Herzog Eva · Ständerat · 2025-06-03
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-03
Wortprotokoll
Ich habe die grosse Ehre, für die Minderheit zu sprechen, die sich gegen die Übertragbarkeit der Kinderabzüge stellt. Dieser Antrag wurde ja damals hier im Rat von denjenigen eingebracht, die sich mit dem System der Individualbesteuerung nicht anfreunden können. Wenn es als Kompromiss gedacht wäre, um uns gemeinsam zu finden, dann hätte man ja wirklich darüber nachdenken können. Es wurde aber von den Gegnern immer klar gesagt, dass sie bei ihrer Haltung bleiben, dieses System abzulehnen. Das heisst also, dass dieser Kompromiss eigentlich keiner ist und deshalb nichts bringt. Ich bitte Sie also, dieser Ergänzung hier nicht zuzustimmen.
Ich möchte dies kurz begründen. Ein Aspekt sind die Kosten; das ist ja nicht einfach gratis zu haben. Die Steuerverwaltung hat uns Kostenschätzungen gegeben: Diese Übertragbarkeit der Hälfte des Kinderabzugs, der sonst bei Familien ins Leere fallen würde, die nur ein Einkommen oder ein sehr tiefes Zweiteinkommen haben, würde 120 bis 130 Millionen Franken zusätzlich zu den Ausfällen von 600 Millionen Franken kosten, die diese Vorlage bringt. Es wäre für Einverdienerhaushalte oder eben für Haushalte mit tiefen Zweiteinkommen eine Reduktion der Mehrbelastung, die sie durch die Einführung der Individualbesteuerung erfahren.
Es wurde bereits gesagt, und das ist noch wichtig, dass das, was man in den Medien zum Teil lesen konnte, der Kinderabzug falle mit der Individualbesteuerung ins Leere, also wirklich falsch ist. Der Kinderabzug, der heute pro Kind 6800 Franken beträgt, wird mit der Individualbesteuerung auf 12[NB]000 Franken erhöht, weil es eben den Verheiratetentarif und den Alleinstehendentarif nicht mehr gibt, um damit eine mögliche Mehrbelastung abzufedern. Er wird also zuerst erhöht und dann hälftig auf beide Elternteile verteilt. Und jetzt kann ein Teil ins Leere fallen, wenn eben ein Elternteil nichts oder ganz wenig verdient. Nun will die Mehrheit mit ihrem Antrag die Möglichkeit des Übertrags schaffen, damit die Person mit dem Haupteinkommen den ganzen Abzug machen kann. Ein Abzug von 12[NB]000 Franken pro Haushalt würde noch mehr Kosten verursachen, deshalb will die Mehrheit eine Senkung auf 10[NB]700 Franken, was eben zu Gesamtausfällen von 120 bis 130 Millionen Franken führt. Auf der anderen Seite würde dies natürlich bedeuten, dass bei denjenigen, die nicht noch stärker belastet werden sollten, also bei den Unverheirateten und den Alleinverdienenden, wieder eine Mehrbelastung entstehen würde.
Das Ganze steht dem System der Individualbesteuerung entgegen, die ja Arbeitsanreize setzen will. Es ist auch interessant, dass dieser Antrag im Nationalrat von der Gegenseite gar nicht mehr unterstützt wurde. Es ist ja mit den Anträgen der Gegenseite ein bisschen konfus.
Ich habe jetzt über die Übertragbarkeit, die Kosten gesprochen. Was auch wichtig ist, ist die Administration: Es wird ja auch immer gesagt, die Individualbesteuerung sei ein Bürokratiemonster, die administrativen Mehraufwände seien gigantisch usw. Diese hälftige Aufteilung ist aber administrativ einfach; es wird einfach halbe-halbe gemacht. Es ist dann auch nicht notwendig, die Steuerveranlagungen der beiden Ehegatten aufeinander abzustimmen. Mit diesem Übertrag würde wieder eine Abhängigkeit zwischen den beiden Steuererklärungen geschaffen, was wir eben nicht wollen. Der administrative Aufwand würde wieder vergrössert.
Dann gibt es einen Zusammenhang - ich sage es bereits jetzt - zu Artikel 110 und weiteren Artikeln, zu denen ich einen Einzelantrag eingereicht habe; Sie haben den gestern erhalten. Das hätten wir in der Kommission schon beantragen sollen, denn eigentlich ist das Ganze ein Konzept. Sollten wir diese Übertragbarkeit einführen, dann bräuchte es für die Ehegatten auch das gegenseitige Einsichtsrecht in die Steuererklärung. Das macht dann Sinn. Weil das auf der Fahne nicht als ein Gesamtkonzept dargestellt ist, muss man natürlich getrennt darüber abstimmen. Wenn Sie jetzt hier dem Antrag der Mehrheit zustimmen würden, dann wäre es auch sinnvoll, dieses Einsichtsrecht bei Artikel 110 zu belassen. Wenn Sie meiner Minderheit folgen, dann sollte dieses rausfallen. Deshalb beantrage ich mit meinem Einzelantrag, bei Artikel 110 et al. eben dieses Einsichtsrecht wieder zu streichen; ich hoffe, das ist klar so. Wir hätten das in der Kommission machen sollen, wie gesagt, aber wir waren dort etwas überrascht über die Diskussion und haben das dort verpasst. Sonst hätte ich hierzu nach der Abstimmung in der Kommission eine Minderheit gemacht.
Nachdem dies hoffentlich geklärt ist, komme ich noch zur Notwendigkeit des Übertrags. Es wurde in den letzten Wochen viel über die Familie und den Mittelstand gesprochen, die durch die Einführung der Individualbesteuerung bedroht seien. Dazu vielleicht eine Zahl: Der Medianlohn in der Schweiz liegt bei 6800 Franken brutto pro Monat. 50 Prozent verdienen also weniger, 50 Prozent verdienen mehr. Wer weniger als den Medianlohn verdient, etwa ein Paar, das zwei Kinder hat, ist gar nicht von der direkten Bundessteuer betroffen, zahlt keine direkte Bundessteuer, ob verheiratet oder nicht. Wenn es keine Kinder hat, dann zahlt es wenige hundert Franken, was sich durch die Individualbesteuerung nicht gross ändert - dies einfach, damit wir ein bisschen wissen, über wen wir sprechen.
Nun zu einer Zahl, die auch herumgeboten wurde: Mit der Individualbesteuerung gäbe es im Mittelstand Mehrbelastungen von bis zu 4000 Franken; das schwang da so mit. 4000 Franken Mehrbelastung gibt es noch nicht einmal bei 450[NB]000 Franken steuerbarem Einkommen pro Jahr, sondern erst bei etwa 500[NB]000 Franken steuerbarem Einkommen. Ich glaube, das gehört nicht mehr zum Mittelstand. [PAGE 388]
Dann zur Familie: Ich habe oft den Eindruck bekommen, wir reden von der Familie als von einem Paar mit einem Einkommen und Kindern. Laut Bundesstatistik machen 71 Prozent der Nichtrentner-Ehepaare einen Zweiverdienerabzug - 71 Prozent. Im Jahr 2021 haben gemäss Schweizerischer Arbeitskräfteerhebung 82 Prozent der Mütter mit minderjährigen Kindern am Arbeitsmarkt teilgenommen. Seit 1990 hat sich die Erwerbsquote stark erhöht, wahrscheinlich nicht von ungefähr. 1988 trat das neue Familienrecht in Kraft. Seitdem muss die Frau keine Einwilligung des Mannes mehr einholen, wenn sie arbeiten will. Seit 1990 haben sich sowohl die Erwerbsquote als auch die Pensen erhöht. Anfang der 1990er-Jahre hat eine Mehrheit der Frauen noch in Pensen unter 50 Prozent gearbeitet, heute arbeitet eine Mehrheit in Pensen zwischen 50 und 89 Prozent. Ich glaube also, man kann schon sagen, Erwerbstätigkeit ist für Männer und Frauen in der Schweiz Normalität, wenn auch in unterschiedlich hohen Pensen.
Das ist das eine, glaube ich; das andere ist die Individualbesteuerung. Wir sagen, sie lohne sich; wir wollen Arbeitsanreize setzen. Was aber für eine Übergangszeit vielleicht auch wichtig zu wissen ist: Schon bei einem Verhältnis von 70 zu 30 in einem gemeinsamen Haushalt - also nicht Pensen, sondern Anteil am Einkommen - werden die meisten Paare eine Minderbelastung durch die Individualbesteuerung erfahren, nur ganz wenige eine Mehrbelastung. Das erscheint mir wichtig, gerade auch hier zu diesem Artikel. Dieser Übertrag ist wirklich nicht notwendig.
Und wenn ich noch etwas zur romantisierenden Vorstellung der Wirtschaftsgemeinschaft sagen darf, die uns in der WAK immer wieder begegnet ist: Ich glaube, das Einfachste, was man hierzu sagen kann, ist, dass das Bundesgericht damit im Jahr 2020 aufgeräumt hat, mit mehreren Leiturteilen, in denen es gesagt hat, die Ehe sei keine Lebensversicherung mehr. Unterhaltszahlungen nach der Scheidung sollen die Ausnahme sein. Frauen sollen selbst für ihren Unterhalt aufkommen, auch wenn sie sich zehn bis zwanzig Jahre der Familienarbeit gewidmet haben. Wir möchten, dass[NB]sie[NB]wirklich[NB]auch[NB]Anreize für ein tatsächlich lohnendes Erwerbseinkommen haben, um nicht in eine Situation zu kommen, in der sie allenfalls auf staatliche Unterstützung angewiesen sind.
Also: Ich bitte Sie, hier dem Antrag der Minderheit zu folgen, weil hier das System der Individualbesteuerung, die Arbeitsanreize wieder zu einem Teil rückgängig gemacht würden. Das entspricht der heutigen gesellschaftlichen Realität nicht und der von morgen sowieso nicht. Wenn wir unseren Wohlstand in unserem Land bei einer alternden Gesellschaft und mit gleichzeitig nicht zu viel Migration halten wollen, dann müssen wir das brachliegende Arbeitskräftepotenzial so gut wie möglich nutzen und hierfür ein gerechtes Steuersystem schaffen.
Ich bitte Sie, auch hier den Weg in Richtung Individualbesteuerung weiterzugehen und der Minderheit zu folgen.