Suter Gabriela · Nationalrat · 2025-06-03
Suter Gabriela · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-03
Wortprotokoll
Gerne begründe ich Ihnen meinen Minderheitsantrag, gebe aber zuerst meine Interessenbindung bekannt: Wie alle Aargauerinnen und Aargauer bin ich direkt betroffen von der Jodtablettenverteilung. Ich wohne in Luftlinie 7 Kilometer vom AKW Gösgen, 23 Kilometer von den beiden AKW Beznau und 27 Kilometer vom AKW Leibstadt entfernt. Wie 5 Millionen andere Menschen in insgesamt 779 Schweizer Gemeinden habe ich Jodtabletten zuhause. Alle 10 Jahre erhalten wir per Post neue. Diese Schachtel hier (Sie zeigt eine Packung Jodtabletten) habe ich vor zwei Jahren nachhause geschickt bekommen. Bezahlt wurde die Verteilung in meinem Fall von den AKW-Betreibern.
Jetzt zu meiner Minderheit II: Der Bundesrat beantragt, im Kernenergiegesetz festzuhalten, dass die AKW-Betreiber innerhalb eines bestimmten Bereichs die vollen Kosten für die Verteilung übernehmen, ausserhalb dieses Bereichs die Hälfte. Die restlichen Kosten sollen der Bund, die Kantone und die Gemeinden tragen. Mit meiner Minderheit II beantrage ich Ihnen, dass die AKW-Betreiber die vollen Kosten der Jodtablettenverteilung übernehmen müssen, und zwar die Kosten für die Verteilung in der ganzen Schweiz.
Letztlich müssen Sie heute die Frage beantworten: Soll die öffentliche Hand und damit die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wie bisher mitbezahlen müssen? Oder sollen nicht doch, gemäss Verursacherprinzip, ausschliesslich die AKW-Betreiber und damit natürlich indirekt die Bezügerinnen und Bezüger von Atomstrom bezahlen? Die Menschen, die rund um die AKW wohnen, tragen mit dem Risiko, verstrahlt zu werden, bereits eine grosse Last. Nur schon deshalb ist es richtig, dass sie nicht auch noch über ihre Steuergelder die Kosten für die Jodtablettenverteilung mittragen müssen, sondern dass dies die AKW-Betreiber bzw. indirekt die Atomstrombezügerinnen und -bezüger tun. Wenn die AKW-Betreiber die vollen Kosten übernehmen müssen, stärken wir das Verursacherprinzip, wie es in der Bundesverfassung festgehalten ist.
Erlauben Sie mir einen kleinen Exkurs zum Sinn und zu den Grenzen von Jodtabletten: Dass nach einem schweren Unfall in einem Schweizer AKW Jodtabletten zum Einsatz kommen, wurde nach der Reaktorkatastrophe von Tschernobyl im Jahr 1986 beschlossen und wird seit 1992 umgesetzt. Warum? Bei einem AKW-Unfall kann neben anderen [PAGE 766] radioaktiven Strahlungen radioaktives Jod in die Umgebung austreten. Wenn man dieses einatmet oder über Nahrung oder Getränke einnimmt, kann es sich in der Schilddrüse anreichern. Als Folge davon kann langfristig Schilddrüsenkrebs entstehen. Um eine Anreicherung in der Schilddrüse zu vermeiden, kann nichtradioaktives Jod in Form solcher Jodtabletten eingenommen werden. Wenn die Tabletten zum richtigen Zeitpunkt eingenommen werden, bewirken sie, dass die Schilddrüse bereits mit Jod gesättigt ist und dass kein radioaktives Jod aufgenommen wird, wenn die radioaktive Wolke eintrifft. Die rechtzeitige Einnahme von Jodtabletten zur Vorbeugung von Schilddrüsenkrebs ist bei einem Unfall in einem AKW eine wissenschaftlich anerkannte, wirksame Massnahme für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen unter 45 Jahren. Personen über 45 Jahren wird empfohlen, die Tabletten, die verteilt worden sind, nicht einzunehmen.
Es wäre nun aber ein Trugschluss, zu glauben, die Jodtabletten würden uns vor einer AKW-Katastrophe schützen. Rechtzeitig eingenommene Jodtabletten schützen nur die Schilddrüse vor der Aufnahme von radioaktivem Jod. Sie schützen nicht vor anderen radioaktiven Stoffen wie Cäsium oder Strontium, die ebenfalls sehr schwere Erkrankungen wie Krebs und Leukämie verursachen, ganz zu schweigen von all den übrigen schweren Schäden, die ein Reaktorunfall für eine sehr, sehr lange Zeit verursachen kann.
Damit sind wir beim Risiko angelangt, das sich mit dem Betreiben von Atomkraftwerken zwangsläufig ergibt. In der kurzen Geschichte der Atomkraft hat es bereits mehrere sehr schwere Nuklearkatastrophen gegeben. Es ist deshalb richtig, was die Bevölkerung bereits im Jahr 2017 beschlossen hat: Wir müssen mittelfristig aus der gefährlichen Atomenergie aussteigen und ganz auf die erneuerbaren Energien setzen.
Ich erlaube mir, mit dem Votum für die SP-Fraktion weiterzufahren. Die SP-Fraktion tritt auf das Geschäft ein und wird ihm zustimmen. Mit Unverständnis hat sie den Nichteintretensantrag aus der SVP-Fraktion zur Kenntnis genommen. Die Revision der Strahlenschutzgesetzgebung ist ganz offensichtlich überfällig und mit dem von der Kommissionssprecherin und vom Kommissionssprecher erwähnten Bundesgerichtsentscheid zwingend nötig. Das Bundesgericht hat klar festgestellt, dass es nicht genügt, die Kostentragungspflicht bei der Jodtablettenverteilung auf Verordnungsstufe zu regeln, es braucht eine Bestimmung auf Gesetzesebene. Auch die weiteren Anpassungen sind richtig und nötig.
Wie bereits ausgeführt wurde, war die Vorlage in der Kommission weitgehend unbestritten. Dies deckt sich mit den Ergebnissen der Vernehmlassung: Eine grosse Mehrheit der Teilnehmenden unterstützt die Vorlage. Umstritten ist einzig die vorgeschlagene Regelung zur Kostenübernahme bei der Verteilung der Jodtabletten.
Die Minderheit I (Kolly) will den Radius der vorsorglichen Verteilung und damit die volle Kostenübernahme durch die AKW-Betreiber auf 20 Kilometer beschränken. Zur Erinnerung: Vorgeschlagen sind 50 Kilometer. Der Antrag dieser Minderheit ignoriert wissenschaftliche Erkenntnisse und ist auch sonst nicht nachvollziehbar begründet, sondern stellt einen eigentlichen Kniefall vor der Atomlobby wie Swissnuclear und dem Nuklearforum dar, die sich in der Vernehmlassung als Einzige für diese Lösung ausgesprochen haben, allerdings ohne dies triftig zu begründen. Für die SP-Fraktion ist klar, dass die AKW-Betreiber für die vollen Kosten der gesamten Verteilung in der ganzen Schweiz aufkommen sollen.
Betreffend die Frage, in welchen Gebieten die Jodtabletten vorsorglich nicht nur dezentral gelagert, sondern direkt an die Haushalte und Betriebe verteilt werden sollen, unterstützen wir die Minderheit II (Suter). Das Gebiet, in dem die Tabletten vorsorglich verteilt werden, soll wie bisher vom Bundesrat nach dem Stand von Wissenschaft und Technik festgelegt werden. Dabei ist der Bundesrat auch gefordert, die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse einfliessen zu lassen und zu beherzigen.
Zu den weiteren Anpassungen: Wir begrüssen, dass in das Strahlenschutzgesetz Datenschutzbestimmungen eingefügt werden. Diese fehlten bisher. Auch die Anpassungen der Strafbestimmungen unterstützen wir: Es braucht höhere Bussen für schwerwiegende Übertretungen. Um die Fehlerkultur zu stärken, ist es jedoch richtig, dass für sehr leichte Fälle, die auf einem Versehen beruhen, auf eine Strafverfolgung verzichtet wird.
Schliesslich ist es wichtig, dass das Verursacherprinzip auch im Bereich von mit Radium kontaminierten Liegenschaften eingeführt wird. Die Verursacher sollen für die Beseitigung dieser Altlasten zahlen. Wenn sie nicht mehr eruiert werden können, was leider oft der Fall ist, soll der Bund die Kosten im Sinne des Solidaritätsprinzips übernehmen.
Ich bitte Sie, den Empfehlungen der SP-Fraktion zu folgen und der Vorlage zuzustimmen.