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Z'graggen Heidi · Ständerat · 2025-06-02

Z'graggen Heidi · Ständerat · Uri · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-02

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, hier der Minderheit zu folgen, die eine Übergangsbestimmung fordert. Ich möchte sicherstellen, dass das neue Haftregime nicht rückwirkend auf bereits verurteilte Personen angewendet wird. In Ergänzung zu den Ausführungen von Ständerat Sommaruga möchte ich darauf hinweisen, dass eine solche rückwirkende Anwendung nicht gerechtfertigt ist, wenn wir die Zahlen anschauen. Die statistischen Zahlen zeigen, dass das bestehende System funktioniert. Von den 41 Personen, die seit 1982 aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe bedingt entlassen wurden, sind nur zwei Personen, also 5 Prozent, in den fünf Jahren nach ihrer Entlassung erneut verurteilt worden, beide wegen eines Verstosses gegen das Strassenverkehrsgesetz. Diese Zahlen belegen, dass die Resozialisierung in aller Regel gelingt und eine nachträgliche Verschärfung für Gefangene, die jetzt im Strafvollzug sind, nicht nötig ist.

Herr Ständerat Sommaruga hat es auch gesagt: Gerade für Personen, die schon viele Jahre in Haft sind, wäre eine solche rückwirkende Änderung besonders hart. Für sie ist die Aussicht auf eine bedingte Entlassung ein in psychischer Hinsicht entscheidender Anker. Ihnen diese Perspektive mitten in der Haftzeit zu nehmen, ohne dass sie je mit dieser Regelung gerechnet haben, wäre eine gravierende Härte. Denn zwei Jahre zusätzliche Haft sind viel Lebenszeit, Zeit, die den Betroffenen unwiederbringlich verloren geht.

Es ist mir wichtig, zu betonen, dass diese Übergangsregelung - der Herr Bundesrat hat es auch angesprochen - nicht für Verwahrte gilt, also für jene, bei denen eine weitere Gefährlichkeit festgestellt wurde und die ohnehin gesondert behandelt werden. Bei allen anderen geht es aber darum, das Vertrauen in die bisherige Rechtslage zu wahren und nicht einfach rückwirkend etwas zu ändern. Wenn wir dieser Minderheit zustimmen, kann ja der Nationalrat schauen, ob man eine Übergangsregelung macht, die nicht die ganzen 15 Jahre betrifft, oder ob beispielsweise nach zehn Jahren Haft das alte Regime gelten soll. Das müsste man noch anschauen.

Ich bitte Sie daher, der Minderheit Sommaruga Carlo zu folgen und die Übergangsregelung so zu unterstützen, wie sie von der Minderheit vorgeschlagen wird.