Lexipedia

Ryser Franziska · Nationalrat · 2025-05-07

Ryser Franziska · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2025-05-07

Wortprotokoll

Der internationale Flugverkehr ist, Sie wissen es, der grösste CO2-Emittent der Schweiz. Er ist für 27 Prozent des Klimaeffektes verantwortlich, Tendenz steigend. Die Passagierzahlen nehmen zu und haben der Flugindustrie in den letzten zwei Jahren Rekordumsätze beschert. Trotzdem wird die zivile Luftfahrt heute steuerlich begünstigt. Einerseits ist Kerosin weiterhin von CO2-Abgaben befreit. Als Grund dafür werden regelmässig die internationalen Abkommen ins Feld geführt, leider ohne die Bereitschaft, diese Abkommen in Zukunft zu ändern. Andererseits kommen Subventionen hinzu. Weder Kerosin noch Flugtickets internationaler Flüge unterliegen der Mehrwertsteuer, ebenso wenig Lieferungen und Dienstleistungen von Zulieferern der internationalen Luftfahrt. Dabei geht es etwa um Umbauten und Instandsetzungen von Flugzeugen, um Wartungsarbeiten und um Gegenstände, die in ein Flugzeug eingebaut werden; es geht um überhaupt alles, um ein Flugzeug zu beladen oder was man für den Betrieb eines Flugzeuges braucht.

Diese indirekte Subvention führt zu Wettbewerbsverzerrungen. Im internationalen Reiseverkehr konkurrieren Flug- und Zugverkehr um die gleichen Passagiere innerhalb Europas. Während jedoch der schienengebundene Verkehr weiterhin sämtliche Abgaben wie Stromabgaben, Trassengebühren oder Mehrwertsteuer auf Rollmaterial, Instandhaltung und Belieferung abliefert, geniesst der Flugverkehr exklusive Ausnahmebewilligungen. Er spart damit administrative Aufwände und Kosten, was mit ein Grund dafür ist, dass der Flugverkehr günstigere Preise anbieten kann.

Mit Blick auf die Mobilitätsziele des Bundes ist klar: Es braucht eine Verlagerung des Flugverkehrs auf den Zugverkehr. Das Einfachste ist, Kostenwahrheit zu schaffen, und [PAGE 720] dazu gehört neben der Internalisierung der Umweltauswirkungen über eine CO2-Abgabe oder über eine entsprechende Flugticketabgabe eben auch die Aufhebung von wettbewerbsverzerrenden Steuersubventionen.

Der Bundesrat rechtfertigt die Mehrwertsteuerbefreiung damit, dass das Vergütungsverfahren halt kompliziert sei und es um hohe Beträge gehe - ein befremdliches Argument: Die Höhe einer Steuer sollte nicht ein Kriterium für deren Nichterhebung sein. In Zeiten der Klimakrise sind Subventionen von klimaschädlichen Verkehrsträgern definitiv fehl am Platz, notabene, wenn es eine Industrie betrifft, der es ökonomisch gutgeht und die definitiv keine Unterstützung des Staates benötigt. Im Sinne einer fairen Besteuerung und für mehr Steuergerechtigkeit zwischen den Verkehrsträgern ist deshalb Artikel 23 Absatz 2 Ziffer 8 des Mehrwertsteuergesetzes aufzuheben.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung dieser Motion.