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Gafner Andreas · Nationalrat · 2025-06-04

Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich spreche zum Minderheitsantrag: Meine Minderheit beantragt, dass der Kredit für den Schweizer Beitrag an die sogenannten EU-Programme aus dem Nachtrag I gestrichen wird. Der Bundesrat beantragt mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2025 zusätzliche Kredite in der Höhe von insgesamt rund 675 Millionen Franken. Der Hauptanteil, nämlich 666 Millionen, entfällt auf den Beitrag für die erneute Teilnahme der Schweiz am EU-Programmabkommen für Forschung und Innovation, konkret an Horizon Europe, Euratom und Digital Europe. Aus diesen Programmen wurde die Schweiz bekanntlich ausgeschlossen, als eine Art Strafsanktion der EU, nachdem die Schweizer Bevölkerung 2014 für die Masseneinwanderungs-Initiative gestimmt hatte. Das lässt tief blicken in das Demokratieverständnis der EU. Vor vier Jahren verweigerte die EU der Schweiz ebenfalls aus politischen Gründen die Teilnahme an den meisten Forschungs- und Bildungsprogrammen, weil der Bundesrat entschieden hatte, die Verhandlungen zum institutionellen Rahmenabkommen abzubrechen.

In der Zwischenzeit hat die Schweiz durchaus erfolgreich Schweizer Forschungsprojekte und Schweizer Forschende direkt finanziert. Nun ermöglicht die EU die Teilnahme an diesen Programmen plötzlich wieder, allerdings nur unter der Bedingung, dass die Schweiz dem geplanten institutionellen Abkommen mit der EU zustimmt. Bei diesem Abkommen handelt es sich faktisch um eine institutionelle Unterwerfung der Schweiz unter die Institutionen der EU. Dieses Vorgehen der EU gleicht einer erneuten politischen Erpressung, bei der die Schweiz in ihrer souveränen Entscheidungsfreiheit eingeschränkt wird. Die EU kann die Schweiz jederzeit wieder von der Teilnahme ausschliessen; sie verstärkt somit ihre Verhandlungsposition auf Kosten der schweizerischen Souveränität.

Man kann durchaus über eine erneute Teilnahme der Schweiz an diesen EU-Programmen diskutieren, aber nicht so und vor allem nicht zu diesem Zeitpunkt. Was der Bundesrat macht, ist ein doppeltes "Buebetrickli". Die Mehrheit im Bundesrat will den EU-Unterwerfungsvertrag zu jedem Preis und macht deshalb bei diesem Versuch zu einer Erpressung der Schweizer Stimmbevölkerung mit. Zudem sollen diese 666 Millionen Franken fliessen, ohne dass eine Grundsatzdebatte über Sinn und Nutzen dieser Programme stattfinden kann, zum Beispiel über die Höhe der finanziellen Beteiligung. Die Beiträge werden nicht gemäss der Bevölkerungszahl der teilnehmenden Staaten berechnet, sondern auf Basis der Wirtschaftskraft, nach dem Bruttonationaleinkommen. Darum zahlt die Schweiz einen deutlich höheren Preis als der Durchschnitt der EU-Mitgliedstaaten. Das EU-Budget für die drei Programme beträgt durchschnittlich 17,61 Milliarden Euro pro Jahr. Wenn man das umrechnet, zahlt die Schweiz pro Kopf doppelt so viel für die Teilnahme, nämlich 74 Euro pro Einwohner gegenüber 39 Euro pro EU-Einwohner. Wir vergolden also unsere Teilnahme.

Es stellt sich die Frage, ob wir als Schweiz mit der direkten Finanzierung unserer Forschung und ohne den bürokratischen Durchlauferhitzer der EU nicht besser fahren. In Forschung und Bildung zu investieren, ist wichtig, aber die Teilnahme an den EU-Programmen zu diesem Zeitpunkt gleicht einer politischen Erpressung. Wir dürfen dazu nicht Hand bieten.

Dieser Nachtragskredit ist aus demokratiepolitischen, finanziellen und verhandlungstaktischen Gründen klar abzulehnen.