Candinas Martin · Nationalrat · 2025-06-02
Candinas Martin · Nationalrat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-02
Wortprotokoll
Die vorliegende parlamentarische Initiative, "Solidarbürgschaften zugunsten des Autoverlads", wurde von Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen eingereicht. Die Kommission will damit das bewährte Instrument der Solidarbürgschaften, wie es im regionalen Personenverkehr bereits seit Jahren erfolgreich angewandt wird, auch auf den Autoverlad ausdehnen. Ziel ist es, die Transportunternehmen bei der Finanzierung ihrer Betriebsmittel zu unterstützen, insbesondere durch tiefere Zinssätze, dies dank einer staatlichen Bürgschaft. Dies wirkt kostendämpfend, ohne dass dem Bund direkte Kosten entstehen.
Die Ausgangslage ist klar: Der Betrieb von Autoverladen verbindet Strasse und Schiene und übernimmt damit eine tragende Rolle, insbesondere in den Alpenregionen, wo Strassenverbindungen im Winter unterbrochen sind oder es sein können. Die Autoverlade Furka, Lötschberg, Vereina und Simplon bilden für viele Menschen, sei es für die Arbeit oder für die Freizeit, eine unverzichtbare Mobilitätsachse. Künftig sollen die Betreiber dieser Verladeanlagen, BLS, RhB und MGB, ihr Rollmaterial, also die Transportmittel, eigen- oder fremdfinanzieren, analog zum Vorgehen im regionalen Personenverkehr. Um dies zu ermöglichen, braucht es aber faire Bedingungen. Und genau hier setzen wir mit der Solidarbürgschaft an: Der Bund garantiert die Rückzahlung von Fremdfinanzierungen, was die Bonität der Transportunternehmen verbessert und damit deren Zinsen senkt. Diese Ersparnis reduziert nicht nur die Betriebskosten, sondern auch die künftigen Abgeltungen durch den Bund - ein Vorteil für alle Beteiligten.
Ihre Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen hat sich intensiv mit dem Thema auseinandergesetzt. Wir anerkennen den Service-public-Charakter der Autoverlade und sehen in dieser Regelung eine sinnvolle finanzielle Entlastung ohne neue Ausgaben. Es handelt sich um Eventualverpflichtungen: Der Bund zahlt nur dann, wenn ein Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllen kann. Die Erfahrungen im regionalen Personenverkehr zeigen: Dieses Risiko ist gering. In über einem Jahrzehnt ist kein einziger Ausfall verzeichnet worden.
Namens der Kommission bitte ich das Bundesamt für Verkehr, bei der konkreten Anwendung der Solidarbürgschaft zugunsten der Autoverlade grosszügig zu sein. Es ergibt keinen Sinn, diese Unterstützung nur auf abgeltungsberechtigte, also nicht kostendeckende Autoverlade zu beschränken. Im Gegenteil: Es liegt im Interesse von Bund und Kantonen, dass möglichst alle Autoverlade kostendeckend betrieben werden, dies zu moderaten Preisen für die Nutzerinnen und Nutzer. Gerade die Gewährung einer Solidarbürgschaft kann dabei helfen, die Finanzierungskosten so zu senken, dass keine Abgeltungen mehr nötig sind. Eine solche Lösung wäre nicht nur effizient, sondern für den Bund auch kostenneutral. Sie würde die Betreiber entlasten und gleichzeitig die Eigenwirtschaftlichkeit stärken.
In der Vernehmlassung fand die Vorlage eine fast uneingeschränkte Unterstützung: 27 von 28 Stellungnehmenden befürworten sie. Das ist ein starkes Signal. Gestützt auf diese Vernehmlassungsergebnisse hat die Kommission den Entwurf 1, Änderung des Bundesgesetzes über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel, mit 15 zu 6 Stimmen und den Entwurf 2, Bundesbeschluss über eine Erweiterung der Verwendung des Bürgschafts-Rahmenkredits, mit 15 zu 8 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Auch der Bundesrat empfiehlt beide Entwürfe in seiner Stellungnahme zur Annahme.
Ich bitte Sie deshalb namens Ihrer Kommission, beiden Entwürfen zuzustimmen.