Heer Alfred · Nationalrat · 2025-05-07
Heer Alfred · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-05-07
Wortprotokoll
Frau Bundespräsidentin, ich habe noch eine Anschlussfrage an die Frage von Nationalrat Hübscher. Sie haben zu Recht gesagt, dass man diese Vermögensaufteilung auch bei Scheidungen oder Todesfällen machen muss. Der Unterschied ist aber der, dass diese Vermögensaufteilung jedes Jahr gemacht werden muss, scheiden lässt man sich jedoch in der Regel vielleicht ein- oder zweimal im Leben. Es ist doch ein Unterschied, ob man es jährlich machen muss. Dass 40 Prozent der Ehen geschieden werden, heisst doch im Umkehrschluss, dass 60 Prozent[NB]eben[NB]nicht[NB]geschieden werden. Der Aufwand wird für die [PAGE 698] Steuerämter einfach grösser. Oder wollen Sie das abstreiten?