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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2025-06-03

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2025-06-03

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates hat an ihrer Sitzung im Januar 2025 die Vorlage zur Änderung des Unfallversicherungsgesetzes und des Krankenversicherungsgesetzes behandelt. Sie beantragt Ihnen, auf die Vorlage einzutreten und dem Entwurf des Bundesrates zuzustimmen. Die Änderungen sind die Folge der Umsetzung der Motion Darbellay 11.3811, "Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen", welche im Jahre 2014, also vor elf Jahren, von den eidgenössischen Räten angenommen wurde.

Die vorliegende Änderung des UVG verbessert den Schutz für Personen, die einen Unfall erlitten haben, als sie noch nicht über das UVG versichert waren. Was sind das für Fälle? Es geht um Rückfälle oder Spätfolgen, die auf einen Unfall in der Jugend zurückzuführen sind. Neu sollen solche Rückfälle und Spätfolgen eines Unfalls, der nicht UVG-versichert war und sich vor Vollendung des 25.[NB]Altersjahres ereignete, einen Anspruch auf Taggelder begründen.

Heute ist es so: Wenn eine noch nicht berufstätige Person verunfallt, werden die medizinischen Kosten von ihrer Krankenkasse übernommen. Erleidet sie nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit einen Rückfall oder Spätfolgen im Zusammenhang mit diesem Unfall im Jugendalter, erhält sie keine Taggelder nach UVG, da sie zum Zeitpunkt des Unfalls noch nicht versichert war. Viele Unternehmen haben heute eine freiwillige Taggeldversicherung. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen eines Betriebes ohne Krankentaggeldversicherung, welche einen Rückfall erleiden, der auf ein Ereignis vor dem 25.[NB]Lebensjahr zurückzuführen ist, sind heute jedoch nicht abgesichert.

Künftig sollen Rückfälle oder Spätfolgen im Zusammenhang mit einem Unfall, der nicht UVG-versichert war und sich vor Vollendung des 25.[NB]Altersjahres ereignet hat, als Nichtberufsunfälle gelten und einen Anspruch auf Taggelder für höchstens 720 Tage begründen. Die Kosten dieses neuen Risikos zulasten der Versicherer werden auf maximal 17 Millionen Franken geschätzt. Das ist eine sehr grosszügige Schätzung. Die Finanzierung erfolgt durch eine geringfügige Anpassung der UVG-Prämien.

Ihre Kommission ist mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung auf die Vorlage zur Änderung des UVG eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit dem gleichen Stimmenverhältnis angenommen.

Eine Minderheit Wyssmann beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie befürchtet Schwierigkeiten beim Kausalitätsbeweis. Die Mehrheit kann diese Befürchtung gut nachvollziehen. Dem ist aber zu entgegnen, dass sich dieses Argument auf ein generelles Problem der Unfallversicherung bezieht. Auch wurde darauf hingewiesen, dass die[NB]Unfallversicherer[NB]immer häufiger Unfälle als Krankheitsfälle definieren und so ständig die KVG-Leistungen erhöhen. Das BAG hat versprochen, diesen Hinweisen weiterhin nachzugehen.

Ein Fall, welcher unter anderem der Motion Darbellay zugrunde liegt, ist der eines jungen Mannes, der einen Schulterunfall hatte, als er in der Schulausbildung war, und einige Jahre später, als er einen Beruf hatte und erwerbstätig war, einen Rückfall erlitt. Obwohl der Kausalzusammenhang offensichtlich war, musste dieser junge Mann während einem Zeitraum von rund vier Monaten ohne Gehalt leben. Solche Fälle möchte die Kommission nicht mehr. Il est grand temps de combler cette lacune.

Ihre SGK bittet Sie, auf die vorliegende Revision des UVG und des KVG einzutreten und die Änderungen anzunehmen.