Hegglin Peter · Ständerat · 2025-06-03
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-03
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen, der Mehrheit zu folgen. Ich kann es mit den Worten des Kommissionspräsidenten sagen. Er hat nämlich gesagt, der Entwurf des Bundesrates und der Beschluss des Nationalrates seien ungerecht. Er hat gesagt, diese Version sei ungerecht. Der Bundesrat selbst hat es damals auch so in seiner Botschaft geschrieben. Er hat für diesen Bereich geschrieben, es sei ein Verstoss gegen den Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und es sei eine krasse Ungleichbehandlung von Einverdienerfamilien oder von Familien mit einem geringen Zweitverdienst. Das ist die Aussage in der bundesrätlichen Botschaft.
Wenn man jetzt hingeht und den Kinderabzug, der bei 6800 Franken liegt, auf 12[NB]000 Franken erhöht, kommt mir das wie ein Etikettenschwindel vor. Es wurde vorhin von der Minderheitssprecherin gesagt, es sei romantisierend und es sei unbedeutend, wenn man jetzt diese Übertragbarkeit der Kinderabzüge nicht zulassen würde. Aber sind denn 300 Millionen Franken, die ins Leere fallen, unbedeutend? Der Bundesrat bzw. die Verwaltung hat uns diese Zahl in der Kommissionsarbeit genannt. Wir erhöhen den Abzug auf 12[NB]000 Franken. Weil jedoch ein grosser Teil - da bin ich jetzt nicht romantisierend - der heutigen Familienkonstellationen den Abzug nicht machen kann, da die Übertragbarkeit im bundesrätlichen Entwurf und im nationalrätlichen Beschluss nicht gegeben ist, fallen 300 Millionen Franken Steuerschulden ins Leere.
Was wollte nun die Mehrheit Ihrer Kommission machen? Sie wollte eben das korrigieren. Wir wollten nicht, dass eine so grosse Summe ins Leere fällt, deshalb diese Ergänzung in Artikel 33b. Um die Steuerausfälle nicht massiv höher zu machen als mit dem bundesrätlichen Entwurf, haben wir die Höhe des Abzugs auf 10[NB]700 Franken reduziert. In der Kommissionsberatung hat man uns damals gesagt, damit seien die Steuerausfälle gleich hoch wie mit dem bundesrätlichen Entwurf. Scheinbar hat es im Nachgang neue Berechnungen gegeben, die sagen, die Ausfälle seien 130 Millionen Franken höher. Ich meine aber, dass dieser höhere Einnahmeausfall hinzunehmen ist. Er ist auch gerechtfertigt. Die Zukunft einer Gesellschaft basiert auf den Kindern. Wo liegt dann, wenn der Anreiz, Kinder zu haben, immer kleiner wird - es ist ja nicht mal ein Anreiz, es ist einfach die Möglichkeit, Kosten, die entstanden sind, zu einem immer noch geringen Anteil zum Abzug zuzulassen - und wenn wir den Übertrag nicht zulassen wollen, die Zukunft unserer Gesellschaft? Ich glaube, hier ist es gerechtfertigt, den Übertrag zuzulassen und damit auch den höheren Ausfall von 130 Millionen Franken hinzunehmen.
Auf viele andere Punkte möchte ich nicht eingehen. Ich glaube, die Situation für eine Beschäftigung, der Anreiz, einer beruflichen Tätigkeit nachzugehen, besteht heute schon. Ich glaube, wir müssen nicht steuerlich weitere Anreize setzen, sondern es ist eher das Angebot an Arbeitsstellen, die Verfügbarkeit, die dazu führt, dass diese Beschäftigungen aufgenommen werden.
Ich empfehle Ihnen dringend, diese Übertragung zuzulassen, denn sonst ist die Individualbesteuerung fast nur noch ein sozusagen egoistisches, individualisiertes Vorhaben. Ich bin überzeugt, wir würden als Gesellschaft stark verlieren, wenn diese Möglichkeit nicht mehr bestände.
Besten Dank für die Unterstützung der Mehrheit.