Müller Leo · Nationalrat · 2025-06-04
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-06-04
Wortprotokoll
Im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP bitte ich Sie, einzutreten und der Vorlage zuzustimmen. Es geht um Artikel 89 Absatz 4 des Landwirtschaftsgesetzes. Sie haben es gehört: Diese Vorlage geht zurück auf die Motion 19.3445. Es ist eine ältere Motion, die jetzt umgesetzt werden soll. Das zeigt - es wurde in der Botschaft auch dargelegt -, dass zwischenzeitlich sehr intensiv darüber diskutiert wurde, wie das Problem gelöst werden könnte.
Bei dieser Gelegenheit ist festzuhalten, dass es heute bereits mehrere diesbezügliche Bestimmungen gibt. Zum Beispiel regelt Artikel 168 ZGB im Ehegüterrecht explizit, dass Rechtsgeschäfte unter Ehegatten möglich sind und demzufolge Einkommen aufgeteilt oder Lohnvereinbarungen abgeschlossen werden können. Ebenso ist im Hinblick auf die Scheidung Artikel 165 ZGB anwendbar, indem spezielle Entschädigungen zugesprochen werden können, wenn während der Ehe grosse Arbeit geleistet wurde. Auch im Ehegüterrecht, in den Artikeln 212 und 213 ZGB, ist geregelt, dass die Errungenschaft aufgeteilt wird. Des Weiteren gilt in der Landwirtschaft - so wie in den übrigen Bereichen -, dass die AHV und die zweite Säule aufgeteilt werden. Dort haben wir keine Sonderregelung.
Auf dieser Basis wurde dann auch intensiv geprüft, was umgesetzt werden könnte. Man hat sich überlegt, bei den Direktzahlungen weitere Auflagen zu formulieren. Aber dort hat man vor Kurzem geregelt, dass der Nachweis für den Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall erbracht werden muss. Hier müsste man wieder weitere Kriterien und Auflagen definieren; man müsste sie kontrollieren und vor allem auch Sanktionen für den Fall festlegen, dass diese nicht umgesetzt würden. Dann hat man überlegt, im Rahmen von Betriebshilfedarlehen Auflagen zu erteilen. Aber nur wenige Betriebe beziehen solche Betriebshilfedarlehen, und demzufolge ist das Problem über diese Massnahme auch nicht lösbar. Man muss auch festhalten, dass heute rund zwei Drittel der Ehegatten, die nicht selbst Eigentümer sind und die im Betrieb mitarbeiten, entweder Lohn beziehen oder davon profitieren, dass das Einkommen Ende Jahr aufgeteilt wird. Bei zwei Dritteln ist eigentlich schon eine Lösung vorhanden.
Die gewählte Lösung mit dem Beratungsansatz finden wir gut und pragmatisch, und sie ist auch richtig so. Die Betroffenen sagen Ja zu dieser Lösung. Ich gehe davon aus, dass Sie das Schreiben des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbandes erhalten haben. Der Verband zählt 50[NB]000 Mitglieder und empfiehlt uns, die nun vorliegende Lösung zu unterstützen. Wenn Sie jetzt aber den Minderheitsantrag unterstützen, würden Sie gegen den Willen der Direktbetroffenen handeln und entscheiden, und das finden wir schon aus diesem Grund falsch.
In diesem Sinne bitte ich Sie im Namen der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP, den Antrag der Minderheit abzulehnen, dem Wunsch der Betroffenen zu entsprechen und die Vorlage somit gutzuheissen.