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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2025-06-03

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2025-06-03

Wortprotokoll

In der Staatspolitischen Kommission hat sich die Meinung durchgesetzt, dass wir die Qualität der Demokratie weder an ihrer Geschwindigkeit noch an ihren Kosten messen dürfen. Demokratie darf etwas kosten. Wir haben beispielsweise diskutiert, dass wir in diesem Land - Stichwort direkte Demokratie - viermal im Jahr Abstimmungen durchführen. Wenn wir ganz ehrlich sind, wissen wir doch bei der einen oder anderen Vorlage vermutlich von vornherein, wie es etwa herauskommen wird, auch wenn es manchmal Überraschungen gibt.[NB]Dennoch[NB]sagen wir nicht, die direkte Demokratie sei eine Zeitverschwendung, weil sie uns bremst, und sie sei eine Geldverschwendung, weil eine Abstimmung Kosten verursacht. Die direkte Demokratie stärkt vielmehr die Akzeptanz der Regeln, die wir uns als Schweizerinnen und Schweizer selber geben.

Das Gleiche gilt für die parlamentarische Beratung. Was der Vertreter der Minderheit zur parlamentarischen Beratung gesagt hat, trifft zu. Es stimmt, dass nicht viele Leute hier während der Debatte ihre Meinung noch ändern. Es ist ein hoher Moment der Demokratie, wenn das passiert, aber es ist auch ehrlich zu sagen, dass dies nicht so häufig der Fall ist. Warum sprechen dann zwei Sprecherinnen für die Kommissionen? Dafür gibt es noch einen zweiten zentralen Grund: Gesetze werden ja nicht nur einfach gemacht, um dann vergessen zu werden. Vielmehr ist es so, dass Gesetze von der Justiz des Landes ausgelegt und angewendet werden. Die sogenannten Materialien - Erklärungen dazu, welche Überlegungen der Mehrheit, aber auch der Minderheit der Kommission dazu beigetragen haben, dass man eben so und nicht anders entschieden hat - sind essenziell für die Auslegung unserer Gesetze. Es ist deshalb sinnvoll, wenn der Kommissionsberichterstattung entsprechend Zeit gewährt wird.

Ich erinnere Sie in diesem Zusammenhang daran, dass die Idee nicht zwingend die ist, dass zwei Sprecherinnen in jeweils unterschiedlichen Sprachen einfach das Gleiche sagen. Es ist vielmehr durchaus möglich und gerade bei grossen Gesetzesvorhaben auch richtig, dass man sich die Themenbereiche etwas aufteilt und in der Gesamtredezeit eben präziser darüber berichten kann, weshalb die Mehrheit respektive die Minderheit der Kommission dem Rat einen bestimmten Antrag stellt.

Schliesslich - da sage ich jetzt auf Englisch: last, but not least - sind und bleiben wir ein mehrsprachiges Land. In einem mehrsprachigen Land wie unserem ist es aus Sicht der Mehrheit der Kommission durchaus angebracht, dass man diese Vorlagen, die ja wichtige Entscheidungen betreffen, auch von Sprechern der entsprechenden Muttersprache vorstellen lassen kann, wenn die Kommission das für angebracht hält. Die Minderheit hat eine andere Perspektive, Sie haben es gehört. Für sie ist nicht Effektivität, sondern Effizienz der Massstab. Was sie vor allem stört - das haben wir auch vom Initianten gehört, der sich in der Kommission auch einbringen konnte -, ist eigentlich der Kostenpunkt, nämlich dass ein[NB]Referat,[NB]das[NB]jemand als Kommissionssprecher oder Kommissionssprecherin hält, entschädigt wird. Sie haben es, Herr Glarner, ja angekündigt: Sie werden diesen Punkt wieder aufnehmen; das ist Ihr bestes Recht.

Die Mehrheit der Kommission findet: Die Frage der Vertretung der Landessprachen und die Frage der Ausführlichkeit der Argumentation muss, unbesehen der Entschädigung, sicher nicht im Sinne der Effizienz, sondern im Sinne der Effektivität gehandhabt werden.

In dem Sinne beantragt Ihnen die Mehrheit, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.