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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-05-07

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-05-07

Wortprotokoll

Sie haben es gehört, die Motion will, dass der Sondersatz für Beherbergungsleistungen im Bereich der Mehrwertsteuer auch nach 2027 weitergeführt wird; Ende 2027 würde dieser Sondersatz auslaufen. Sie haben es von Nationalrat Bregy gehört, er hat eine gleichlautende Motion eingereicht. Sollten Sie dieser Motion hier wider Erwarten zustimmen, würde er seine Motion zurückziehen, die wir heute Nachmittag auch noch behandeln werden.

Der Sondersatz für Beherbergungsleistungen wurde 1996 als vorübergehende Massnahme eingeführt, also vor fast dreissig Jahren, um die Hotellerie in ihrer schwierigen Lage Mitte der 1990er-Jahre zu unterstützen. Die Branche war damals mit einem Nachfragerückgang konfrontiert. Seither wurde der Sondersatz insgesamt sechs weitere Male verlängert. Teilweise wurde er auch verlängert, weil man gesagt hat, man mache jetzt sowieso eine Mehrwertsteuerreform. Das war[NB]jeweils[NB]der Grund. Dann hat man gesagt, man schaue anlässlich dieser Reformen den Sondersatz an, aber der Sondersatz hat trotzdem überlebt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Ich möchte hierzu ein paar Worte sagen. Der Bundesrat ist sich selbstverständlich der Bedeutung des Tourismus als Wirtschaftszweig und auch der Hotellerie als Schlüsselbranche innerhalb des Tourismus bewusst. Die heutige Lage der Branche kann jedoch nicht mehr mit der Ausgangslage anlässlich der Einführung des Sondersatzes in den 1990er-Jahren verglichen werden. Die Branche hat sich von der Wirtschaftskrise in den Nullerjahren, der Baisse nach der Aufhebung des Frankenmindestkurses Mitte der 2010er-Jahre und dem Einbruch während der Corona-Pandemie sehr gut erholt. Am 20.[NB]Februar vermeldete der Schweizer Tourismusverband, gestützt auf Zahlen des Bundesamtes für Statistik, für 2024 einen neuen Rekord mit 42,8 Millionen Logiernächten, eine Zunahme um 2,6 Prozent gegenüber 2023. Gemäss Prognosen von BAK Economics soll diese positive Entwicklung auch in den nächsten Jahren weiter anhalten.

Die Motionärin hält in der Begründung fest, dass die EU-Mitgliedstaaten mit Ausnahme von Dänemark Beherbergungsleistungen mit einem ermässigten Steuersatz besteuern. Das ist richtig, auch Nationalrat Bregy hat darauf hingewiesen. Allerdings liegt in der Schweiz selbst der Normalsteuersatz von derzeit 8,1 Prozent in der Regel tiefer als die Sondersätze, wie sie in der EU für Beherbergungsleistungen gelten. Vor diesem Hintergrund erkennt der Bundesrat keinen Handlungsbedarf für eine weitere Verlängerung des Sondersatzes. Eine Besteuerung zum Normalsatz würde zudem nur einen einmaligen Umstellungsaufwand bedeuten. Die Umstellung wäre für die betroffenen Unternehmen ein administrativer Aufwand.

Der Bundesrat bittet Sie, zu bedenken, dass eine Besteuerung der Beherbergungsleistungen zum Normalsteuersatz gemäss den aktualisierten Schätzungen von diesem März zu Mehreinnahmen von 300 Millionen Franken führen dürfte. Bisher wurden die Mehreinnahmen auf 270 Millionen geschätzt. So hoch ist die Subvention, und es ist eine Subvention, von der die Hotellerie heute dank dem Sondersatz profitiert. Diese Mehreinnahmen sind aufgrund der aktuell geltenden Befristung im Finanzplan des Bundes ab 2028 eingestellt, und wenn man die Schuldenbremse einhalten will, dann müssen diese 300 Millionen andernorts eingespart oder kompensiert werden. Aus diesen Gründen ist eine erneute Verlängerung des Sondersatzes nicht sachgerecht.

Der Bundesrat bittet Sie, die Motion abzulehnen.