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Schmid Martin · Ständerat · 2025-06-03

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-03

Wortprotokoll

Vielleicht haben Sie gesehen, dass ich nicht der qualitativ hervorragenden Minderheit, sondern der Mehrheit angehöre. Ich werde nicht bewerten, warum ich die Lösung der Mehrheit eigentlich besser finde, sie am Schluss aber doch nicht ganz vertreten kann, weil das Projekt sonst abstürzen würde. Ich werde Ihnen hier mein Dilemma offenlegen und den Weg aufzeigen, wie ich politisch aus diesem Dilemma herauskommen werde.

Es ist zu Recht gesagt worden: Diese Mehrheit ist eine illustre Truppe. Ich bin der Einzige in dieser Mehrheit, der für die Individualbesteuerung ist, der Rest der Mehrheit besteht nur aus Gegnern der Individualbesteuerung. Das macht die Sachlage noch schwieriger. Ich persönlich bin der Auffassung, dass ein Systemwechsel zur Individualbesteuerung richtig ist, dass man diesen Systemwechsel machen sollte. Ich persönlich habe aber auch die Auffassung, dass es richtig wäre, den Übertrag zuzulassen, wie wir das im Ständerat beschlossen haben.

Warum begründe ich Ihnen das? Es wurde richtig gesagt, dass die Kosten 130 Millionen Franken betragen. Diese treffen jedoch nicht Verheiratete mit Familie, sondern zwei individualbesteuerte Personen, die gemeinsam Kinder haben. Das ist die Zukunft. Für diese Kategorie, bei der beide Einkommen individuell besteuert werden, bietet die Lösung des Ständerates eine Entlastung. Für die Entlastung ist nicht die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Individuen entscheidend, sondern die Kinderlasten. Alle, die Kinder haben - unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, im Konkubinat zusammenleben oder getrennt sind -, wissen: Die Kinderaufwendungen bestehen und müssen von den Eltern getragen werden. Meine Motivation ist es, die Steuerbelastung für Eltern im Individualsteuersystem zu reduzieren. Die Entlastung soll nicht ins Leere greifen. [PAGE 389]

Zu Recht wird gesagt, das würde etwas kosten. Ja, es sind zusätzliche Steuerausfälle von 130 Millionen Franken. Wie Herr Ständerat Hegglin beantragt hat, wäre auch ich bereit, diesen Einnahmeausfall in diesem System zuzulassen, auch zur Verbesserung der politischen Akzeptanz der Individualbesteuerung. Meine Art, das politische Projekt zu beurteilen, ist wie folgt: Im Unterschied zu vielen Kolleginnen und Kollegen der Mehrheit unterstütze ich das Projekt. Ich hätte aber auch die Idee, diesen Abzug bzw. Übertrag optimiert zuzulassen, als richtig empfunden. Eltern haben ihre Kinder gemeinsam. Es gibt eine Verbindung. Wenn man sagt, es gebe keine Verbindung, dann stimmt das nicht. Schon im heutigen Steuersystem gilt: Wo Kinder sind, gibt es eine Verbindung, auch zwischen getrennt lebenden Paaren, die besteuert werden. Auch dort braucht es eine Abstimmung, das könnte jeder Steuerexperte bestätigen. EDV-technisch ist das Problem aus meiner Sicht lösbar.

Ich glaube auch nicht, was Kollegin Herzog gesagt hat, dass die Arbeitsanreize rückgängig gemacht würden. Diese Situation trifft nur dort spezifisch zu, wo der Abzug ins Leere greift. Es wird zu Recht gesagt, dass es nicht so viele Konstellationen gibt. Aus meiner Sicht wäre es nur gerecht gewesen, wenn wir die Konstellation mit Berücksichtigung von Kinderlasten und dem Profil der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugelassen hätten.

Ich weiss, dass die anderen Befürworter der Individualbesteuerung dieses Projekt ablehnen werden, wenn ich hier mit der Mehrheit stimme. Jetzt fragen Sie mich natürlich, wie ich dieses Dilemma löse. Ich werde heute mit der Minderheit stimmen, und wir gehen davon aus, dass das Geschäft höchstwahrscheinlich, wenn alle anderen Wort halten, die Schlussabstimmung überstehen wird. Dann wird sich die Frage eines Referendums stellen. Die Bevölkerung wird darüber entscheiden können, aber ich werde darauf verweisen, dass Kollege Hegglin und viele andere immer der Meinung gewesen sind, dass es ein Fehler ist, und das System der Individualbesteuerung, wie wir es dem Volk vorlegen würden, eben einen Konstruktionsfehler hat. Und wenn ein Gesetz einen Konstruktionsfehler hat, kann man das schon ändern, bevor es in Kraft getreten ist. Denn dann ändern sich auch die Verhältnisse wieder, denn diejenigen, die heute in der Mehrheit sind, werden sich daran erinnern und ich auch. Mit diesen Worten wollte ich Ihnen aufzeigen, dass ich hinter der Minderheit stehe, aber inhaltlich, sachlich eigentlich den Mehrheitsantrag als richtig empfinde.

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