Lexipedia

Müller Damian · Ständerat · 2025-06-04

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich möchte kurz ausführen, warum ich Ihnen empfehle, hier der Minderheit zu folgen. Wir diskutierten den Bedarf nach mehr Durchlässigkeit bei den Ergänzungsleistungen bereits einmal. Im Jahr 2023 reichte ich hier in diesem Saal eine Interpellation zu dieser Thematik ein, zu der wir dann im letzten Jahr eine Debatte führten. Im Rahmen der Interpellation schilderte ich die problematischen Folgen der strikten Zweiteilung des heutigen EL-Systems, das eben keine Mischformen kennt, und fragte den Bundesrat damals, ob er denn bereit wäre, in der laufenden Revision nachzubessern. Damit war diese Revision gemeint, die wir heute behandeln.

Im Vorfeld der Interpellation war ich von einer betroffenen Familie kontaktiert worden. Nachdem ich mich bei den Fachorganisationen erkundigt hatte, wurde mir schnell klar, dass das Bedürfnis nach einer Flexibilisierung der EL weitverbreitet ist. Es wurden bereits mögliche Konstellationen genannt, die nicht in die Zweiteilung der EL passen. Ich möchte Folgendes ergänzen, dies scheint mir wichtig hinzuzufügen: Neben den erwähnten Mischformen gibt es eben auch Fälle, in welchen aus Mangel an einem passenden, dauerhaften Heimplatz gar keine andere Möglichkeit als die Betreuung durch Angehörige zuhause während einiger Wochentage besteht. Die mir bekannte Familie war in dieser Situation und unterstützte ihren Sohn sehr stark. Weil das "erwachsene Kind" aber mehrheitlich im Heim lebte, fehlte die Finanzierungsgrundlage für die Tage, an welchen es zuhause blieb. Es darf doch nicht sein, dass die Angehörigen auf diesen ungedeckten Kosten sitzen bleiben, weil sie das Kind auch mit nachhause nehmen.

Der vorliegende Antrag betrifft nur das betreute Wohnen und würde damit nur einen Teil der ungedeckten Kosten vergüten. Doch auch das würde solche Mischformen entlasten und die Wahlfreiheit stärken, was mir ein zentrales Anliegen ist.

Lassen Sie mich noch einen Punkt zu den Vorbehalten des Bundesrates zu meiner Interpellation anführen. Die Kompetenz der Kantone war sowohl in der schriftlichen Antwort auf die Interpellation als auch in der mündlichen Ausführung der Bundesrätin das zentrale Gegenargument. Es überzeugt mich in diesem Kontext leider nicht wirklich. Die heutige Zweiteilung der Ergänzungsleistungen gibt den Kantonen eine Struktur vor, die nicht mehr zeitgemäss ist, und greift somit in ihre Gestaltungsmöglichkeiten ein. Mit einer zusätzlichen Form der Vergütung - in diesem Fall pro rata - schaffen wir im System Flexibilität.

Wir haben es gehört: Es sind nicht die Institutionen, die hier bremsen, sondern es ist die nationale Finanzierung. Das heisst, dass die Kantone daran gehindert werden, eigene Lösungen zu finden und umzusetzen. Gäbe es diese Mischformen, wäre es für die Kantone sehr viel einfacher und günstiger, Angebote zu machen. Genau deshalb unterstützen ja neben den betroffenen Verbänden auch diese Institutionen diese Minderheit.

Vor einem Jahr beendete ich mein Votum mit dem Wunsch, dass die nächste EL-Revision Lösungen für Familien und für Betroffene vorsieht, deren Realität nicht in die Zweiteilung der Ergänzungsleistungen passt. Bisher war dies nicht Teil dieser Revision, aber wir können es zumindest in diesem Bereich des betreuten Wohnens nun ändern.

Deshalb empfehle ich Ihnen wirklich eindringlich - auch aus Sicht der Familien, die betroffene Kinder oder Erwachsene haben -, dass wir diesen Minderheitsantrag annehmen und so unseren Kantonen wenigstens die Flexibilität geben, dass sie handeln können.