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Walti Beat · Nationalrat · 2025-06-04

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Tout d'abord, j'aimerais m'excuser de ne pas développer toute mon argumentation en français, mais on m'a abandonné, comme je m'en rends compte, et je vais essayer de faire de mon mieux pour combler cette lacune.

Wir beraten dieses Gesetz als Zweitrat. Der Ständerat beriet es in der Sommersession 2024. Ihre Kommission führte am 8.[NB]Oktober zusätzliche Anhörungen durch und beschloss dabei Eintreten; dies war nicht bestritten. Die Detailberatung fand im Wesentlichen am 21.[NB]Januar 2025 statt und wurde am 1.[NB]April nach den zusätzlichen Abklärungen und[NB]Stellungnahmen der Verwaltung, auf die ich noch eingehen werde, abgeschlossen. Schliesslich wurde die Vorlage mit 17 zu 7 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen.

Die Inhalte der Vorlage decken sich in weiten Teilen mit der Revision von 2014. 2014 war das Jahr, in dem die Revision in diesem Saal definitiv abgelehnt wurde. Die Revision 2014 nahm sich bereits Ergebnisse der Gesetzesevaluation vor, die zehn Jahre nach Inkrafttreten der letzten Änderungen 2004 stattgefunden hatte. Wir blicken hier also im Zusammenhang mit dieser Gesetzgebung bereits auf eine längere Zeitdauer zurück.

Einer der Gründe, weshalb die Reform 2014 abgestürzt ist, war, dass sie auch institutionelle Reformelemente beinhaltete. Das Fuder war sozusagen überladen, und daraus wurde die Konsequenz gezogen, die materiellen Reformpunkte und die institutionellen Reformpunkte zu trennen. Entsprechend wird die institutionelle Reform 2026 in Form einer Vernehmlassungsvorlage erwartet, und wir werden dazu die Motion 23.3224 gleich im Anschluss an dieses Geschäft noch behandeln, die ebenfalls die institutionelle Reform zum Thema hat.

Die Vorlage, die wir heute beraten, nimmt viele weitgehend unbestrittene Anpassungen am geltenden Gesetz vor. Dazu gehört insbesondere eine Anpassung der Prüfkriterien bei meldepflichtigen Zusammenschlussvorhaben an den internationalen Standard. Es geht um den sogenannten Significant-Impediment-to-Effective-Competition-Test. Damit wird die Fixierung auf die Begründung oder Verstärkung einer marktbeherrschenden Stellung gelockert, wie sie heute im Gesetz steht. Stattdessen wird abgeklärt, ob ein Zusammenschlussvorhaben den wirksamen Wettbewerb signifikant behindern könnte, ohne dass dies mit entstehenden Effizienzvorteilen im Interesse des Publikums gerechtfertigt werden könnte. Die Prüfung erfolgt damit eher durch die ökonomische Brille und erlaubt der Behörde, also der Weko, auch bei Auswirkungen unterhalb der Marktbeherrschungsschwelle einzugreifen und zum Beispiel einen Zusammenschluss unter gewissen Auflagen zu bewilligen.

Ein weiterer Reformpunkt ist die Stärkung des Kartellzivilrechts. Neu wird ein Klagerecht eingeführt, auch für indirekt Betroffene einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung, also zum Beispiel auch für Konsumentinnen und Konsumenten, was eine wesentliche Veränderung mit sich bringt. Wichtig für die Unternehmen ist sodann die Reform des sogenannten Widerspruchsverfahrens. Damit entfällt das Risiko direkter Sanktionen, wenn eine zur Vorabklärung gemeldete Verhaltensweise nicht innerhalb der verkürzten Widerspruchsfrist von zwei Monaten zur Eröffnung einer Untersuchung führt, dies unter der Voraussetzung, dass die Verhaltensweise nach der Untersuchungseröffnung nicht gestartet oder weitergeführt wird.

Last, but not least sollen mit der Einführung von zahlreichen Ordnungsfristen die kartellrechtlichen Verfahren und auch die gerichtlichen Verfahren im Rechtsmittelzug beschleunigt werden. Für folgenlose Untersuchungsverfahren wird die Möglichkeit einer Parteientschädigung eingeführt. Das ist vor allem für KMU eine wichtige Entlastung, weil solche Verfahren häufig sehr aufwendig sind. Der Ständerat hat zudem noch die sogenannte Compliance Defense in den bundesrätlichen Entwurf eingeführt, wonach bei der Bemessung einer Sanktion die ernst gemeinten Anstrengungen einer Unternehmung, die Einhaltung des Kartellrechts sicherzustellen - zum Beispiel organisatorische oder prozedurale Vorkehrungen, Schulungen für Mitarbeitende oder Ähnliches -, honoriert werden können. Dazu werde ich in der Detailberatung noch mehr ausführen.

En résumé, la présente réforme reprend de nombreux éléments de la révision législative avortée de 2014, qui sont plus ou moins incontestés. Le contrôle des concentrations s'effectuera désormais selon le standard international dit du test SIEC. Le droit civil des cartels est renforcé par de nouvelles possibilités d'action judiciaire pour les tiers lésés, par exemple aussi pour les consommatrices et consommateurs. Les nouveautés dans la procédure d'opposition augmentent la sécurité juridique pour les entreprises participant à un accord et plusieurs délais d'ordre sont introduits pour les autorités et les tribunaux, ce qui devrait accélérer les procédures en matière de droit des cartels. En outre, les entreprises qui ont mis en oeuvre des mesures appropriées pour éviter des infractions au droit des cartels peuvent espérer s'en tirer avec une sanction moins lourde.

Nun gibt es noch zwei kontroverser diskutierte Themenblöcke, die in der Kommissionsberatung zu mehr Diskussionen Anlass gegeben haben, was sich auch in Minderheitsanträgen niedergeschlagen hat, die wir dann später noch diskutieren werden.

Zum einen ist das die Konkretisierung von Artikel 5 durch einen neuen Absatz 1bis, worin es um die folgende Frage geht: Sollen weiterhin alle Wettbewerbsabreden, welche die Weko unter die qualifizierten Tatbestände von Artikel 5 Absatz 3 subsumiert, per se, das heisst ohne die Möglichkeit, die gesetzliche Vermutung zu widerlegen, als erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigungen taxiert werden und damit unzulässig sein? Das ist heute nach dem sogenannten Gaba-Urteil des Bundesgerichtes, von dem Sie sicher auch schon gehört haben, der Fall.

Die Kommission schlägt Ihnen vor, auch in diesen Fällen wieder eine Prüfung der Erheblichkeit im Einzelfall durchzuführen. Dies soll anhand einer Gesamtbeurteilung erfolgen, und zwar von qualitativen Elementen in Form von Erfahrungswerten, zum Beispiel ökonomische Theorien und Studien, und von quantitativen Elementen zu den konkreten Umständen auf dem relevanten Markt, zum Beispiel zu Marktverhältnissen, zur Intensität des Wettbewerbs, zu Marktanteilen, zur Sicht der Endkundschaft und Ähnlichem. Damit soll das Kartellrecht nicht gelockert oder gar geschwächt werden, sondern es soll eine differenzierte Anwendung der materiellen Regeln sichergestellt und volkswirtschaftlich sinnvolle Kooperationen entsprechend erleichtert werden. [PAGE 818]

Je donnerai plus de détails sur les minorités concernées dans le cadre de la discussion par article. Je me contente de dire ceci : l'objectif de votre commission n'est en aucun cas de revenir à l'ancienne époque des cartels ni de faciliter les accords nuisibles à la concurrence en imposant des exigences d'examen excessives dans les procédures de la Comco, comme cela a été prétendu dans certains courriers que vous avez reçus ces derniers jours.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie explizit auf eine Verwaltungsnotiz zu diesem Themenkomplex hinweisen, die die Kommission ausdrücklich und bewusst publiziert hat, damit sie zu den Materialien genommen werden kann, was ich hiermit tue.

Ein weiterer Themenkomplex, der auch öffentlich für einige Aufregung gesorgt hat, ist die Einführung einer generellen Kartellfreistellung für Profiligen, also Sportligen, bei der gemeinsamen Festlegung insbesondere von Bruttolohnsummen. Der Passus wurde vom Ständerat auf Betreiben der Swiss Ice Hockey Federation eingeführt. Ihre Kommission lehnt ihn allerdings aus verschiedenen Gründen ab: Zum einen hat dazu keine Vernehmlassung stattgefunden. Das ist umso gravierender, als wir die Formulierung als unklar und gesetzestechnisch nicht überzeugend beurteilt haben. Es ist zum Beispiel auch der Schweizerische Fussballverband, der neben dem Eishockey als Profisportliga wohl angesprochen respektive betroffen wäre, gar nicht in die Diskussion einbezogen worden, übrigens ebenso wenig die Spielerseite. Es fehlt diesem Passus also auch das beliebte sozialpartnerschaftliche Element.

Weiter findet die Kommission - es liegt hier kein Minderheitsantrag vor - auch sektorspezifische Regelungen im Kartellgesetz grundsätzlich unglücklich. Es wäre auch ein Eingriff in die privatwirtschaftlichen Strukturen in diesem Bereich. Sportligen sind privatwirtschaftliche Strukturen; es handelt sich um Unternehmertum, das hier gelebt wird. Da sind kartellgesetzliche Eingriffe fehl am Platz. Zudem scheint auch die Wirkung solcher Vorgaben zweifelhaft, weil zu vermuten ist, dass die höchsten Spitzensaläre nicht sinken, sondern einfach bei den Spielerinnen und Spielern mit tieferen Löhnen kompensiert werden, damit die Bruttolohnsummen eingehalten werden können.

Letztlich war die Kommission auch der Meinung, dass es bei diesem Themenkomplex eigentlich eher um ein sportpolitisches Anliegen geht. Die Ausarbeitung einer geeigneten und zweckdienlichen Lösung würde also in den Zuständigkeitsbereich der WBK fallen.

Aus diesen Gründen wurde der Passus mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen aus der Vorlage gestrichen. Es wurde vorgängig auch darauf verzichtet, diesen Passus in eine separate Vorlage auszugliedern und ihn weiter zu beraten.

Insgesamt kann ich feststellen, dass das Eintreten auf die Vorlage auch heute nicht bestritten ist. Ich schliesse deshalb hier meine Ausführungen zum Eintreten ab und werde im Rahmen der Detailberatung zu den Minderheiten noch Stellung nehmen.

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