchte eine differenzierte Regelung; ich habe darüber gesprochen. Das führt aber zu einem erhöhten administrativen Aufwand: Man muss dann trotz des Übertrags von Abzügen zwei separate Steuererklärungen vorsehen, es bräuchte auch Verfahrensbestimmungen.

Noch zur Frage der Mindereinnahmen: Die Individualbesteuerung führt zu Verschiebungen bei den Steuerbelastungen. Wir haben Gewinner und Verlierer; Nationalrätin Ryser sagte das. Je mehr Mindereinnahmen Sie in Kauf nehmen, desto stärker können Sie Mehrbelastungen abfedern, je nach Ausgestaltung vor allem bei unverheirateten Personen mit Kindern und bei Einverdiener-Ehepaaren mit Kindern. Auch der Anteil der Gewinner im Verhältnis zu den Verlierern steigt mit jedem zusätzlichen Franken, den Sie bereit sind, für die Vorlage einzusetzen. Wenn Sie eine politisch mehrheitsfähige Vorlage schaffen wollen, dann ist es aus Sicht des Bundesrates nötig, einen gewissen Betrag einzusetzen. Und angesichts dieser gewichtigen Weichenstellung im Steuerrecht ist es auch logisch, dass sie etwas kostet - eine solche Umstellung ist nicht gratis zu haben.

Schliesslich noch zur Frage der Progressivität des Steuertarifs: Der heutige Tarif bei der direkten Bundessteuer ist bereits sehr progressiv ausgestaltet. Die Vorlage des Ständerates würde nochmals eine deutliche Verschiebung der Belastungen zuungunsten der Einkommensstärksten bewirken. Diese nochmalige Verschärfung der Progression mit einer noch stärkeren Konzentration der Belastungen bei den Einkommensstärksten würde die Leistungsanreize deutlich schwächen.