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Wicki Hans · Ständerat · 2025-06-03

Wicki Hans · Ständerat · Nidwalden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03

Wortprotokoll

Am 7.[NB]Mai 2025 hat der Nationalrat über die von uns erstellten verbleibenden Differenzen sowie über den Bundesbeschluss zur Volksinitiative und die Abstimmungsempfehlungen entschieden. Beim indirekten Gegenvorschlag verbleiben noch drei Differenzen. Sie betreffen einerseits den Tarif, andererseits die Möglichkeit des Übertrags der kinderbezogenen Abzüge und das gegenseitige Einsichts- und Einspracherecht. Wir behandeln zuerst diese Differenzen im Entwurf 2 und gehen dann, wie der Präsident gesagt hat, zum Entwurf 1 über. [PAGE 387]

Ich komme zu dieser ersten Differenz in Artikel 33b. Das ist zusammen mit Artikel 35 Absatz 1 Buchstaben a und b und Artikel 35 Absatz 4 ein Konzept. Die erste Differenz betrifft, wie gesagt, die Frage, ob zwischen Elternteilen ein Übertrag von kinderbezogenen Abzügen möglich sein soll. Wir hatten in unserem Rat klar entschieden, dass diese Möglichkeit geschaffen werden soll. Denn es wäre ungerecht, wenn dieser Abzug bei einem Elternteil, der kein oder nur ein geringes Einkommen erzielt, ins Leere fallen würde. Zwar möchte der Nationalrat diesen Effekt mit einer Anhebung des Kinderabzugs auf 12[NB]000 Franken abschwächen, doch das Grundproblem bleibt bestehen. Die Mehrheit Ihrer Kommission empfiehlt deshalb, bei der Frage des Kinderabzugs bei unserer ständerätlichen Fassung zu bleiben. Insbesondere bei Eltern, bei denen ein Elternteil nicht arbeitet, würde der Abzug vollends ins Leere fallen. Dies ist ungerecht und lässt sich wohl auch nur schwer vermitteln. Zugleich entspricht die ständerätliche Fassung dem Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Die Mehrheit ist sich bewusst, dass es einige Fälle gibt, in denen der Übertrag zwar keine Wirkung zeigt; anders als bei der nationalrätlichen Variante wird mit unserer Fassung jedoch die grosse Mehrheit der Eltern, von denen ein Elternteil kein oder nur ein geringes Einkommen hat, erfasst. Dies stellt letztlich für viele Familien eine wichtige Entlastung dar. Eine qualitativ gut besetzte Minderheit argumentiert, dass dies zu Mindererträgen von 130 Millionen Franken führe. (Teilweise Heiterkeit) Umgekehrt heisst das aber, dass viele Eltern mit Kindern mit dem nationalrätlichen System für diese 130 Millionen Franken aufkommen müssten. Faktisch nimmt man ihnen diese Summe beim Kinderabzug weg. Dies wäre eine stossende Ungleichbehandlung gegenüber Eltern mit Kindern, die andere Einkommensverhältnisse haben.

In diesem Bereich geht es jetzt weiter bei Artikel 35 Absatz 1 Buchstaben a und b und Absatz 4 - falls auch der Herr Präsident das als Konzept erlaubt. Bei diesem Artikel, der in engem Zusammenhang mit Artikel 33b steht, geht es um die Höhe des Kinderabzugs. Im Gegenzug zur Schaffung eines Übertrags zwischen den Elternteilen haben wir in unserem Rat entschieden, den Kinderabzug auf 10[NB]700 anstatt auf 12[NB]000 Franken zu erhöhen. Damit können die Einnahmeausfälle etwas abgeschwächt werden. In der Kommission wurde mit 7 zu 6 Stimmen ebenfalls entschieden, daran festzuhalten. Formell wurde in der Kommission zudem explizit festgestellt, dass es sich bei den Versionen des Nationalrates und des Ständerates explizit um ein Konzept handle und somit auch gemeinsam darüber abgestimmt werden könne.

Ich bitte Sie namens der Kommission, der Mehrheit zu folgen.