Jositsch Daniel · Ständerat · 2025-06-02
Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-02
Wortprotokoll
Wie angekündigt, sage ich hierzu etwas: Grundsätzlich sind die Änderungen, die ich Ihnen erläutert habe, in der Kommission und offensichtlich auch bei uns hier im Rat unbestritten geblieben. Jetzt ist die Frage, die noch bleibt und bei der es noch eine Differenz gibt: Für wen gelten diese neuen Regelungen?
Die Mehrheit ist der Meinung, dass die Änderung des Haftregimes sofort für alle gelten soll, also auch für diejenigen, die sich bereits in einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe befinden. Auf den ersten Blick könnte man denken: Ja gut, die sind schon verurteilt, und für sie wird die Situation jetzt gewissermassen schlechter. Also stellt sich die Frage: Ändert man damit nicht die Spielregeln während des laufenden Spiels?
Die Mehrheit ist der Meinung, dass das nicht der Fall ist, und zwar vor allem aus zwei Gründen: Erstens, wie ich Ihnen gesagt habe, ist die Entlassung nach heute 15 Jahren bzw. neu 17 Jahren kein Recht, das die Verurteilten haben. Sie haben zwar das Recht, dass das überprüft wird, aber sie haben nicht das Recht, nach 15 oder 17 Jahren entlassen zu werden. Das ist einfach der Moment, in dem eine Prüfung stattfindet. Deshalb ist das aus unserer Sicht erträglich.
Der zweite Grund bezieht sich auf ein systematisches Problem: Im Moment gibt es gemäss Angaben der Verwaltung etwa 42 Personen, die sich in einer entsprechenden Situation befinden, also jetzt eine lebenslängliche Freiheitsstrafe absitzen und quasi in das neue Haftregime wechseln würden. Viele von denen werden nicht entlassen, weil sie z.[NB]B. in einer Verwahrung sind oder in eine Verwahrung kommen werden. Das heisst, es geht letztlich um sehr wenige Personen. Man hätte aber, wenn wir dem Minderheitsantrag zustimmen und sagen würden, dass für die bereits Verurteilten das alte Regime und nur für die neu Verurteilten das neue Regime gelte, noch über Jahre und Jahrzehnte - es sind ja Leute, die lange im Vollzug bleiben - unterschiedliche Regime. Es wäre dann auch für die Jungen nicht verständlich, wenn man bei ihnen erst nach 17 Jahren eine Überprüfung vornehmen würde, während man sie bei denjenigen, die schon länger im Vollzug sind, vielleicht schon zehn oder zwanzig Jahre, schon nach 15 Jahren machen würde. Das wäre schwer verständlich und schwer zu handhaben. [PAGE 366]
Deshalb ist die Mehrheit der Meinung, dass man dieses neue System für die ganze Population, also für die bisherigen wie auch für die neuen Häftlinge, einführen sollte.