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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-06-03

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-06-03

Wortprotokoll

Ich habe eingangs erwähnt, dass es für den Bundesrat nicht möglich war, diesen Kredit früher zu bringen, da der materielle Abschluss des Verhandlungspakets am 20.[NB]Dezember stattgefunden hat und Sie die Schlussabstimmung über das Budget 2025 am 19.[NB]Dezember durchgeführt haben. Und wenn ich mich richtig erinnere, war es in der Tat so, dass wir 800 Millionen Franken [PAGE 385] für Horizon aus dem Voranschlag 2024 gestrichen haben, weil wir nicht einen Platzhalter einsetzen wollten, der das Budget und damit auch die Schuldenbremse belastet, während nicht klar war, wann wir tatsächlich wieder an Horizon assoziiert sein würden. Wir haben die Ausgleichsmassnahmen budgetiert, die Sie beschlossen haben, aber wir haben den Horizon-Beitrag gestrichen.

Was Herr Ständerat Würth gesagt hat, ist absolut korrekt. Der Bundesrat wurde aufgefordert, dann ein Nachtragskreditbegehren zu stellen, wenn es einmal der Fall sein sollte, dass wir wieder an Horizon assoziiert werden. Jetzt sieht das Verhandlungspaket in den Bereichen Forschung und Innovation eine vorläufige Anwendung des Abkommens vor. Das heisst also, dass Schweizer Akteure ab dem 1.[NB]Januar 2025 nahezu an sämtlichen Ausschreibungen dieser Programme - also Horizon Europe, Euratom und Digitales Europa - teilnehmen können. Damit die Schweizer Akteure bei den Ausschreibungen der EU im laufenden Jahr berücksichtigt und finanziert werden können, muss das Abkommen bis spätestens am 15.[NB]November unterzeichnet sein und der Pflichtbeitrag an die EU noch in diesem Jahr ausbezahlt werden.

Zum Zeitpunkt der Erstellung der Nachtragsbotschaft war das, wie gesagt, nicht bekannt. Und der Bundesrat wollte einen Nachtragskredit verlangen und nicht im dringlichen Verfahren an die Finanzdelegation gelangen, weil der Bundesrat dieses Begehren im Plenum abgestimmt haben wollte und nicht einfach in der Finanzdelegation. Deshalb hat er beschlossen, den Antrag bereits im Rahmen des Nachtrags I zu stellen, zumal der Beitrag ja im Abkommen geregelt ist und die Höhe des Beitrags auch bekannt ist.

Ein Beschluss im Rahmen des Nachtrags I ermöglicht zudem, dass der Fremdwährungsbedarf ordentlich beschafft werden kann. Bei einem Beschluss im Nachtrag II wäre das nicht unbedingt gewährleistet. Es ist doch ein rechter Betrag in Euro, der beschafft werden muss. Damit der Betrag ausbezahlt werden kann, muss die rechtliche Grundlage, in diesem Fall das Abkommen, in Kraft sein. Bis dahin - das ist jetzt wichtig, und das war auch eine Frage von Herrn Schwander - bleibt der Nachtragskredit gesperrt. Er kann nicht für andere Zwecke verwendet werden, und es ist sichergestellt, dass der Wille des Parlamentes berücksichtigt wird. Sie haben 2020 ja auch den Verpflichtungskredit von 5,4 Milliarden Franken gesprochen, auch das wurde erwähnt.

Die Schuldenbremse muss selbstverständlich eingehalten werden, aber das jetzt schon zu berechnen, ist schon etwas Kaffeesatzlesen und hypothetisch. Ich habe darauf hingewiesen, dass wir in der Regel Kreditreste von durchschnittlich 2,3 Milliarden Franken und Nachtragskreditbegehren von 1,5 Milliarden Franken haben. Es ist einfach noch nie passiert, dass es nicht aufgegangen wäre. Jetzt kann man sagen: Einmal ist immer das erste Mal. Aber man könnte dann schauen, dass man Nachträge vielleicht nicht beantragt oder dass man Kredite noch ordentlich budgetiert. Das wäre allenfalls auch möglich. Ich habe aber nicht so grosse Bedenken. Wir haben jetzt eine erste Tranche von 700 Millionen Franken, das bedeutet, dass grösste Zurückhaltung geübt wird, das gilt auch beim Nachtrag II. Das ist auch das Signal, das man aussenden muss.

Ich bitte Sie also, hier den Antrag der Minderheit abzulehnen und der Mehrheit Ihrer Finanzkommission zu folgen.