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Grossen Jürg · Nationalrat · 2025-06-04

Grossen Jürg · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Mit dieser Vorlage schlägt der Bundesrat eine sachlich sinnvolle, wirtschaftlich relevante und systematisch konsequente Anpassung unseres Steuersystems vor, nämlich die Möglichkeit, die Verrechnung geschäftlicher Verluste mit späteren Gewinnen von sieben auf zehn Jahre zu verlängern. Die Grünliberale Fraktion unterstützt diesen Schritt aus Überzeugung, denn es geht um mehr als nur eine technische Korrektur. Es geht um ein zentrales Prinzip der Unternehmensbesteuerung, um die Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Wer Gewinne erzielt, zahlt Steuern. Wer Verluste macht, soll sie später auch entsprechend geltend machen können. Das ist keine steuerliche Begünstigung, sondern schlicht eine Frage der Fairness und einer ausgewogenen Systematik.

Warum ist das wichtig? Verluste und Gewinne gehören zur wirtschaftlichen Realität. Insbesondere in der Gründungsphase, in der Forschung, in der Transformation von Geschäftsmodellen oder in Krisenzeiten machen viele Unternehmen über eine gewisse Zeit Verluste, teilweise auch hohe Verluste, bevor sich die Investitionen dann wieder lohnen. Die Möglichkeit, diese Verluste später mit Gewinnen zu verrechnen, ist für diese Firmen überlebenswichtig. Heute gilt in der Schweiz eine Vortragsfrist von sieben Jahren, unabhängig davon, ob ein Unternehmen in dieser Zeit ausreichend Gewinne macht, um die Verluste auszugleichen. Das führt dazu, dass ein Teil dieser Verluste steuerlich ins Leere fällt. Das ist wirtschaftlich unsinnig und führt in der Konsequenz zu einer Überbesteuerung dieser Unternehmen. Die Grünliberale Fraktion ist überzeugt: Steuern dürfen nicht auf fiktive, sondern nur auf rechnerische Gewinne erhoben werden. Genau das geschieht aber, wenn die Verluste aus der Vergangenheit nicht mit aktuellen und späteren Gewinnen verrechnet werden dürfen.

Internationale Vergleiche zeigen, wir haben es gehört: Die Schweiz ist mit ihrer starren Begrenzung auf sieben Jahre überhaupt keine Vorreiterin, sondern liegt hinter vielen anderen Ländern zurück. In Deutschland und Österreich zum Beispiel ist die Verlustverrechnung zeitlich sogar unbefristet möglich, was die systematisch korrekte und faire Lösung wäre. Auch Länder wie die Niederlande, Belgien und Schweden kennen grosszügige Regelungen. Vor diesem Hintergrund ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung auf zehn Jahre ein sinnvoller, aber immer noch vorsichtiger Schritt. Er schafft insbesondere für junge Unternehmen und Start-ups mehr Planungssicherheit und Widerstandskraft, ohne den Staatshaushalt zu gefährden. Der Bundesrat rechnet mit sehr geringen Mindereinnahmen. Nur eine kleine Anzahl von Unternehmen wird im Einzelfall auf eine so lange Vortragsperiode angewiesen sein. Der finanzpolitische Spielraum des Bundes und der Kantone wird damit also nicht substanziell eingeschränkt. Was aber im Gegenzug verbessert wird, ist die Standortattraktivität für innovative Unternehmen, die Krisenfestigkeit unserer Wirtschaft und die Systemgerechtigkeit unserer Unternehmensbesteuerung.

Diese Vorlage schafft keine Privilegien, sondern mehr Steuergerechtigkeit. Sie stärkt Unternehmen in schwierigen Phasen und belohnt unternehmerisches Durchhaltevermögen - gerade dann, wenn es wirtschaftlich besonders herausfordernd ist. Gerade die Covid-19-Krise hat uns eindrücklich gezeigt, wie wichtig ein robust und resilient ausgestaltetes Steuersystem ist. Die Grünliberale Fraktion unterstützt die Erstreckung der Verlustverrechnung daher klar - nicht nur als Kriseninstrument, sondern grundsätzlich. Aus systematischer Sicht wäre sogar eine zeitlich unbegrenzte Verlustverrechnung der nächste logische Schritt. Sie würde konsequent am Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ansetzen und wäre sowohl verfassungsrechtlich korrekt als auch international anschlussfähig. Die heutige Vorlage ist ein Schritt in die richtige Richtung, ein Schritt hin zu einem Steuersystem, das leistungsfähig, fair und zukunftstauglich ist. Die Grünliberale Fraktion sagt deshalb Ja zur Erstreckung der Verlustverrechnung auf zehn Jahre.

Ich danke Ihnen für die Unterstützung.