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Wasserfallen Flavia · Ständerat · 2025-06-04

Wasserfallen Flavia · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich glaube, es muss schon betont werden, dass wir hier ein Rahmengesetz beschliessen, [PAGE 414] welches dann die Kantone umsetzen und auch bezahlen - das ist schon einmal wichtig festzustellen. Was auch sehr wichtig ist: Die Kantone sind dafür.

Kollege Hegglin, der hier seine Minderheit vertritt, hatte vorhin bei Artikel 10 seine Minderheit mit der Begründung vertreten, dass es mit den Kantonen abgestimmt sei, weshalb es dort beim Assistenzbeitrag keine Anpassung brauche. Aber hier, in diesem Kernartikel, wo es um die Definition der Leistungen geht, ist die Definition mit den Kantonen nicht abgestimmt. Sie können alle Stellungnahmen der SODK lesen; sie haben auch eine Vision für das selbstbestimmte Wohnen von betagten Menschen und Menschen mit Behinderungen verfasst, sie haben uns angeschrieben, und sie haben an der Vernehmlassung teilgenommen. Dass man den psychosozialen Teil in diesen Leistungskatalog aufnimmt, ist entscheidend dafür, ob dieses Gesetz seine Wirkung entfalten kann - mit den erhofften Einsparungen, mit dem erhofften Vermeiden oder Verzögern von Heimeintritten. Das wird von den Kantonen gewünscht.

Natürlich könnte ein Kanton X weiter gehen, wenn wir das nicht in diesen Leistungskatalog aufnehmen. Aber es war vom Bundesrat ursprünglich als abgeschlossener Katalog vorgesehen. Sowohl im Nationalrat als auch im Ständerat, in beiden Räten haben wir die Notwendigkeit, den psychosozialen Teil aufzunehmen, mehrheitlich betont und so beschlossen: im Nationalrat mit einer eher deklaratorischen Definition und im Ständerat mit einer klaren, begrenzten Definition. Ich habe vorhin der Frau Bundesrätin gut zugehört und habe gemeint, zu verstehen, dass die Version des Ständerates klarer und besser anwendbar wäre, wenn man sich dafür entscheidet, den psychosozialen Teil ins Gesetz aufzunehmen.

Zur Pauschale: Nein, sie wird nicht erhöht. Sie bleibt gleich. Es gibt keinen Antrag, diese Pauschale zu erhöhen. Deshalb haben wir auch immer gesagt - Herr Kollege Ettlin hat das ganz gut erklärt -, dass es eine Bedarfsabklärung gibt. Es gibt nicht einfach die Maximalpauschale für alle. Es gibt eine Bedarfsabklärung und dann Teilpauschalen für die Leistungen, die eruiert werden.

Wir befinden uns mit diesem Gesetz auch nicht im Blindflug. Es gibt ganz viele Gemeinden, die bereits tolle Projekte umgesetzt und wissenschaftlich evaluiert haben, beispielsweise gibt es in der Stadt Luzern und in der Stadt Bern Betreuungsgutscheine für eben solche Betreuungsleistungen. Alle diese Projekte sehen zwei relevante Elemente vor, die für positive Wirkungen entscheidend sind. Ein Element ist, dass wir mit Pauschalen arbeiten. Wenn wir ins gleiche System gehen wie bei der EL, wo die betroffenen Menschen in eine Vorleistung gehen müssten, dann funktioniert es weniger gut; das können wir mit der Pauschallösung auffangen. Das andere Element ist der psychosoziale Teil, der eben erst dazu beiträgt, dass man die Alltagsgestaltung zuhause beibehalten kann. Es geht nicht nur darum, dass ich zum Arzttermin gefahren werde oder dass dafür gesorgt wird, dass ich eine warme Mahlzeit zuhause habe, sondern vielleicht auch um einen Begleitdienst an ein Fest; es wurde vorhin von Kollege Hegglin erwähnt. Das wäre im abschliessenden Katalog ursprünglich so nicht enthalten gewesen. Zwingende Termine stellen heute Fahrbegleitdienste zum Arzttermin dar, aber nicht Fahrbegleitdienste zu einer sozialen Teilhabe, die doch erst zur mentalen Gesundheit von älteren Menschen, die zuhause wohnen, beitragen.

Von daher bin ich überzeugt, dass wir den klaren Wunsch der Kantone respektieren und das hier aufnehmen sollten. Damit verhindern wir auch - ich glaube, das ist zentral -, dass wir grosse Unterschiede darin ermöglichen, wie dieser Katalog in den Kantonen angewendet wird. Wenn wir das hier nicht klar im Forderungskatalog definieren, dann laufen wir Gefahr, dass einige Kantone das auf diese Art und Weise und andere aber viel enger auslegen. Damit würden wir wieder neue Ungerechtigkeiten schaffen.

Da wir nun bereits das Wort "insbesondere" aufgenommen haben, empfehle ich Ihnen, folgerichtig auch Buchstabe e aufzunehmen.