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preparatory:AB 357100

Walti Beat · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2025-06-04

Wortprotokoll

Nein, Herr Rüegsegger, dieses Risiko halte ich für sehr überschaubar. Eine Annahme dieser Bestimmungen würde sich dahin gehend auswirken, dass die Wettbewerbskommission bereits bei ihren Vorabklärungen beiden Aspekten Beachtung schenken müsste. Allerdings - ich sage das jetzt schon, ich wollte es eigentlich später sagen - ist es nicht die Meinung der Kommission, dass hier stringente Beweisverfahren geführt und in allen Fällen umfangreiche statistische Abklärungen gemacht werden müssen. Stattdessen muss das Zusammenspiel von qualitativen und quantitativen Aspekten einer Gesamtwürdigung unterzogen werden. Ich kann etwas zugespitzt sagen: Wenn Unternehmen ein hartes Kartell mit Endpreisvereinbarungen schaffen, wird es im Bereich der quantitativen Prüfung oder der Modellierung praktisch nichts mehr brauchen, um festzustellen, dass ein sanktionierbarer Kartellverstoss vorliegt. Wenn es aber nicht so klar ist, braucht es hingegen noch etwas mehr. Das ist das Ziel; es geht wirklich nicht darum, in die Zeiten des Bierkartells zurückzukehren bzw. das Rad der Zeit zurückzudrehen.

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