preparatory:AB 357035
Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-04
Wortprotokoll
Anlass für diese Gesetzesänderung war Corona. Wir haben diskutiert, dass die Laufzeit von Notkrediten bis zu zehn Jahre betragen soll. Da drängt es sich auf, auch die Möglichkeit zur Verlustverrechnung auf die entsprechende Periode auszudehnen, falls sie denn beansprucht würde.
Der Grund für diese Änderung ist aber ein steuersystematischer. Er besteht im sogenannten Totalgewinnprinzip und im Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die auch für Unternehmen anwendbar sind. Diese beiden Prinzipien würden nahelegen, dass Verluste, die ein Unternehmen über seine gesamte Lebenszeit anhäuft, ohne zeitliche Beschränkung gegen Gewinne verrechnet werden können, die in einer späteren Phase erwirtschaftet werden. Eine zeitliche Beschränkung dieser Verlustverrechnungsmöglichkeit widerspricht im Grundsatz diesen Prinzipien. Sie ist nur mit dem sogenannten Periodizitätsprinzip zu rechtfertigen oder, etwas einfacher gesagt, vor allem mit den praktischen Überlegungen der Steuerverwaltungen, dass die steuerlichen Verhältnisse, die Steuerfaktoren, die zur Steuerberechnung führen, zeitlich limitiert und eingegrenzt werden sollen.
Für die betroffenen Unternehmen, die aus der Verrechnungsperiode herausfallen und nach sieben Jahren immer noch Verlustvorträge mit sich herumtragen, aber diese nicht mehr steuerlich geltend machen können, bedeutet diese Abweichung von den eingangs genannten Prinzipien eigentlich eine Überbesteuerung, weil sie für Gewinne besteuert werden, die sie so per saldo auf lange Sicht gar nicht erwirtschaftet haben.
Die Diskussion in unserer Kommission und auch in der Finanzkommission, wie ich das den Protokollen habe entnehmen können, drehte sich vorwiegend um die Folgen für den Fiskus. Es geht hier, wie so häufig, um den Begriff der Steuerausfälle. Diese sind sehr schwierig prognostizierbar, weil es sich bei diesen langfristigen Verrechnungssachverhalten wahrscheinlich um Einzelfälle handelt oder weil sie durch ausserordentliche Situationen wie eine Corona-Krise getrieben sind. Das erleben wir hoffentlich nicht allzu häufig. Die Rede ist von Mindereinnahmen bis zu 100 Millionen Franken pro Jahr in Ausnahmejahren. Was allerdings der langfristige Durchschnitt sein soll, ist nicht ergründbar. Die Kantone haben in dieser Frage eine sehr dürftige statistische Grundlage und können schlecht abschätzen, wie die Konsequenzen wirklich aussehen würden. Ich glaube, man kann sagen, dass die finanziellen Auswirkungen für die öffentlichen Haushalte nicht gravierend wären.
In der Kommissionsdiskussion war auch die Rede von einem Blindflug angesichts dieser unklaren Prognosemöglichkeiten. Diese Perspektive halte ich für politikzentriert, denn für die betroffenen Unternehmen ist diese Fragestellung alles andere als ein Blindflug. Wenn sie nämlich in irgendeinem Jahr Verluste realisieren mussten, dann sind das sehr spürbare, reale Fakten, die sie konkret treffen, und das ist alles andere als ein Blindflug. Es geht in dieser Fragestellung also letztlich auch um die Abwägung der Interessen der öffentlichen Hand, der Verwaltung und der betroffenen Unternehmen.
Ich möchte noch erwähnen, dass die Frage - abgesehen von Krisensituationen und der von mir erwähnten Corona-Perspektive - vor allem für Start-ups oder Jungunternehmen relevant ist, die während einigen Jahren Verluste anhäufen, dann langsam in die Gewinnzone kommen und diese Gewinne dann mit den eingangs erwähnten Verlusten verrechnen können. Wenn sie zum Beispiel fünf Jahre lang massiv investieren, eine hohe Cash-Burn-Rate haben und Verluste produzieren, dann bleiben ihnen nach den ersten Verlustjahren nur noch zwei Jahre, während denen dann vielleicht scheue Gewinne anfallen, die sie verrechnen können. Das scheint mir nicht besonders sinnvoll. Das sage ich vor allem auch denjenigen in diesem Saal, die sich sonst bei jeder Gelegenheit für die Start-up-Szene starkmachen und dabei vielleicht vergessen, dass die langfristige Optik gerade für sie wichtig ist, vor allem wenn es auch um die sogenannte Wachstums- oder Scale-up-Phase geht, für die leider viele Unternehmen dann ins Ausland wechseln.
Im Sinne des Ausgeführten empfehle ich Ihnen namens der WAK-N, die mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung das Eintreten unterstützt, diesem Antrag zu folgen.