Wettstein Felix · Nationalrat · 2025-05-07
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2025-05-07
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, das vorliegende Postulat abzulehnen. Wenn wir heute schon das Jubiläum "175 Jahre Schweizerfranken" feiern, dann passt es gut, wenn wir zum Thema "Finanzierung der öffentlichen Aufgaben" etwas grundsätzlich werden. Und die Grundsatzfrage lautet ganz einfach: Wie soll der Staat, in unserem Fall der Bund, seine Aufgaben finanzieren? Die Antwort ist ebenso klar: Er soll sie in erster Linie aus allgemeinen Steuereinnahmen finanzieren, also aus dem Mix von Steuern auf Einkommen, auf Vermögen, auf Gewinnen der Unternehmen, auf Konsum und auf Finanztransaktionen. Zusammen bilden diese Quellen den grossen Teil der allgemeinen Bundeseinnahmen, und das völlig zu Recht. Sie sind eben gerade nicht zweckgebunden. Das ist ein äusserst wichtiger finanzpolitischer Grundsatz, der genau deswegen so wichtig ist, weil sich der Finanzbedarf der öffentlichen Hand über die Jahre hinweg immer wieder verschieben kann. Als Parlament müssen wir diese Beweglichkeit unbedingt hochhalten und verteidigen.
Es gibt ein paar berechtigte Ausnahmen. Wir finanzieren die Sozialversicherungen mehrheitlich aus gezielten und zweckgebundenen Einnahmen, insbesondere aus Lohnbeiträgen oder Versicherungsprämien, und zu einem kleinen Teil aus Konsumsteuern. Weiter ist es korrekt, dass wir die Erträge aus Gebühren mit einer engeren Zweckbindung einsetzen und dass die Gebühren so hoch sind, dass der Ertrag reicht, aber nicht mehr. Schliesslich gibt es zu Recht Steuern und Abgaben mit einer Lenkungsabsicht und Lenkungswirkung. Sie werden auf Produkten oder Verhaltensweisen erhoben, welche die Gesundheit oder die Umwelt belasten und damit Kosten für die Allgemeinheit verursachen. Ihr Ertrag soll zur Verringerung dieser Belastungen oder zur Prävention eingesetzt werden. Das sind die berechtigten Ausnahmen.
Ausgelöst wurde das vorliegende Postulat vom Volksentscheid zur 13.[NB]AHV-Rente. Die AHV-Finanzierung insgesamt erfolgt auch künftig zweckgebunden. Das steht ausser Zweifel. Darum müssen wir in dieser Frage die Parameter diskutieren. Aber daraus dürfen wir auf keinen Fall eine allgemeine Regel ableiten. Auch für künftige neue und kostenintensive Aufgaben des Bundes muss es weiterhin heissen: Sie werden aus allgemeinen Bundesmitteln gespiesen. Das ist der Normalfall. Wenn wir diesen Pfad verlassen, kommen wir in Teufels Küche. Für jede staatliche Aufgabe ihre eigene Finanzierung: Die logische Konsequenz daraus wäre, dass jeder und jede will, dass seine, ihre Steuern nur für jene Aufgaben verwendet werden, die ihm oder ihr wichtig sind.
Ein aktuelles Beispiel ist die Forderung der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission, darunter der FDP-Vertretung, nach einer zusätzlichen Milliarde Franken für Munition. Stellen Sie sich vor, die Kommission würde gleich mitbeantragen, aus welcher neuen Finanzierungsquelle sie diese zusätzliche Milliarde zusammenträgt. Das macht sie selbstverständlich nicht. Dafür müssen die allgemeinen Bundesmittel herhalten. Schliesslich singen die gleichen Leute das Hohelied der Begrenzung der zweckgebundenen Ausgaben.
Die Idee hinter diesem Postulat ist finanzpolitisch bedenklich. Sie wird absurd, wenn wir sie zu Ende denken. Die finanzpolitischen Prinzipien, an die ich einleitend erinnert habe, wurden von unserem Eidgenössischen Finanzdepartement eigentlich immer hochgehalten. Ich verstehe darum nicht, wie der Bundesrat dazu kommt, dieses Postulat zur Annahme zu empfehlen. Ich kann es mir nur damit erklären, dass es sich um eine parteipolitische Gefälligkeit handelt.