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Germann Hannes · Ständerat · 2025-06-04

Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-06-04

Wortprotokoll

Ich mache mir in Anbetracht des doch klaren Ergebnisses in der Kommission keine Illusionen. Mein Votum für die Ablehnung der Motion basiert teilweise auf anderen Gründen als den für die Annahme genannten. Ich werde aber sicher auch auf die beiden Hauptgründe der Kommissionssprecherin eingehen, und ich halte mich dabei weitgehend an die Überlegungen des Bundesrates, der ja gerade die Umweltbedenken teilt. Da bin ich Ihrer Meinung, dass dieses Einwegzeugs nicht geht. Sie haben diese Gegenstände in die Höhe gehalten. Ich muss ehrlich sagen, ich habe damit keine Erfahrung, aber dafür umso mehr mit Leuchtstiften. Da habe ich auch manchmal ein "Puff", aber mit den Puffs habe ich es nicht so - dies vorweg gesagt.

Zu Ihrem Votum: Was die Umweltauswirkungen betrifft, bin ich völlig auf Ihrer Linie. In Bezug auf den ersten Punkt aber, die Gesundheitsgefährdung, und darum ging es in der Kommission hauptsächlich, stelle ich Ihnen einfach die Gegenfrage: Ist es denn unter dem Gesundheitsaspekt sinnvoller, wenn ich eine elektronische Mehrwegzigarette rauche? Das können wir dann sicher im Detail noch ausdiskutieren. Ich meine aber, das macht letztlich keinen Unterschied. Den Umweltaspekt muss man, wie gesagt, gelten lassen. Das ist auch der Grund, warum der Bundesrat in seiner Stellungnahme schon vor zwei Jahren geschrieben hat, dass sich tatsächlich einiges tut. Er hat auf das Zerwürfnis mit der EU respektive darauf hingewiesen, dass damals die EU kein Verbot gekannt hat. Jetzt gibt es nach und nach Verbote, und da denke ich, dass ein Verbot schon eher Sinn machen würde. Hingegen sage ich, dass die Leute, die in der Nähe der Grenze wohnen, das Produkt einfach auf der anderen Seite der Grenze holen. Oder sie machen es, wie es die Jungen sowieso machen: Sie bestellen es online, und dann kriegen sie es. Das ist ja dann kein Verkauf in der Schweiz. In mehreren Ländern sind also solche Schritte eingeleitet worden.

Nun hat aber der Bundesrat auf Gesetzesänderungen aufmerksam gemacht. Es gibt das Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten. Dort haben wir den Verkauf dieser Produkte an Minderjährige untersagt. Es sind dort auch Einschränkungen vorgesehen, die den Nikotingehalt auf 20 Milligramm pro Milliliter beschränken, und das wäre dann doch eine klare Limite, mit der man das Problem im Griff haben und kontrollieren könnte. Die Werbebeschränkungen werden mit der Revision des Tabakproduktegesetzes, die wir gerade heute Morgen beraten haben, noch deutlich verschärft. Schliesslich hat der Bundesrat auch die Möglichkeit, eine höhere Besteuerung der Einweg-E-Zigaretten vorzusehen, und das wäre wahrscheinlich der sinnvolle Weg, wenn es Probleme mit der Entsorgung gibt. Diese Probleme bezüglich der Entsorgung würden dann gelöst.

Ich beantrage Ihnen daher, eher den pragmatischen Weg zu gehen. Wenn schon geraucht wird, ob jetzt Einweg- oder Mehrwegzigaretten, soll es sinnvoll gemacht werden, und vor allem sollen die Zigaretten dann auch korrekt entsorgt werden, so, wie sich die Stiftung Sens beispielsweise für die nachhaltige Wiederverwertung von ausgedienten Elektro- und Elektronikgeräten einsetzt. Sie arbeitet ja derzeit an einer Branchenlösung, und das wäre meines Erachtens der richtige Weg.

Der Bundesrat verfügt bereits heute über die in der Motion geforderte Grundlage, um Einwegprodukte zu verbieten, wenn deren Nutzen die durch sie verursachte Umweltbelastung nicht rechtfertigt. Also hätte der Bundesrat diese Einwegzigaretten längst über das Umweltschutzgesetz verbieten können. Der Bundesrat beantragt darum zu Recht die Ablehnung.

Die Ablehnungsgründe überzeugen mich in mehrfacher Hinsicht. Im neuen Tabakproduktegesetz ist der Verkauf an Jugendliche untersagt. Zudem haben wir gerade heute Morgen die Werbemöglichkeiten dramatisch eingeschränkt respektive gegenüber Kindern und Jugendlichen verunmöglicht. Ja, es sind 8 Prozent der Jugendlichen zwischen 15 und 19 Jahren, die einmal im Monat diese Puffs probieren oder nehmen - einmal im Monat. Aber wissen Sie, was? Genau gleich viele konsumieren auch einmal im Monat Cannabis, und dort höre ich aus Ihren Kreisen nie etwas über gesundheitliche Bedenken.

Ich komme zum zweiten Punkt. Nebst den inhaltlichen Argumenten für eine Ablehnung gibt es auch rein verfahrensökonomische Argumente. Eine Motion verlangt vom Charakter her eine Gesetzesänderung, aber, das hat der Bundesrat dargelegt, es braucht keine Gesetzesänderung. Er hat die Grundlagen, er kann handeln, wenn er das für nötig erachtet. Er soll dies wenigstens im Einklang mit Europa tun; dann bewegen wir uns auch irgendwo auf einem Terrain, das gefestigt ist.

Der dritte Punkt betrifft schliesslich meinen Realitätssinn, meine persönliche Einschätzung. Es gibt dieses Verbot in der EU nicht in allen Staaten, das heisst in den wenigsten. Man kann sich also in unserer Region problemlos im benachbarten Ausland eindecken oder - noch einfacher - die Einwegzigaretten einfach online bestellen.

Was also soll die ganze Übung, wenn sie nur unnötige Bürokratie auslöst, aber weder das Umweltproblem noch jenes des Nikotinkonsums löst? Das ist eine Scheinlösung, bildlich ausgedrückt nichts als Schall und Rauch.

Wer sich mit Schall und Rauch besser fühlt, darf der Motion gerne zustimmen. Ich gehöre nicht dazu, lehne sie darum ab und bitte Sie, mir zu folgen.