Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-05-07
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-05-07
Wortprotokoll
Ja, das ist natürlich so, Herr Hübscher, dass nachher ausgeschieden werden muss. Bei zwei Steuererklärungen muss ausgeschieden werden, was dem jeweiligen Ehegatten zugeschrieben wird, damit die Besteuerung erfolgen kann. Es ist aber auch so, das darf man nicht vergessen, dass heute leider 40 Prozent der Ehen geschieden werden, und dann haben Sie diese Situation auch. Auch bei einem Todesfall können Sie in eine solche Situation kommen; dann haben Sie natürlich noch das Erbrecht.
Sie wollen wahrscheinlich noch das Argument der Bürokratie einbringen. Ich habe im Ständerat darauf hingewiesen, und ich habe es hier nochmals gesagt: Es gab Anfang der Nullerjahre eine Umstellung von der zweijährigen Vergangenheitsbemessung auf die Gegenwartsbemessung; Sie können sich vielleicht erinnern. Die Kantone sagten damals, sie bräuchten eine riesige Übergangsfrist von acht Jahren; sie waren dann aber in der Lage, ihre Verfahren relativ schnell umzustellen. Diese Situation hat man bei Ehegatten sowieso - je nachdem auch bei einer Scheidung -, dass man das auftrennt, was in die Ehe eingebracht wurde.